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Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

2. Bagatellschäden<br />

Es gelten die jeweiligen Länderbest<strong>im</strong>mungen, z.B. werden in NRW nur Unfälle ab eine<br />

Schadensumme von DM 3.000,00 aufgenommen in BW dagegen schon ab DM 30,00.<br />

Die Unfallbeteiligten müssen die Beweismittel selbst sichern. Bei Unfällen mit <strong>THW</strong>-<br />

Fahrzeugen ist jedoch grundsätzlich die Unfallaufnahme durch die zuständige Polizeidienststelle<br />

durchzuführen.<br />

3. Verhalten gegenüber der Polizei und dem Unfallgegner<br />

Ein Schuldanerkenntnis sollte man am Unfallort niemals abgeben. Die Unfallbeteiligten<br />

haben das Recht, sich nicht oder erst später zum Unfallhergang zu äußern. Bestehen<br />

auch nur geringe Zweifel am Tathergang oder der Schuldfrage, ist es sinnvoll vorher<br />

Rechtsrat einzuholen.<br />

Das Angebot der Polizei, die Angelegenheit durch die Bezahlung eines Verwarnungsgeldes<br />

zu erledigen, sollte man nur dann annehmen, wenn das Verschulden eindeutig<br />

ist. Da die Bezahlung erst innerhalb einer Woche geleistet werden muss, kann man sich<br />

durch einen Anwalt beraten lassen.<br />

Dem Unfallgegner der Hinweis für den Unfallgegner auszuhändigen. Ferner ist die Unfallschadenanzeige<br />

auszufüllen und auf dem Dienstweg weiterzuleiten.<br />

Bei Unfällen mit ausländischen Verkehrsteilnehmern ist die Seite 3 der grünen Versicherungskarte<br />

zu erbitten. Alle Angaben auf der grünen Versicherungskarte sind zu<br />

kontrollieren und zu notieren.<br />

8.4 Kfz-Unfall-Schadenanzeige<br />

Nach einem Unfall ist eine Unfallschadenanzeige auszufüllen und innerhalb von 10 Tagen<br />

nach dem Unfall der <strong>THW</strong>-Leitung vorzulegen. Dem Unfallgegner ist das Hinweisblatt<br />

für Unfallgegner auszuhändigen. Dieses Hinweisblatt, die Unfallschadenanzeige,<br />

sowie das Merkblatt Verhalten am Unfallort ist mit den Fahrzeugpapieren <strong>im</strong> Fahrzeug<br />

zu führen.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 47

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