02.12.2012 Aufrufe

Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

Verkehrszeichen<br />

Im Anhang zu § 39 der StVO werden sog. Zusatzzeichen aufgeführt. Für Kfz mit Anhänger<br />

gibt es folgende Zusatzschilder.<br />

Sie werden verwendet, wenn<br />

• die Zufahrt für eben gekennzeichnete Fahrzeuge „frei“ ist<br />

• die Zusatz für eben gekennzeichnete Fahrzeuge beschränkt ist<br />

16.9 Geschwindigkeiten<br />

Für Lkws mit einem zgG. über 3,5 t und Anhänger gelten die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />

wie für Kfz über 7,5 t.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 150

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!