Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler
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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />
15.12.1 Prüfung von Ketten<br />
Anschlagketten müssen regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung erstreckt sich auf die<br />
Feststellung grober sichtbarer Schäden. Sie ist bei Ketten, die häufig voll belastet oder<br />
durch hohe Temperaturen oder chemische Einflüsse stark beansprucht werden, mindestens<br />
halbjährlich durchzuführen. Unter leichten Einsatzbedingungen genügt eine jährliche<br />
Prüfung. Jede zweite Prüfung ist mit einer Probebelastung mit dem 1,5fachen der<br />
Tragfähigkeit zu verbinden.<br />
Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens bei jeder<br />
dritten Prüfung zusätzlich auf Rissfreiheit geprüft werden. Diese Rissprüfung ist<br />
deshalb von besonderer Bedeutung, weil Oberflächenrisse die Ausgangspunkte von<br />
Kettenbrüchen sein können. Die Prüfung kann z. B. durch Probebelastung mit der<br />
1,5fachen Tragfähigkeit und entsprechender Sichtprüfung oder durch ein anderes zerstörungsfreies<br />
Prüfverfahren erfolgen. Bewährt hat sich die elektromagnetische<br />
Rissprüfung, für die es mobile Prüfgeräte gibt (<strong>im</strong> <strong>THW</strong> nicht vorhanden).<br />
Rundstahlketten, die in Feuerverzinkereien als Anschlagmittel verwendet werden, müssen<br />
mindestens 14tägig in gebeiztem Zustand durch einen Sachkundigen geprüft werden,<br />
und zwar durch:<br />
• eine Sichtkontrolle auf Korrosionsnarben, Risse, Brüche, Verformungen oder andere<br />
Beschädigungen und<br />
• eine stichprobenweise Maßkontrolle.<br />
15.12.2 Kennzeichnung von Ketten<br />
Eine korrekte Kennzeichnung der Ketten und die Führung einer Kettenkartei (ZH 1/231<br />
bzw. 232) erleichtern die Überwachung ebenso wie eine sachgemäße Aufbewahrung<br />
von Ketten in besonderen Ständern.<br />
© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 137