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Allianz für eine nachhaltige Beschaffung - DSTGB VIS

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� Verwendung von Auftragsausführungsklauseln.<br />

� Sicherstellen, dass sich alles, was von potenziellen<br />

Bietern und deren Angeboten verlangt wird, auf<br />

den Auftragsgegenstand bezieht. (vgl. S. 4)<br />

Ausdrücklich an der sozialen Dimension <strong>eine</strong>r nach-<br />

haltigen <strong>Beschaffung</strong> orientiert sich die Europäische<br />

Kommission bei ihrer Definition <strong>für</strong> ein sozialverant-<br />

wortliches öffentliches <strong>Beschaffung</strong>swesen: „,SRPP‘ 1<br />

bezeichnet <strong>Beschaffung</strong>smethoden, die auf mindestens<br />

<strong>eine</strong>n der folgenden sozialen Belange ausgerichtet<br />

sind: Beschäftigungschancen, menschenwürdige Ar-<br />

beit, Einhaltung von arbeitsrechtlichen und sozialen<br />

Bestimmungen, soziale Eingliederung (einschließlich<br />

Menschen mit Behinderungen), Chancengleichheit,<br />

Barrierefreiheit und Design <strong>für</strong> alle, Berücksichtigung<br />

von Nachhaltigkeitskriterien, Einbeziehung von fairem<br />

Handel und größere freiwillige Selbstverpflichtung der<br />

Unternehmen zu sozialer Verantwortung (CSR) bei<br />

gleichzeitiger Beachtung der Grundsätze des Vertrags<br />

über die Arbeitsweise der Europäischen Union<br />

(AEUV) und der Richtlinien über öffentliche Aufträ-<br />

ge.“ (Europäische Kommission 2011, S. 7)<br />

Diese Definition der Europäischen Kommission ver-<br />

anschaulicht vier wesentliche Probleme, denen sich<br />

jeder Versuch <strong>eine</strong>s Monitoring <strong>nachhaltige</strong>r Beschaf-<br />

fung ausgesetzt sieht:<br />

� Folgt man dem oben skizzierten dreidimensiona-<br />

len Verständnis von Nachhaltigkeit beziehungs-<br />

weise <strong>nachhaltige</strong>r Entwicklung, so ist die Defini-<br />

tion in Teilen nicht nachvollziehbar, da sie auf<br />

sich selbst rekurriert, indem sie die „Berücksich-<br />

tigung von Nachhaltigkeitskriterien“ als ein Kri-<br />

terium <strong>eine</strong>s sozialverantwortlichen öffentlichen<br />

<strong>Beschaffung</strong>swesens nennt.<br />

1 SRPP = Social Responsible Public Procurement<br />

Expertengruppe Statistik/Monitoring<br />

� Die Definition ist unter Methodengesichtspunk-<br />

ten nur bedingt verwertbar. Ein Monitoring<br />

<strong>nachhaltige</strong>r <strong>Beschaffung</strong> setzt die Messbarkeit,<br />

und damit die Quantifizierbarkeit, aller Definiti-<br />

onsparameter voraus. Ein Parameter wie „Be-<br />

schäftigungschancen“ kann durchaus quantifi-<br />

zierbar gemacht werden, indem man zum Beispiel<br />

Skalenwerte definiert (Beispielsweise ist <strong>eine</strong> Ska-<br />

la von „0 = Dieser <strong>Beschaffung</strong>svorgang gene-<br />

riert überhaupt k<strong>eine</strong> Beschäftigungschancen.“<br />

bis „5 = Dieser <strong>Beschaffung</strong>svorgang führt zu ei-<br />

ner deutlich messbaren Verbesserung der Be-<br />

schäftigungschancen.“ denkbar.). Allerdings wird<br />

dadurch (a) das Problem der Quantifizierbarkeit<br />

lediglich verlagert und (b) suggeriert, ein objekti-<br />

ver Wert würde gemessen, obwohl realiter aus-<br />

schließlich <strong>eine</strong>r subjektiven Einschätzung ein<br />

Skalenwert zugeordnet wird. Auch bei Installati-<br />

on <strong>eine</strong>r Bewertungsskala <strong>für</strong> den Parameter „Be-<br />

schäftigungschancen“ bleibt somit das Problem<br />

der Objektivierbarkeit der Bewertung bestehen.<br />

Eine Einordnung auf <strong>eine</strong>r Bewertungsskala spie-<br />

gelt zwangsläufig <strong>eine</strong> subjektive Einschätzung<br />

wider. Bei der Datenanalyse muss dies unbedingt<br />

berücksichtigt werden, da anderenfalls methodi-<br />

sche Folgeprobleme generiert werden wie zum<br />

Beispiel jenes der Vergleichbarkeit verschiedener<br />

Datensätze in Abhängigkeit vom jeweils Bewer-<br />

tenden.<br />

Grundsätzlich sei an dieser Stelle die Frage auf-<br />

geworfen, ob es sich überhaupt um ein operatio-<br />

nales Politikziel handelt oder eher um <strong>eine</strong> „Ab-<br />

sichtserklärung“. Die Frage stellt sich allein schon<br />

deshalb, weil es originär nicht Aufgabe derjeni-<br />

gen, die bestimmte Daten erheben, ist, politische<br />

Ziele zu operationalisieren. Insofern wäre es<br />

durchaus legitim, „vage“ und eher unbestimmte<br />

Ziele an die politische Ebene „zurückzuspielen“.<br />

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