Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
9.2 Absichern von Einsatzstellen <strong>im</strong> Verkehrsraum<br />
9.2.1 Sicherungspflichten<br />
Die Einsatzstellensicherung ist eine der vordringlichsten Aufgaben <strong>im</strong> technischen Hilfeleistungseinsatz.<br />
Zu verstehen sind darunter die Maßnahmen, die für die Sicherheit zu<br />
rettender Personen und vorgehender Einsatzkräfte zu treffen sind.<br />
Besonders dringlich ist das Sichern der Einsatzstelle bei Verkehrsunfällen.<br />
§ 15 StVO Liegenbleiben von Fahrzeugen<br />
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als<br />
stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten.<br />
Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender<br />
Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100m Entfernung;<br />
vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus<br />
gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.<br />
Die Forderungen der StVO sind für den Einsatz des Technischen Hilfswerkes bei Verkehrsunfällen<br />
unzureichend. Zu sichern sind nicht nur Pannen- und Unfallstellen <strong>im</strong><br />
Verkehrsraum, sondern auch die Einsatzstellen des <strong>THW</strong>. Die Einsatzkräfte müssen in<br />
eigenem Interesse mit dem Aufbau einer wirkungsvollen Einsatzstellensicherung vertraut<br />
sein. Siehe hierzu auch die Ausführungen der Ausbildermappe “Technische Hilfe<br />
auf Verkehrswegen“.<br />
Einsatzkräfte, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen<br />
durch Warn- oder Absperrmaßnahmen geschützt werden.<br />
Vorrangige Absperrmaßnahmen<br />
An der Einsatzstelle sind zur Sicherung der Einsatzkräfte, zu Rettender oder Dritter, bei<br />
Gefährdung vorrangig Absperrmaßnahmen durchzuführen. Dies gilt besonders in der<br />
Entwicklungsphase des Einsatzes, in der Einsatzkräfte ggf. durch Menschenrettung gebunden<br />
sind.<br />
Über längere oder umfangreichere Absperrmaßnahmen sollte grundsätzlich Einvernehmen<br />
mit der Polizei erzielt werden.<br />
Alle Maßnahmen zur Verkehrslenkung fallen in den Aufgabenbereich der Polizei.<br />
Unübersichtliche Straßenführung<br />
Kurven oder Kuppen <strong>im</strong> Verlauf einer Straßenführung sind natürliche Gefahrstellen <strong>im</strong><br />
Verkehrsbereich. Dies gilt besonders für Landes- und Bundesstraßen, die <strong>im</strong> Zweirichtungsverkehr<br />
befahren werden. Unübersichtliche Straßenführungen erfordern der Situation<br />
angepasste Sicherheitsabstände. Selbst ausreichend gesicherte Einsatzstellen sind<br />
bei fließendem Verkehr nicht <strong>im</strong>mer unfallsicher. Möglichen Auffahrunfällen <strong>im</strong> abgesperrten<br />
Bereich muss durch entsprechende Fahrzeugaufstellung vorgebeugt werden!<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 49