Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
4 Aufgaben des Kraftfahrers<br />
4.1 Aufgaben des Kraftfahrers in der Einsatzvorbereitung<br />
Der Kraftfahrer untersteht dem Führer der jeweiligen Teileinheit, der auch das Fahrzeug<br />
zugewiesen ist.<br />
Der Kraftfahrer<br />
• überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit seines Fahrzeuges und beseitigt<br />
Mängel nach der Materialerhaltungsstufe OV in Zusammenarbeit mit dem Schirrmeister,<br />
• ist zuständig für die Pflege und die Wartung seines Kfz,<br />
• meldet seinem Vorgesetzten Mängel am Kfz, die er nicht selber beheben kann,<br />
• n<strong>im</strong>mt nach festgelegten Terminen regelmäßig wiederkehrende Prüfungen am<br />
Fahrzeug vor,<br />
• ist zugleich der Gerätewart für die auf seinem Fahrzeug verlastete Ausstattung,<br />
• führt das Fahrzeug- und Gerätebegleitheft,<br />
• schreibt Unfallmeldungen,<br />
• unterstützt auf Weisung seines Vorgesetzten die anderen Kraftfahrer bei der<br />
− Pflege und Wartung,<br />
− Beseitigung von Störungen und Mängeln nach der Materialerhaltungsstufe OV<br />
zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Kfz.<br />
Können Mängel oder Schäden nicht <strong>im</strong> <strong>Ortsverband</strong> behoben werden, so meldet der<br />
Schirrmeister den Reparaturbedarf mit der Schadenmeldung für Kraftfahrzeuge der<br />
Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle veranlasst die Reparatur in der Werkstatt und koordiniert<br />
die Termine für die Instandsetzung und die Abholung der Kraftfahrzeuge.<br />
Durch den Wegfall der Gerätewarte ist der Kraftfahrer <strong>im</strong> vollem Umfang für die Ausstattung<br />
auf seinem Fahrzeug verantwortlich. Die Pflege und Wartung der Geräte und<br />
Maschinen führt er in Zusammenarbeit mit dem Schirrmeister des <strong>Ortsverband</strong>es durch.<br />
Dadurch ist der Kraftfahrer auch zuständig<br />
• für die Pflege und die Wartung der Geräteausstattung des Fahrzeuges,<br />
• die Überprüfung der Vollständigkeit und Einsatzbereitschaft der Geräteausstattung<br />
auf Weisung des Gruppenführers,<br />
• für die Mängelfeststellung an Ausstattungsgegenständen und Instandsetzungsarbeiten<br />
gemäß Materialerhaltungsstufe OV, soweit die Ersatzteile und Werkzeuge<br />
diese Arbeiten zulassen,<br />
• für das Führen der Verbrauchs-, Bestands- und Betriebstundennachweise,<br />
• für die fristgerechte Meldung der Prüftermine be<strong>im</strong> Gruppenführer und die Aufbewahrung<br />
der Prüfnachweise,<br />
• für Anforderung von Ersatz- und Verbrauchsmaterial,<br />
• für die Unterstützung des Gruppenführers bei der Vorbereitung und der Durchführung<br />
des "Technischen Dienstes",<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 29