Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
2.3.12 Geschwindigkeiten<br />
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Fahrzeuge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />
von 50 Km/h.<br />
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:<br />
Fahrzeugtyp normale Straßen<br />
[Km/h]<br />
PKW<br />
PKW mit Anhänger<br />
100<br />
80<br />
Kraftfahrstraßen und Autobahnen<br />
[Km/h]<br />
130 (Richtgeschwindigkeit)<br />
80<br />
Kfz mit einem zgG. bis 3,5 t 100 130 (Richtgeschwindigkeit)<br />
Kfz mit einem zgG. über 3,5 t 80 80<br />
LKW mit einem zgG. über 3,5 t<br />
mit Anhänger<br />
60 80<br />
Kfz mit einem zGG. über 7,5 t 60 80<br />
Kraftomnibusse<br />
mit stehenden Fahrgästen<br />
80<br />
60<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 15<br />
80<br />
60<br />
Kraftomnibusse mit Ausnahme 100 100<br />
Für Fahrzeuge mit Schneeketten gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50<br />
km/h.<br />
2.3.13 § 3 StVO Geschwindigkeit<br />
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.<br />
Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-,<br />
Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften<br />
von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch<br />
Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50<br />
km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so<br />
schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen,<br />
die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet<br />
werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb<br />
der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.<br />
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den<br />
Verkehrsfluss behindern.<br />
(2a)Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren<br />
Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch<br />
Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer<br />
ausgeschlossen ist.<br />
2.3.14 Fahrten bei erhöhter Ozonkonzentration (Smog)<br />
Die Fahrzeuge des <strong>THW</strong> sind gemäß § 40 d Absatz 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
in Verbindung mit § 35 Absatz 1 der StVO von einem Fahrverbot befreit.