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Corporate Governance<br />

Zusätzliche Honorare und Vergütungen<br />

Im Berichtsjahr 2006/07 wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrates<br />

und der Geschäftsleitung keine über die ausgewiesenen<br />

Beträge hinausgehenden Honorare und keine Entschädigungen<br />

für zusätzliche Dienste im Namen der Phonak Holding AG oder<br />

deren Tochtergesellschaften zugebilligt.<br />

Organdarlehen<br />

Weder ein Mitglied des Verwaltungsrates noch ein Mitglied<br />

der Geschäftsleitung verfügt über ein Darlehen der Phonak Holding<br />

AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften.<br />

Höchste Gesamtentschädigung<br />

Die höchste Gesamtentschädigung an ein Mitglied des<br />

Verwaltungsrates wurde im Berichtsjahr 2006/07 an William D.<br />

Dearstyne, Vize-Präsident des Verwaltungsrates, ausgezahlt. Sie setzte<br />

sich zusammen aus einer Barzahlung von CHF 199’293 (Vorjahr<br />

Andy Rihs CHF 152’451) und aus 12’000 Aktienwertsteigerungs-<br />

Anrechten (Vorjahr Andy Rihs 12’000 Optionen) auf Phonak Aktien.<br />

Diese Aktienwertsteigerungs-Anrechte räumen das Recht ein, an der<br />

Wertsteigerung der Phonak Aktien bei Übersteigung des Wertes von<br />

CHF 95,05 zwischen dem 1. März 2008 und dem 28. Februar 2012<br />

zu partizipieren, ohne dass Aktien ausgegeben werden.<br />

Die höchste Gesamtentschädigung an ein Mitglied der<br />

Geschäftsleitung wurde im Berichtsjahr 2006/07 an Valentin Chapero<br />

Rueda, CEO, ausgezahlt. Sie setzte sich zusammen aus einer<br />

Barzahlung von CHF 2'392'445 (Vorjahr CHF 1'923’494) und aus<br />

500'000 Optionen (im Vorjahr wurden keine Optionen gewährt).<br />

Dies ist die zweite und letzte ordentliche Zuteilung, die Valentin<br />

Chapero Rueda im Zusammenhang mit seinem im Jahr 2005 unterzeichneten,<br />

bis 2010 laufenden Arbeitsvertrag gewährt wurde.<br />

Diese Optionen sind aufgeteilt in vier Tranchen. Über einen Zeitraum<br />

von vier Jahren wird jedes Jahr jeweils eine Tranche zur Ausübung<br />

frei, beginnend nach einem Jahr. Diese Optionen dienen als<br />

langfristiger Anreiz und berechtigen zwischen dem 1. Oktober 2008<br />

und dem 30. September 2012 zum Kauf von Phonak Namenaktien<br />

zum Ausübungspreis von je CHF 95,05.<br />

54<br />

Phonak Group Geschäftsbericht 2006/07<br />

Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />

Stimmrechts- und Vertretungsbeschränkungen<br />

Um als Aktionär mit vollen Rechten anerkannt zu werden,<br />

muss der Erwerber von Aktien einen schriftlichen Antrag auf Eintragung<br />

ins Aktienregister stellen. Die Eintragung im Aktienregister<br />

als stimmberechtigter Aktionär ist auf 5% des Aktienkapitals<br />

beschränkt (Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Verbundene Parteien<br />

gelten als eine Person. Diese Beschränkung gilt nicht für Altaktionäre.<br />

Zur Aufhebung dieser Bestimmung genügt ein Beschluss der<br />

Generalversammlung, bei dem die absolute Mehrheit der vertretenen<br />

Stimmen zustimmt.<br />

Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär für eigene<br />

und vertretene Aktien zusammen mehr 10% der im Handelsregister<br />

ausgewiesenen Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf<br />

sich vereinigen (Art. 12 Abs. 2 der Statuten). Diese Stimmrechtsbeschränkung<br />

gilt nicht für Altaktionäre. Der Verwaltungsrat kann<br />

aus begründetem Anlass weitere Ausnahmen gestatten; dafür ist<br />

kein besonderes Stimmenquorum erforderlich. Im Berichtsjahr wurden<br />

keine Ausnahmen von dieser Beschränkung gewährt.<br />

Statutarische Quoren<br />

Anlässlich der Generalversammlung erfolgen Abstimmungen<br />

und Wahlen auf der Grundlage der absoluten Mehrheit der vertretenen<br />

Aktienstimmen unter Berücksichtigung der Stimmrechtsbeschränkung,<br />

sofern weder das Gesetz noch die Statuten ein anderes<br />

Vorgehen vorschreiben.<br />

Einberufung der Generalversammlung<br />

Die ordentliche Generalversammlung wird innerhalb von sechs<br />

Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres durchgeführt.<br />

Ausserordentliche Generalversammlungen können nach Bedarf<br />

beliebig oft einberufen werden, insbesondere wenn dafür eine gesetzliche<br />

Notwendigkeit besteht.<br />

Generalversammlungen werden durch den Verwaltungsrat und<br />

nötigenfalls durch die Revision einberufen. Aktionäre mit Stimmrecht,<br />

die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten,<br />

können vom Verwaltungsrat unter Angabe des Grundes schrift-

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