02.12.2012 Aufrufe

Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

2.3.12 Geschwindigkeiten<br />

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Fahrzeuge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

von 50 Km/h.<br />

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:<br />

Fahrzeugtyp normale Straßen<br />

[Km/h]<br />

PKW<br />

PKW mit Anhänger<br />

100<br />

80<br />

Kraftfahrstraßen und Autobahnen<br />

[Km/h]<br />

130 (Richtgeschwindigkeit)<br />

80<br />

Kfz mit einem zgG. bis 3,5 t 100 130 (Richtgeschwindigkeit)<br />

Kfz mit einem zgG. über 3,5 t 80 80<br />

LKW mit einem zgG. über 3,5 t<br />

mit Anhänger<br />

60 80<br />

Kfz mit einem zGG. über 7,5 t 60 80<br />

Kraftomnibusse<br />

mit stehenden Fahrgästen<br />

80<br />

60<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 15<br />

80<br />

60<br />

Kraftomnibusse mit Ausnahme 100 100<br />

Für Fahrzeuge mit Schneeketten gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50<br />

km/h.<br />

2.3.13 § 3 StVO Geschwindigkeit<br />

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.<br />

Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-,<br />

Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften<br />

von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch<br />

Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50<br />

km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so<br />

schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen,<br />

die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet<br />

werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb<br />

der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.<br />

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den<br />

Verkehrsfluss behindern.<br />

(2a)Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren<br />

Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch<br />

Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer<br />

ausgeschlossen ist.<br />

2.3.14 Fahrten bei erhöhter Ozonkonzentration (Smog)<br />

Die Fahrzeuge des <strong>THW</strong> sind gemäß § 40 d Absatz 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

in Verbindung mit § 35 Absatz 1 der StVO von einem Fahrverbot befreit.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!