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7.1 MB - urania meran

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84>Beiträge zur beruflichen Weiterbildung: Interessierte Personen können in der Landesabteilungfür deutsche Berufsbildung um Beiträge für den Besuch eines beruflichen Weiterbildungskurses bzw.für ein individuelles berufliches Weiterbildungsprojekt ansuchen.Wer kann ansuchen? Personen – mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag, – mit Arbeitsverträgen„Arbeit auf Abruf“ oder „Arbeitsplatzteilung“, – mit Projektvertrag, die in Südtirol ansässigsind und ihre Arbeitsleistung in einem Betrieb in Südtirol erbringen.Zugelassen sind weiters in Südtirol ansässige Personen, die nachweislich in die Lohnausgleichskasseoder Mobilitätsliste eingetragen sind bzw. die arbeitslos sind (sich gemäß Arbeitskräftekartei desArbeitsservice der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol oder entsprechender Dokumentation/Bescheide auf Arbeitssuche befinden). Ausgeschlossen sind öffentlich Bedienstete, FreiberuflerInnen,BetriebsinhaberInnen, UnternehmerInnen, PräsidentInnen von Genossenschaften sowie nicht festangestellte Genossenschaftsmitglieder.Voraussetzungen sind u. a.: Der/die Gesuchssteller/in muss in Südtirol ansässig sein oder seine/ihre Arbeitsleistung in einem Betrieb in Südtirol erbringen. Der Weiterbildungskurs ist nicht durchanderweitige öffentliche Mittel co/finanziert; außerdem ist er nicht bereits durch das Aus- und Weiterbildungsangebotder Landesberufs- und Fachschulen in Südtirol abgedeckt.>> berufe & EDVBeitragshöhe und Anteil der öffentlichen Finanzierung: Für die Teilnahme an beruflichenWeiterbildungsmaßnahmen kann jeder Person ein Gesamtbeitrag von maximal 3.000,00 Euro(inkl. MwSt.) innerhalb eines Kalenderjahres gewährt werden. Dabei kann dieser Höchstbetrag füreine oder auch mehrere Weiterbildungsmaßnahmen geltend gemacht werden, wobei es in jedemFall erforderlich ist, pro Weiterbildungsmaßnahme ein Gesuch einzureichen. Für die im Gesuchangegebene Weiterbildungsmaßnahme muss die Teilnahmegebühr mindestens 400,00 Euro (inkl.MwSt.) betragen, damit ein öffentlicher Beitrag gewährt werden kann. Der öffentliche Beitrag beträgtmax. 70% der vorgesehenen Teilnahmegebühr. Bei den in Art. 3 (Vorrangigkeiten) der vorliegendenKriterien genannten Personen, hat die Deutsche Berufsbildung hingegen die Möglichkeit, bis zu 90%der vorgesehenen Teilnahmegebühr mittels öffentlichem Beitrag abzudecken. Der Antragsteller/dieAntragstellerin erhält die bei Zusage eine finanzielle Förderung in Form eines individuellen Beitrages,der gegen entsprechende Spesenbelege über die angefallenen Kosten direkt an den Antragsteller/die Antragstellerin ausgezahlt wird. Dieser Beitrag wird als Einkommen angesehen und unterliegt alssolcher der Besteuerung.Einreichtermin für das Ansuchen: Das Gesuch muss auf dem dafür vorgesehenen Formularabgefasst, vom Antragsteller/von der Antragstellerin unterzeichnet und entweder per Post oder persönlichbei der Deutschen Berufsbildung eingereicht werden. Für die Gewährung eines finanziellenBeitrages ist es in jedem Fall erforderlich, vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme ein entsprechendesGesuch einzureichen. Nähere Informationen finden Sie unter www.provinz.bz.it/berufsbildung.pixelio – Stephanie Hofschläger

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