Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
15.8 Zurrgurte / Hebebänder<br />
Hebebänder sind Anschlagmittel, die aus Gurtbändern unterschiedlicher Werkstoffe so<br />
hergestellt werden, dass sie die Aufnahme von Lasten ermöglichen. Sie werden insbesondere<br />
durch Vernähen oder mittels einer anderen gleichwertigen Verbindung von gewebten<br />
Gurtbändern aus synthetischen Fasern hergestellt. Hebebänder, die aus endlos<br />
gelegten synthetischen Fasern (Gelege) bestehen und durch einen gewebten Schlauch<br />
oder ein vernähtes Gewebe ummantelt sind, bezeichnet man als Rundschlingen. Hebebänder<br />
aus Stahldraht oder Stahlgelenkketten werden nur zu Sonderzwecken, insbesondere<br />
zur Verwendung <strong>im</strong> Warmbereich, hergestellt.<br />
Wegen der Breite der Bänder und der Anschmiegsamkeit ist mit Hebebändern ein besonders<br />
lastschonender Transport möglich. Außerdem eignen sie sich in besonderem<br />
Maß als Anschlagmittel für sperrige Lasten.<br />
Die Tragfähigkeit muss an jedem Band mindestens für einen Neigungswinkel bis 60°<br />
dauerhaft angegeben sein. Die hierbei auftretende Zugkraft darf höchstens betragen:<br />
• ein Sechstel der Bruchkraft bei Stahldrahtbändern,<br />
• ein Fünftel der Bruchkraft bei Stahlgelenkkettenbändern,<br />
• ein Siebentel der Reißkraft bei Chemiefaserbändern.<br />
Die Beschlagteile der Bänder müssen so bemessen sein, dass die Zugkraft nicht mehr<br />
als ein Viertel der Bruchkraft beträgt.<br />
Be<strong>im</strong> Umgang mit Hebebändern muss beachtet werden, dass die ganze Breite des<br />
Bandes aufliegt und trägt. Die Tragfähigkeitsangaben der Hersteller sind zu beachten.<br />
Es sind nur unbeschädigte Bänder zu verwenden, deren Etikettbeschriftung lesbar ist.<br />
Chemiefaserbänder sind durch farbige Etiketten - grün für Polyamid (PA), blau für Polyester<br />
(PES) und braun für Polypropylen (PP) - zu kennzeichnen. Außerdem müssen<br />
Nenn-Tragfähigkeit in kg, DIN-Nummer, Werkstoff-Kurzzeichen, Firmenzeichen sowie<br />
Herstellungsmonat und -jahr angegeben sein. Chemiefaserbänder müssen licht- und<br />
wärmestabilisiert sein. Bänder aus Polyethylen sind nicht zulässig.<br />
Bleiben neue oder vor jeder Wiederverwendung geprüfte Bänder über längere Transportwege<br />
um die Ladeeinheit geschlungen, dürfen sie bis zum 1,6fachen der Ladefähigkeit<br />
beansprucht werden, wenn sichergestellt ist, dass durch die Art der Güter und<br />
der Lagerung während des Transports keine Beeinträchtigung der Tragfähigkeit bewirkt<br />
wird.<br />
• Hebebänder und Rundschlingen müssen sachgemäß verwendet werden. Das bedeutet<br />
<strong>im</strong> einzelnen:<br />
• Hebebänder und Rundschlingen dürfen nicht über scharfe Kanten oder raue Oberflächen<br />
gezogen werden.<br />
• Hebebänder und Rundschlingen dürfen nicht geknotet werden.<br />
• Auf Hebebändern und Rundschlingen dürfen keine Lasten abgestellt werden; es<br />
sind z. B. Holzzwischenlagen zu verwenden. Vor jedem Einsatz ist das Hebeband<br />
auf offensichtliche äußere Mängel zu untersuchen.<br />
• Die Last ist gut auszubalancieren und notfalls nach einem Probehub neu anzuschlagen.<br />
• Bei langen Lasten empfehlen sich Traversen, damit die senkrecht hängenden Bänder<br />
gleichmäßig belastet werden.<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 129