Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
min.) nach dem Warmfahren der Fahrzeuge (15 bis 30 min. nach Abfahrt) eingelegt.<br />
Platz für technische Halte: scharf rechts an der Marschstraße, auf Autobahnen<br />
nur auf Parkplätzen! Der Spitzenführer best<strong>im</strong>mt Zeit und Ort der technischen Halte.<br />
b) Rast - etwa acht Stunden nach dem Abmarsch, er dient der Versorgung und der<br />
Ruhe. Platz : Möglichst auf Nebenstraßen oder Parkplätzen rechts der Marschstraße,<br />
und be<strong>im</strong> Weiterfahrern Kreuzungsverkehr zu vermeiden.<br />
c) Tagesruhezeiten - grundsätzlich 11 Stunden für den Fahrer. Das Europäische<br />
Übereinkommen über die Arbeit des <strong>im</strong> Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals<br />
(VO-EWG) ist sinngemäß anzuwenden.<br />
Marschbefehl<br />
Besonderer Befehl für die Durchführung eines Marsches, in dem alle wichtigen Einzelheiten<br />
angeordnet werden.<br />
Marschformen<br />
a) Marsch <strong>im</strong> geschlossenen Verband, ab 3 Kfz mit Kennzeichnung als geschlossener<br />
Verband, alle Fahrzeuge mit vorgeschriebenen Fahrzeugabständen hintereinander.<br />
Vorteil : Leichte Führung, da alle Fahrzeuge hintereinander fahren.<br />
Nachteil : Geringe Marschgeschwindigkeit infolge langer Fahrzeugschlange. Bei<br />
großen Verbände Blockierung des Querverkehrs.<br />
b) Marsch in Einzelgruppen, mehrere Gruppen von 3 bis 8 Kfz, gekennzeichnet wie<br />
ein geschlossener Verband, Marschieren in Marschabständen von einigen Minuten.<br />
Vorteil : Kleine Gruppen erreichen schneller, ungestörter ihr Marschziel, keine<br />
Beeinträchtigung des Querverkehrs.<br />
Nachteil : Erschwerte Führung durch Auseinanderziehen der Einheiten.<br />
Fahrzeugabstände<br />
a) Allgemein 50 m Abstand, min 25 m<br />
b) Über 50 Km/h 100 m Abstand<br />
c) auf Autobahnen 100 m Abstand<br />
d) Ausnahmen bei Glatteis, schlechten Sichtverhältnissen oder ähnlichem<br />
Marsch- / Fahrgeschwindigkeit<br />
Die Marschgeschwindigkeit ist die Durchschnittsgeschwindigkeit, die bei der Zeitberechnung<br />
als Grundlage dient. Marschpausen werden mitgerechnet. Sie ist abhängig<br />
vom Auftrag, Art des geschlossenen Verbandes (schnelle, langsame Kfz), Straßenzustand,<br />
Witterung usw.. Bei geschlossenen Verbänden mit LKW liegt sie meist zwischen<br />
30 und 45 Km/h. Für best<strong>im</strong>mte Streckenabschnitte ist die Marschgeschwindigkeit fest<br />
vorzugeben. Der Spitzenführer best<strong>im</strong>mt die Marschgeschwindigkeit.<br />
Marschweg<br />
Angabe der Orte vom Ablaufpunkt bis zum Marschziel.<br />
Marschentfernung<br />
Angabe der Entfernung in Km vom Ablaufpunkt bis zum Marschziel.<br />
Marschfolge<br />
Reihenfolge der einzelnen Fahrzeuge oder Einheiten.<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 23