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Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

15.11.1 Ablegreife für Naturfaserseile<br />

Naturfaserseile haben die Ablegreife erreicht, wenn sie folgende Schäden aufweisen:<br />

Bruch einer Litze, mechanische Beschädigungen, starker Verschleiß oder Auflockerungen,<br />

Herausfallen von Fasermehl be<strong>im</strong> Aufdrehen des Seils, Schäden infolge feuchter<br />

Lagerung oder Einwirkung aggressiver Stoffe, Garnbrüche in größerer Zahl (mehr als<br />

10% der Gesamtgarnzahl <strong>im</strong> am stärksten beschädigten Querschnitt) und Lockerung<br />

der Spleiße.<br />

15.12 Anschlagketten<br />

Anschlagketten zählen ebenso wie Anschlagseile und -bänder zu den sog. Anschlagmitteln.<br />

Man setzt bevorzugt Rundstahlketten als Anschlagmittel ein. Grundsätzlich<br />

dürfen <strong>im</strong> Hebezeugbetrieb nur nach DIN 685 geprüfte Ketten benutzt werden. Sie sind<br />

am Prägestempel, aus dem Kettenqualität und Hersteller ersichtlich sind, zu erkennen.<br />

Hinsichtlich der Festigkeit ist zwischen Anschlagketten nach DIN 695 und nach DIN<br />

5688 zu unterscheiden. Für die Kettenstränge von Haken- und Ringketten nach DIN<br />

695 dürfen nur Ketten entsprechend DIN 766 verwendet werden. Es handelt sich hierbei<br />

um nicht lehrenhaltige Ketten der Güteklasse 2 (Normalgüte) und 3 (vergütet). Geprüfte,<br />

nicht lehrenhaltige langgliedrige Rundstahlketten nach DIN 763 dürfen <strong>im</strong> Hebezeugbetrieb<br />

nicht verwendet werden.<br />

Sind Anschlagketten der Einwirkung von Kälte oder Hitze ausgesetzt, verringert sich ihre<br />

Tragfähigkeit. Ketten der Normalgüte besitzen nur in einem Bereich von 0 ° bis<br />

100°C ihre volle Tragfähigkeit. Daher bestehen für diese Ketten in Warmbetrieben, z. B.<br />

Gießereien, erhebliche Einsatzbeschränkungen. Hochfeste Ketten behalten die volle<br />

Tragfähigkeit zwischen -40°C und +200°C.<br />

Zum Anschlagen von Lasten werden daher zunehmend Anschlagketten nach DIN 5688<br />

eingesetzt. Hier dürfen nur sog. hochfeste Ketten der Güteklassen 5, 6 und 8 (DIN5687)<br />

verwendet werden; sie sind erkennbar an dem -Stempel. Diese Ketten haben eine wesentlich<br />

höhere Festigkeit als Ketten der Normalgüte. So beträgt beispielsweise bei einer<br />

hochfesten Anschlagkette der Güteklasse 8 (Mindestbruchkraft Grad 80 = 800<br />

N/mm2) das Gewicht nur 30% des Gewichts einer herkömmlichen Kette der Normalgüte<br />

(Grad 20). Hinzu kommen weitere Vorteile wie Alterungsbeständigkeit, Temperaturbeständigkeit<br />

und Kurzgliedrigkeit.<br />

Anschlagketten dürfen nur in geschweißter Bauform entsprechend DIN 695 bzw. 5688Tl<br />

hergestellt sein. Kettenzubehörteile sollen aus dem gleichen Werkstoff wie die Ketten<br />

bestehen. Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien müssen der<br />

ZH1/323 entsprechen. Ein entsprechendes Prüfzeugnis des Herstellers bzw. des Lieferanten<br />

muss vorliegen.<br />

Bei gleichzeitigem Einsatz hochfester Ketten und Ketten in Normalgüte ist darauf zu<br />

achten, dass es auf keinen Fall zu Verwechslungen der Ketten kommen kann. Um dem<br />

vorzubeugen, sind hochfeste Ketten neben dem Prägestempel zusätzlich mit einer<br />

Kennzeichnung versehen. Ketten der Güteklasse 5 sind mit einem grünen 5eckigen, der<br />

Güteklasse 6 mit einem gelben 6eckigen und die der Güteklasse 8 mit einem roten<br />

8eckigen Anhänger versehen. Ketten ohne Anhänger dürfen nur wie Ketten in Normalgüte<br />

belastet werden.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 136

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