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Corporate Governance<br />
Zusätzliche Honorare und Vergütungen<br />
Im Berichtsjahr 2006/07 wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrates<br />
und der Geschäftsleitung keine über die ausgewiesenen<br />
Beträge hinausgehenden Honorare und keine Entschädigungen<br />
für zusätzliche Dienste im Namen der Phonak Holding AG oder<br />
deren Tochtergesellschaften zugebilligt.<br />
Organdarlehen<br />
Weder ein Mitglied des Verwaltungsrates noch ein Mitglied<br />
der Geschäftsleitung verfügt über ein Darlehen der Phonak Holding<br />
AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften.<br />
Höchste Gesamtentschädigung<br />
Die höchste Gesamtentschädigung an ein Mitglied des<br />
Verwaltungsrates wurde im Berichtsjahr 2006/07 an William D.<br />
Dearstyne, Vize-Präsident des Verwaltungsrates, ausgezahlt. Sie setzte<br />
sich zusammen aus einer Barzahlung von CHF 199’293 (Vorjahr<br />
Andy Rihs CHF 152’451) und aus 12’000 Aktienwertsteigerungs-<br />
Anrechten (Vorjahr Andy Rihs 12’000 Optionen) auf Phonak Aktien.<br />
Diese Aktienwertsteigerungs-Anrechte räumen das Recht ein, an der<br />
Wertsteigerung der Phonak Aktien bei Übersteigung des Wertes von<br />
CHF 95,05 zwischen dem 1. März 2008 und dem 28. Februar 2012<br />
zu partizipieren, ohne dass Aktien ausgegeben werden.<br />
Die höchste Gesamtentschädigung an ein Mitglied der<br />
Geschäftsleitung wurde im Berichtsjahr 2006/07 an Valentin Chapero<br />
Rueda, CEO, ausgezahlt. Sie setzte sich zusammen aus einer<br />
Barzahlung von CHF 2'392'445 (Vorjahr CHF 1'923’494) und aus<br />
500'000 Optionen (im Vorjahr wurden keine Optionen gewährt).<br />
Dies ist die zweite und letzte ordentliche Zuteilung, die Valentin<br />
Chapero Rueda im Zusammenhang mit seinem im Jahr 2005 unterzeichneten,<br />
bis 2010 laufenden Arbeitsvertrag gewährt wurde.<br />
Diese Optionen sind aufgeteilt in vier Tranchen. Über einen Zeitraum<br />
von vier Jahren wird jedes Jahr jeweils eine Tranche zur Ausübung<br />
frei, beginnend nach einem Jahr. Diese Optionen dienen als<br />
langfristiger Anreiz und berechtigen zwischen dem 1. Oktober 2008<br />
und dem 30. September 2012 zum Kauf von Phonak Namenaktien<br />
zum Ausübungspreis von je CHF 95,05.<br />
54<br />
Phonak Group Geschäftsbericht 2006/07<br />
Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />
Stimmrechts- und Vertretungsbeschränkungen<br />
Um als Aktionär mit vollen Rechten anerkannt zu werden,<br />
muss der Erwerber von Aktien einen schriftlichen Antrag auf Eintragung<br />
ins Aktienregister stellen. Die Eintragung im Aktienregister<br />
als stimmberechtigter Aktionär ist auf 5% des Aktienkapitals<br />
beschränkt (Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Verbundene Parteien<br />
gelten als eine Person. Diese Beschränkung gilt nicht für Altaktionäre.<br />
Zur Aufhebung dieser Bestimmung genügt ein Beschluss der<br />
Generalversammlung, bei dem die absolute Mehrheit der vertretenen<br />
Stimmen zustimmt.<br />
Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär für eigene<br />
und vertretene Aktien zusammen mehr 10% der im Handelsregister<br />
ausgewiesenen Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf<br />
sich vereinigen (Art. 12 Abs. 2 der Statuten). Diese Stimmrechtsbeschränkung<br />
gilt nicht für Altaktionäre. Der Verwaltungsrat kann<br />
aus begründetem Anlass weitere Ausnahmen gestatten; dafür ist<br />
kein besonderes Stimmenquorum erforderlich. Im Berichtsjahr wurden<br />
keine Ausnahmen von dieser Beschränkung gewährt.<br />
Statutarische Quoren<br />
Anlässlich der Generalversammlung erfolgen Abstimmungen<br />
und Wahlen auf der Grundlage der absoluten Mehrheit der vertretenen<br />
Aktienstimmen unter Berücksichtigung der Stimmrechtsbeschränkung,<br />
sofern weder das Gesetz noch die Statuten ein anderes<br />
Vorgehen vorschreiben.<br />
Einberufung der Generalversammlung<br />
Die ordentliche Generalversammlung wird innerhalb von sechs<br />
Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres durchgeführt.<br />
Ausserordentliche Generalversammlungen können nach Bedarf<br />
beliebig oft einberufen werden, insbesondere wenn dafür eine gesetzliche<br />
Notwendigkeit besteht.<br />
Generalversammlungen werden durch den Verwaltungsrat und<br />
nötigenfalls durch die Revision einberufen. Aktionäre mit Stimmrecht,<br />
die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten,<br />
können vom Verwaltungsrat unter Angabe des Grundes schrift-