Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
14.2 Schleppen<br />
Schleppen ist das Ziehen eines betriebsfähigen Fahrzeuges. Betriebsfähige Kfz<br />
dürfen nur nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung geschleppt werden. Hinter<br />
dem Schleppfahrzeug darf nur ein Fahrzeug mitgeführt werden.<br />
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 4 t dürfen nur mit einer Abschleppstange<br />
geschleppt werden. Der Fahrer des Zugfahrzeuges (Zug mit mehr als 3<br />
Achsen) benötigt die Fahrerlaubnis der Klasse 2, der Lenker des geschleppten Kfz die<br />
für das geschleppte Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis.<br />
Be<strong>im</strong> Abschleppen und Schleppen darf keine Bundesautobahn benutzt werden. Muss<br />
ein Kraftfahrzeug von einer Bundesautobahn abgeschleppt werden, muss man diese an<br />
der nächsten Ausfahrt verlassen.<br />
Bei Fahrzeugen mit Lenkradschloss muss vor und während des Schleppens darauf geachtet<br />
werden, dass das Lenkradschloss nicht eingerastet ist und auch nicht einrasten<br />
kann. Hierzu den Zündschlüssel in die Position 1 des Zündschlosses drehen!<br />
14.3 Anschleppen<br />
Kann ein Motor nicht mehr durch den Anlasser gestartet werden, weil z.B. die Batterie<br />
leer ist, kann das Fahrzeug angeschleppt werden, um so den Motor zu starten. Dies<br />
setzt voraus, dass ein zweites Fahrzeug zum ziehen vorhanden ist.<br />
Be<strong>im</strong> Anschleppen kann wie folgt vorgegangen werden:<br />
1. Verbinden der beiden Fahrzeuge mit einem Abschleppseil oder einer Abschleppstange,<br />
2. Zündschlüssel <strong>im</strong> Zündschloss des anzuschleppenden Fahrzeugs auf Stellung 1<br />
(Zündung ein),<br />
3. das ziehende Fahrzeug auf etwa 30 Km/h beschleunigen,<br />
4. <strong>im</strong> anzuschleppenden Fahrzeug die Kupplung treten und in den 2. Gang schalten,<br />
5. gefühlvoll einkuppeln,<br />
6. sobald der Motor läuft auskuppeln,<br />
7. Fahrzeuge trennen.<br />
Die Ursache der Störung sollte baldmöglichst behoben werden.<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 115