Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
15.11.1 Ablegreife für Naturfaserseile<br />
Naturfaserseile haben die Ablegreife erreicht, wenn sie folgende Schäden aufweisen:<br />
Bruch einer Litze, mechanische Beschädigungen, starker Verschleiß oder Auflockerungen,<br />
Herausfallen von Fasermehl be<strong>im</strong> Aufdrehen des Seils, Schäden infolge feuchter<br />
Lagerung oder Einwirkung aggressiver Stoffe, Garnbrüche in größerer Zahl (mehr als<br />
10% der Gesamtgarnzahl <strong>im</strong> am stärksten beschädigten Querschnitt) und Lockerung<br />
der Spleiße.<br />
15.12 Anschlagketten<br />
Anschlagketten zählen ebenso wie Anschlagseile und -bänder zu den sog. Anschlagmitteln.<br />
Man setzt bevorzugt Rundstahlketten als Anschlagmittel ein. Grundsätzlich<br />
dürfen <strong>im</strong> Hebezeugbetrieb nur nach DIN 685 geprüfte Ketten benutzt werden. Sie sind<br />
am Prägestempel, aus dem Kettenqualität und Hersteller ersichtlich sind, zu erkennen.<br />
Hinsichtlich der Festigkeit ist zwischen Anschlagketten nach DIN 695 und nach DIN<br />
5688 zu unterscheiden. Für die Kettenstränge von Haken- und Ringketten nach DIN<br />
695 dürfen nur Ketten entsprechend DIN 766 verwendet werden. Es handelt sich hierbei<br />
um nicht lehrenhaltige Ketten der Güteklasse 2 (Normalgüte) und 3 (vergütet). Geprüfte,<br />
nicht lehrenhaltige langgliedrige Rundstahlketten nach DIN 763 dürfen <strong>im</strong> Hebezeugbetrieb<br />
nicht verwendet werden.<br />
Sind Anschlagketten der Einwirkung von Kälte oder Hitze ausgesetzt, verringert sich ihre<br />
Tragfähigkeit. Ketten der Normalgüte besitzen nur in einem Bereich von 0 ° bis<br />
100°C ihre volle Tragfähigkeit. Daher bestehen für diese Ketten in Warmbetrieben, z. B.<br />
Gießereien, erhebliche Einsatzbeschränkungen. Hochfeste Ketten behalten die volle<br />
Tragfähigkeit zwischen -40°C und +200°C.<br />
Zum Anschlagen von Lasten werden daher zunehmend Anschlagketten nach DIN 5688<br />
eingesetzt. Hier dürfen nur sog. hochfeste Ketten der Güteklassen 5, 6 und 8 (DIN5687)<br />
verwendet werden; sie sind erkennbar an dem -Stempel. Diese Ketten haben eine wesentlich<br />
höhere Festigkeit als Ketten der Normalgüte. So beträgt beispielsweise bei einer<br />
hochfesten Anschlagkette der Güteklasse 8 (Mindestbruchkraft Grad 80 = 800<br />
N/mm2) das Gewicht nur 30% des Gewichts einer herkömmlichen Kette der Normalgüte<br />
(Grad 20). Hinzu kommen weitere Vorteile wie Alterungsbeständigkeit, Temperaturbeständigkeit<br />
und Kurzgliedrigkeit.<br />
Anschlagketten dürfen nur in geschweißter Bauform entsprechend DIN 695 bzw. 5688Tl<br />
hergestellt sein. Kettenzubehörteile sollen aus dem gleichen Werkstoff wie die Ketten<br />
bestehen. Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien müssen der<br />
ZH1/323 entsprechen. Ein entsprechendes Prüfzeugnis des Herstellers bzw. des Lieferanten<br />
muss vorliegen.<br />
Bei gleichzeitigem Einsatz hochfester Ketten und Ketten in Normalgüte ist darauf zu<br />
achten, dass es auf keinen Fall zu Verwechslungen der Ketten kommen kann. Um dem<br />
vorzubeugen, sind hochfeste Ketten neben dem Prägestempel zusätzlich mit einer<br />
Kennzeichnung versehen. Ketten der Güteklasse 5 sind mit einem grünen 5eckigen, der<br />
Güteklasse 6 mit einem gelben 6eckigen und die der Güteklasse 8 mit einem roten<br />
8eckigen Anhänger versehen. Ketten ohne Anhänger dürfen nur wie Ketten in Normalgüte<br />
belastet werden.<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 136