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Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

15.12.1 Prüfung von Ketten<br />

Anschlagketten müssen regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung erstreckt sich auf die<br />

Feststellung grober sichtbarer Schäden. Sie ist bei Ketten, die häufig voll belastet oder<br />

durch hohe Temperaturen oder chemische Einflüsse stark beansprucht werden, mindestens<br />

halbjährlich durchzuführen. Unter leichten Einsatzbedingungen genügt eine jährliche<br />

Prüfung. Jede zweite Prüfung ist mit einer Probebelastung mit dem 1,5fachen der<br />

Tragfähigkeit zu verbinden.<br />

Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens bei jeder<br />

dritten Prüfung zusätzlich auf Rissfreiheit geprüft werden. Diese Rissprüfung ist<br />

deshalb von besonderer Bedeutung, weil Oberflächenrisse die Ausgangspunkte von<br />

Kettenbrüchen sein können. Die Prüfung kann z. B. durch Probebelastung mit der<br />

1,5fachen Tragfähigkeit und entsprechender Sichtprüfung oder durch ein anderes zerstörungsfreies<br />

Prüfverfahren erfolgen. Bewährt hat sich die elektromagnetische<br />

Rissprüfung, für die es mobile Prüfgeräte gibt (<strong>im</strong> <strong>THW</strong> nicht vorhanden).<br />

Rundstahlketten, die in Feuerverzinkereien als Anschlagmittel verwendet werden, müssen<br />

mindestens 14tägig in gebeiztem Zustand durch einen Sachkundigen geprüft werden,<br />

und zwar durch:<br />

• eine Sichtkontrolle auf Korrosionsnarben, Risse, Brüche, Verformungen oder andere<br />

Beschädigungen und<br />

• eine stichprobenweise Maßkontrolle.<br />

15.12.2 Kennzeichnung von Ketten<br />

Eine korrekte Kennzeichnung der Ketten und die Führung einer Kettenkartei (ZH 1/231<br />

bzw. 232) erleichtern die Überwachung ebenso wie eine sachgemäße Aufbewahrung<br />

von Ketten in besonderen Ständern.<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 137

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