Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
2. Bagatellschäden<br />
Es gelten die jeweiligen Länderbest<strong>im</strong>mungen, z.B. werden in NRW nur Unfälle ab eine<br />
Schadensumme von DM 3.000,00 aufgenommen in BW dagegen schon ab DM 30,00.<br />
Die Unfallbeteiligten müssen die Beweismittel selbst sichern. Bei Unfällen mit <strong>THW</strong>-<br />
Fahrzeugen ist jedoch grundsätzlich die Unfallaufnahme durch die zuständige Polizeidienststelle<br />
durchzuführen.<br />
3. Verhalten gegenüber der Polizei und dem Unfallgegner<br />
Ein Schuldanerkenntnis sollte man am Unfallort niemals abgeben. Die Unfallbeteiligten<br />
haben das Recht, sich nicht oder erst später zum Unfallhergang zu äußern. Bestehen<br />
auch nur geringe Zweifel am Tathergang oder der Schuldfrage, ist es sinnvoll vorher<br />
Rechtsrat einzuholen.<br />
Das Angebot der Polizei, die Angelegenheit durch die Bezahlung eines Verwarnungsgeldes<br />
zu erledigen, sollte man nur dann annehmen, wenn das Verschulden eindeutig<br />
ist. Da die Bezahlung erst innerhalb einer Woche geleistet werden muss, kann man sich<br />
durch einen Anwalt beraten lassen.<br />
Dem Unfallgegner der Hinweis für den Unfallgegner auszuhändigen. Ferner ist die Unfallschadenanzeige<br />
auszufüllen und auf dem Dienstweg weiterzuleiten.<br />
Bei Unfällen mit ausländischen Verkehrsteilnehmern ist die Seite 3 der grünen Versicherungskarte<br />
zu erbitten. Alle Angaben auf der grünen Versicherungskarte sind zu<br />
kontrollieren und zu notieren.<br />
8.4 Kfz-Unfall-Schadenanzeige<br />
Nach einem Unfall ist eine Unfallschadenanzeige auszufüllen und innerhalb von 10 Tagen<br />
nach dem Unfall der <strong>THW</strong>-Leitung vorzulegen. Dem Unfallgegner ist das Hinweisblatt<br />
für Unfallgegner auszuhändigen. Dieses Hinweisblatt, die Unfallschadenanzeige,<br />
sowie das Merkblatt Verhalten am Unfallort ist mit den Fahrzeugpapieren <strong>im</strong> Fahrzeug<br />
zu führen.<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 47