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Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

14.2 Schleppen<br />

Schleppen ist das Ziehen eines betriebsfähigen Fahrzeuges. Betriebsfähige Kfz<br />

dürfen nur nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung geschleppt werden. Hinter<br />

dem Schleppfahrzeug darf nur ein Fahrzeug mitgeführt werden.<br />

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 4 t dürfen nur mit einer Abschleppstange<br />

geschleppt werden. Der Fahrer des Zugfahrzeuges (Zug mit mehr als 3<br />

Achsen) benötigt die Fahrerlaubnis der Klasse 2, der Lenker des geschleppten Kfz die<br />

für das geschleppte Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis.<br />

Be<strong>im</strong> Abschleppen und Schleppen darf keine Bundesautobahn benutzt werden. Muss<br />

ein Kraftfahrzeug von einer Bundesautobahn abgeschleppt werden, muss man diese an<br />

der nächsten Ausfahrt verlassen.<br />

Bei Fahrzeugen mit Lenkradschloss muss vor und während des Schleppens darauf geachtet<br />

werden, dass das Lenkradschloss nicht eingerastet ist und auch nicht einrasten<br />

kann. Hierzu den Zündschlüssel in die Position 1 des Zündschlosses drehen!<br />

14.3 Anschleppen<br />

Kann ein Motor nicht mehr durch den Anlasser gestartet werden, weil z.B. die Batterie<br />

leer ist, kann das Fahrzeug angeschleppt werden, um so den Motor zu starten. Dies<br />

setzt voraus, dass ein zweites Fahrzeug zum ziehen vorhanden ist.<br />

Be<strong>im</strong> Anschleppen kann wie folgt vorgegangen werden:<br />

1. Verbinden der beiden Fahrzeuge mit einem Abschleppseil oder einer Abschleppstange,<br />

2. Zündschlüssel <strong>im</strong> Zündschloss des anzuschleppenden Fahrzeugs auf Stellung 1<br />

(Zündung ein),<br />

3. das ziehende Fahrzeug auf etwa 30 Km/h beschleunigen,<br />

4. <strong>im</strong> anzuschleppenden Fahrzeug die Kupplung treten und in den 2. Gang schalten,<br />

5. gefühlvoll einkuppeln,<br />

6. sobald der Motor läuft auskuppeln,<br />

7. Fahrzeuge trennen.<br />

Die Ursache der Störung sollte baldmöglichst behoben werden.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 115

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