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Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

min.) nach dem Warmfahren der Fahrzeuge (15 bis 30 min. nach Abfahrt) eingelegt.<br />

Platz für technische Halte: scharf rechts an der Marschstraße, auf Autobahnen<br />

nur auf Parkplätzen! Der Spitzenführer best<strong>im</strong>mt Zeit und Ort der technischen Halte.<br />

b) Rast - etwa acht Stunden nach dem Abmarsch, er dient der Versorgung und der<br />

Ruhe. Platz : Möglichst auf Nebenstraßen oder Parkplätzen rechts der Marschstraße,<br />

und be<strong>im</strong> Weiterfahrern Kreuzungsverkehr zu vermeiden.<br />

c) Tagesruhezeiten - grundsätzlich 11 Stunden für den Fahrer. Das Europäische<br />

Übereinkommen über die Arbeit des <strong>im</strong> Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals<br />

(VO-EWG) ist sinngemäß anzuwenden.<br />

Marschbefehl<br />

Besonderer Befehl für die Durchführung eines Marsches, in dem alle wichtigen Einzelheiten<br />

angeordnet werden.<br />

Marschformen<br />

a) Marsch <strong>im</strong> geschlossenen Verband, ab 3 Kfz mit Kennzeichnung als geschlossener<br />

Verband, alle Fahrzeuge mit vorgeschriebenen Fahrzeugabständen hintereinander.<br />

Vorteil : Leichte Führung, da alle Fahrzeuge hintereinander fahren.<br />

Nachteil : Geringe Marschgeschwindigkeit infolge langer Fahrzeugschlange. Bei<br />

großen Verbände Blockierung des Querverkehrs.<br />

b) Marsch in Einzelgruppen, mehrere Gruppen von 3 bis 8 Kfz, gekennzeichnet wie<br />

ein geschlossener Verband, Marschieren in Marschabständen von einigen Minuten.<br />

Vorteil : Kleine Gruppen erreichen schneller, ungestörter ihr Marschziel, keine<br />

Beeinträchtigung des Querverkehrs.<br />

Nachteil : Erschwerte Führung durch Auseinanderziehen der Einheiten.<br />

Fahrzeugabstände<br />

a) Allgemein 50 m Abstand, min 25 m<br />

b) Über 50 Km/h 100 m Abstand<br />

c) auf Autobahnen 100 m Abstand<br />

d) Ausnahmen bei Glatteis, schlechten Sichtverhältnissen oder ähnlichem<br />

Marsch- / Fahrgeschwindigkeit<br />

Die Marschgeschwindigkeit ist die Durchschnittsgeschwindigkeit, die bei der Zeitberechnung<br />

als Grundlage dient. Marschpausen werden mitgerechnet. Sie ist abhängig<br />

vom Auftrag, Art des geschlossenen Verbandes (schnelle, langsame Kfz), Straßenzustand,<br />

Witterung usw.. Bei geschlossenen Verbänden mit LKW liegt sie meist zwischen<br />

30 und 45 Km/h. Für best<strong>im</strong>mte Streckenabschnitte ist die Marschgeschwindigkeit fest<br />

vorzugeben. Der Spitzenführer best<strong>im</strong>mt die Marschgeschwindigkeit.<br />

Marschweg<br />

Angabe der Orte vom Ablaufpunkt bis zum Marschziel.<br />

Marschentfernung<br />

Angabe der Entfernung in Km vom Ablaufpunkt bis zum Marschziel.<br />

Marschfolge<br />

Reihenfolge der einzelnen Fahrzeuge oder Einheiten.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 23

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