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Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

• ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn.<br />

15.4 Ladungsverhalten unter Berücksichtigung der einwirkenden<br />

Kräfte<br />

Be<strong>im</strong> Transport wirken Massenkräfte wie Beschleunigungs-, Verzögerungs-, Fliehund<br />

Vertikalkräfte auf die Ladung.<br />

Aufgabe der Ladungssicherung ist es, die Ladung gegen die Wirkung der Massenkräfte<br />

zu sichern, d.h. ein Verrutschen, Umfallen oder Herunterfallen der Ladung durch entsprechend<br />

Maßnahmen zu vermeiden. Zur richtigen D<strong>im</strong>ensionierung der Ladungssicherung<br />

müssen die auftretenden Kräfte vorab berechnet werden. Hierzu ist die Begriffsabgrenzung<br />

von Masse und Gewicht zu Massenkraft und Gewichtskraft unverzichtbar:<br />

Das Gewicht bzw. die Masse einer Ladung wird in den Transportpapieren ausgewiesen<br />

oder kann durch Wiegen ermittelt werden. Die Angabe erfolgt in Kilogramm (Kg).<br />

Massenkraft (F) ist die Kraft, mit der die Ladung in Kurven, be<strong>im</strong> Anfahren oder Bremsen<br />

entgegen der Fahrtrichtung wirkt. Gewichtskraft (G) ist die Kraft mit der die Ladung<br />

auf die Ladefläche drückt. Beide Kräfte werden in Newton (N) angegeben.<br />

Gewichtskraft (G) und Massenkraft (F) werden nach folgenden Formeln ermittelt:<br />

Gewichtskraft (G) = m * g<br />

m = Masse (Kg)<br />

g = Erdbeschleunigung (9,81 m/s 2 )<br />

Massenkraft (F) = m * a<br />

m = Masse der Ladung (Kg)<br />

a = Beschleunigung be<strong>im</strong> Anfahren<br />

oder Bremsen<br />

Um die Berechnung zu vereinfachen, kann man die Erdbeschleunigung auf 10 m/s 2 aufrunden<br />

und die Kräfte in daN (1 daN = 10 N) angeben. Eine Ladung mit einer Masse<br />

von 4000 Kg ergibt somit eine Gewichtskraft von 4000 daN.<br />

Zusätzlich sind bei der Ermittlung der Massenkräfte der Wankfaktor und der Gleitreibwert<br />

zu berücksichtigen.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 120

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