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Kraftfahrwesen im THW - THW Ortsverband Eschweiler

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<strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong><br />

3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe<br />

mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.<br />

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht<br />

werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1 StVO) ist mindestens eine Leuchte mit<br />

rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler<br />

nicht höher als 90 cm.<br />

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen<br />

über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder<br />

Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1 StVO) kenntlich zu machen,<br />

und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m<br />

über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch<br />

eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten<br />

und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.<br />

15.1.2 Gesetze, Verordnungen und Richtlinien<br />

Innerhalb einer Transportkette haben Versender, Fahrzeughalter und Fahrzeugführer<br />

einen klar definierten Verantwortungsbereich. Dazu gehört natürlich auch die Beachtung<br />

der Vorschriften über die Be- und Entladung von Fahrzeugen, den ordnungsgemäßen<br />

und sicheren Transport, als auch die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges.<br />

Mit anderen Worten: Versender, Fahrzeughalter und -führer müssen sich an die Straßenverkehrsordnung,<br />

die geltenden Normen und die VDI-Richtlinien halten.<br />

15.2 Allgemeine Grundregeln<br />

15.2.1 Fahrzeuganforderungen für den sicheren Transport<br />

Grundvoraussetzung für einen sicheren Transport ist ein geeignetes Fahrzeug mit entsprechendem<br />

Aufbau bzw. den entsprechenden Ladungssicherungseinrichtungen. Folgende<br />

Aspekte sind dabei zu beachten:<br />

• Belastbarkeit der Ladefläche (Flächenbelastbarkeit in daN)<br />

• Ausreichende D<strong>im</strong>ensionierung der Bord- und Stirnwände<br />

• Sicherung der Rungen gegen unbeabsichtigtes Ausheben, ausreichende Festigkeit<br />

• Zurrpunkte nach DIN 75410 Teil 1, Verordnung der VBG 12 für Neufahrzeuge ab<br />

01.10.93<br />

• Sicherung von Türen, Bordwänden usw. gegen unbeabsichtigtes Öffnen.<br />

15.2.2 Lastverteilung und zulässige Gewichte<br />

Be<strong>im</strong> Beladen eines Fahrzeuges sind Fahrzeugeigenschaften wie zulässiges Gesamtgewicht,<br />

Achslasten und Abmessungen von großer Bedeutung. Gesamtgewicht<br />

und Achslasten dürfen nicht überschritten werden.<br />

In jedem Fall muss der Schwerpunkt der Ladung so niedrig wie möglich gehalten werden<br />

und auf der Längsachse des Fahrzeugs liegen. Um die Ladung korrekt zu platzieren,<br />

sollte nach einem Lastverteilungsplan gearbeitet werden (dieser gilt auch für Teilbeladungen).<br />

© <strong>THW</strong>-Leitung, <strong>Kraftfahrwesen</strong> <strong>im</strong> <strong>THW</strong> 12/2001 118

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