Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
15 Ladung, Beladung, Ladungssicherung<br />
Die Ladung eines Fahrzeugs ist so zu verstauen und zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen<br />
eine Gefährdung von Personen, Sachen und der Umwelt ausgeschlossen<br />
ist. Zu den üblichen Verkehrsbedingungen gehören z. B. auch Vollbremsungen<br />
oder Unebenheiten der Fahrbahn.<br />
Relativ häufige Ursache von Verkehrsunfällen ist eine fehlende oder unzureichende Ladungssicherung.<br />
Wenn ein Fahrzeug die Geschwindigkeit oder Richtung ändert oder<br />
über Hindernisse fährt, wirken dynamische Kräfte auf die Ladung, die diese zum Verrutschen,<br />
Umfallen oder Herabfallen bringen können. Dadurch kann<br />
• das Fahrzeug außer Kontrolle geraten oder umkippen,<br />
• die Ladung auf die Fahrbahn fallen oder den Fahrer und andere mitfahrende Personen<br />
verletzen.<br />
Die Sicherung der Ladung ist sowohl in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als auch<br />
in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Fahrzeuge" zwingend vorgeschrieben. Verantwortlich<br />
oder mitverantwortlich für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sind u. a.<br />
Halter, Disponenten und Fahrer des Fahrzeugs sowie der Verlader.<br />
Nach § 22 (1) StVO sind die Ladung sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen<br />
verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen sowie vermeidbares<br />
Lärmen besonders zu sichern. Zur verkehrssicheren Verstauung gehört sowohl eine die<br />
Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung als<br />
auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung, die ein Verrutschen ausschließt.<br />
Nach § 23 der StVO muss der Fahrzeugführer die Sicherheit der Beladung prüfen, und<br />
zwar auch dann, wenn eine seiner Aufsicht unterstellte Person das Fahrzeug beladen<br />
hat. Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht durch die Ladung<br />
oder andere Ursachen beeinträchtigt wird. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug,<br />
der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig<br />
sind und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder Besetzung nicht<br />
leidet.<br />
Zu den Grundregeln der Ladungssicherung gehören:<br />
• das Fahrzeug muss für das jeweilige Ladegut geeignet sein; es muss durch Aufbau<br />
und Ausrüstung die durch die Ladung auftretenden Kräfte sicher aufnehmen können.<br />
• der Ladungsschwerpunkt ist so niedrig wie möglich zu halten (schweres Gut unten,<br />
leichtes Gut oben).<br />
• Der Ladungsschwerpunkt soll sich möglichst auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs<br />
befinden.<br />
• Das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten,<br />
die Mindestachslast der Lenkachse nicht unterschritten werden; bei Teilbeladung<br />
ist für Gewichtsverteilung zu sorgen, damit jede Achse anteilmäßig belastet<br />
wird.<br />
• Die Ladung ist ordentlich zu sichern.<br />
• die Fahrgeschwindigkeit muss den Straßen- und Verkehrsverhältnissen, dem Ladegut<br />
sowie den Fahreigenschaften des Fahrzeugs angemessen sein.<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 116