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Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

15.8 Zurrgurte / Hebebänder<br />

Hebebänder sind Anschlagmittel, die aus Gurtbändern unterschiedlicher Werkstoffe so<br />

hergestellt werden, dass sie die Aufnahme von Lasten ermöglichen. Sie werden insbesondere<br />

durch Vernähen oder mittels einer anderen gleichwertigen Verbindung von gewebten<br />

Gurtbändern aus synthetischen Fasern hergestellt. Hebebänder, die aus endlos<br />

gelegten synthetischen Fasern (Gelege) bestehen und durch einen gewebten Schlauch<br />

oder ein vernähtes Gewebe ummantelt sind, bezeichnet man als Rundschlingen. Hebebänder<br />

aus Stahldraht oder Stahlgelenkketten werden nur zu Sonderzwecken, insbesondere<br />

zur Verwendung <strong>im</strong> Warmbereich, hergestellt.<br />

Wegen der Breite der Bänder und der Anschmiegsamkeit ist mit Hebebändern ein besonders<br />

lastschonender Transport möglich. Außerdem eignen sie sich in besonderem<br />

Maß als Anschlagmittel für sperrige Lasten.<br />

Die Tragfähigkeit muss an jedem Band mindestens für einen Neigungswinkel bis 60°<br />

dauerhaft angegeben sein. Die hierbei auftretende Zugkraft darf höchstens betragen:<br />

• ein Sechstel der Bruchkraft bei Stahldrahtbändern,<br />

• ein Fünftel der Bruchkraft bei Stahlgelenkkettenbändern,<br />

• ein Siebentel der Reißkraft bei Chemiefaserbändern.<br />

Die Beschlagteile der Bänder müssen so bemessen sein, dass die Zugkraft nicht mehr<br />

als ein Viertel der Bruchkraft beträgt.<br />

Be<strong>im</strong> Umgang mit Hebebändern muss beachtet werden, dass die ganze Breite des<br />

Bandes aufliegt und trägt. Die Tragfähigkeitsangaben der Hersteller sind zu beachten.<br />

Es sind nur unbeschädigte Bänder zu verwenden, deren Etikettbeschriftung lesbar ist.<br />

Chemiefaserbänder sind durch farbige Etiketten - grün für Polyamid (PA), blau für Polyester<br />

(PES) und braun für Polypropylen (PP) - zu kennzeichnen. Außerdem müssen<br />

Nenn-Tragfähigkeit in kg, DIN-Nummer, Werkstoff-Kurzzeichen, Firmenzeichen sowie<br />

Herstellungsmonat und -jahr angegeben sein. Chemiefaserbänder müssen licht- und<br />

wärmestabilisiert sein. Bänder aus Polyethylen sind nicht zulässig.<br />

Bleiben neue oder vor jeder Wiederverwendung geprüfte Bänder über längere Transportwege<br />

um die Ladeeinheit geschlungen, dürfen sie bis zum 1,6fachen der Ladefähigkeit<br />

beansprucht werden, wenn sichergestellt ist, dass durch die Art der Güter und<br />

der Lagerung während des Transports keine Beeinträchtigung der Tragfähigkeit bewirkt<br />

wird.<br />

• Hebebänder und Rundschlingen müssen sachgemäß verwendet werden. Das bedeutet<br />

<strong>im</strong> einzelnen:<br />

• Hebebänder und Rundschlingen dürfen nicht über scharfe Kanten oder raue Oberflächen<br />

gezogen werden.<br />

• Hebebänder und Rundschlingen dürfen nicht geknotet werden.<br />

• Auf Hebebändern und Rundschlingen dürfen keine Lasten abgestellt werden; es<br />

sind z. B. Holzzwischenlagen zu verwenden. Vor jedem Einsatz ist das Hebeband<br />

auf offensichtliche äußere Mängel zu untersuchen.<br />

• Die Last ist gut auszubalancieren und notfalls nach einem Probehub neu anzuschlagen.<br />

• Bei langen Lasten empfehlen sich Traversen, damit die senkrecht hängenden Bänder<br />

gleichmäßig belastet werden.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 129

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