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Konzern-Jahresrechnung<br />
3.1 Konsolidierungsgrundsätze<br />
Beteiligungen an Tochtergesellschaften<br />
Tochtergesellschaften sind vollumfänglich konsolidiert. Tochtergesellschaften<br />
sind Gesellschaften, welche von der Phonak Holding<br />
AG direkt oder indirekt beherrscht werden. Beherrschung ist<br />
die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik einer Gesellschaft<br />
zu bestimmen, um aus deren Tätigkeit Nutzen zu ziehen. Eine Beherrschung<br />
wird dann angenommen, wenn die Muttergesellschaft,<br />
entweder direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften, über<br />
mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer Gesellschaft verfügt.<br />
Dies gilt nicht, wenn sich in aussergewöhnlichen Umständen eindeutig<br />
nachweisen lässt, dass ein derartiger Besitz keine Beherrschung<br />
begründet. Bei der Vollkonsolidierung werden 100% der<br />
Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen in<br />
die Konzernrechnung einbezogen. Die Anteile der Minderheiten am<br />
Eigenkapital und am Gewinn oder Verlust werden in der Bilanz und<br />
der Erfolgsrechnung separat ausgewiesen. Veränderungen der Minderheitsanteile<br />
werden nach dem «modifizierten Muttergesellschaftsmodell»<br />
behandelt, wobei der bezahlte Betrag über dem anteiligen<br />
Buchwert der zurechenbaren, akquirierten Nettoaktiven<br />
als Goodwill ausgewiesen wird.<br />
Die während des Berichtsjahres erworbenen Konzergesellschaften<br />
werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe die Beherrschung<br />
ausüben kann, konsolidiert. Konzerngesellschaften werden<br />
ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe die Beherrschung abgibt,<br />
nicht mehr konsolidiert. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
sowie Geschäftsvorfälle (einschliesslich der unrealisierten<br />
Gewinne auf konzerninternen Warenvorräten) werden<br />
eliminiert.<br />
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften<br />
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften werden nach der<br />
Equity-Methode konsolidiert. Assoziierte Gesellschaften sind Gesellschaften,<br />
bei welchen Phonak über einen wesentlichen Einfluss<br />
verfügt und die weder Tochtergesellschaften noch Joint Ventures<br />
von Phonak sind. Wesentlicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den<br />
finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen der Beteiligungsgesellschaft<br />
mitzuwirken, jedoch nicht die Beherrschung oder gemeinsame<br />
Führung der Entscheidungsprozesse auszuüben (üblicherweise<br />
20-50% der Stimmrechte). Nach der Equity-Methode<br />
wird die Beteiligung an einer assoziierten Gesellschaft anfänglich<br />
zu Anschaffungskosten (einschliesslich Goodwill aus der Akquisition)<br />
erfasst. Nachfolgend wird der Buchwert erhöht oder reduziert,<br />
um den Anteil von Phonak am Gewinn oder am Verlust an der<br />
akquirierten Gesellschaft seit Erwerb zu erfassen. Bei der Anwendung<br />
der Equity-Methode wird die aktuellste verfügbare Jahresrechnung<br />
einer assoziierten Gesellschaft verwendet. Dabei kann<br />
das Abschlussdatum aus praktischen Gründen vom Bilanzstichtag<br />
74<br />
Phonak Group Geschäftsbericht 2006/07<br />
der Gruppe bis zu drei Monate abweichen. Die Nettoaktiven und<br />
Ergebnisse von assoziierten Gesellschaften werden, falls erforderlich,<br />
angepasst, um den Grundsätzen der Konzern-Rechnungslegung<br />
der Gruppe zu entsprechen.<br />
Der Anteil der Gruppe am Eigenkapital von assoziierten Gesellschaften,<br />
welche nach der Equity-Methode konsolidiert sind, wird in<br />
der Bilanz als «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften/Joint<br />
Ventures» und der Anteil am Gewinn oder Verlust für das Berichtsjahr<br />
wird in der Erfolgsrechnung als «Anteil am Gewinn/(Verlust) von<br />
assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» ausgewiesen.<br />
Die während dem Berichtsjahr erworbenen assoziierten Gesellschaften<br />
werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe wesentlichen<br />
Einfluss ausüben kann, als «Beteiligungen an assoziierten<br />
Gesellschaften/Joint Ventures» erfasst. Ab dem Zeitpunkt, ab dem<br />
Phonak den wesentlichen Einfluss verliert, werden assoziierte<br />
Gesellschaften von der Position «Beteiligungen an assoziierten<br />
Gesellschaften/Joint Ventures» ausgeschlossen.<br />
Anteile an Joint Ventures<br />
Anteile an Joint Ventures werden nach der Equity-Methode<br />
konsolidiert. Joint Ventures sind vertragliche Vereinbarungen, in denen<br />
zwei oder mehrere Partner eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen,<br />
die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Eine gemeinschaftliche<br />
Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an<br />
der Kontrolle der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit und existiert<br />
nur dann, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundene strategische<br />
Finanz- und Geschäftspolitik die einstimmige Zustimmung<br />
der die Kontrolle teilenden Parteien erfordert. Nach der Equity-<br />
Methode wird der Anteil an einem Joint Venture anfänglich zu<br />
Anschaffungskosten erfasst. Nachfolgend wird der Buchwert erhöht<br />
oder reduziert, um den Anteil von Phonak am Gewinn oder am Verlust<br />
an der gemeinsam kontrollierten Gesellschaft nach dem Akquisitionsdatum<br />
zu erfassen. Bei der Anwendung der Equity-Methode<br />
wird die aktuellste verfügbare Jahresrechnung eines Joint Ventures<br />
verwendet. Dabei kann das Abschlussdatum aus praktischen Gründen<br />
vom Bilanzstichtag der Gruppe bis zu drei Monate abweichen.<br />
Die Nettoaktiven und die Ergebnisse von Joint Ventures werden,<br />
falls erforderlich, angepasst, um den Grundsätzen der Konzern-<br />
Rechnungslegung der Gruppe zu entsprechen.<br />
Der Anteil am Eigenkapital von Joint Ventures, welche nach der<br />
Equity-Methode konsolidiert sind, wird in der Bilanz als «Beteiligungen<br />
an assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» und der<br />
Anteil am Gewinn oder Verlust für das Berichtsjahr wird in der<br />
Erfolgsrechnung als «Anteil am Gewinn/(Verlust) von assoziierten<br />
Gesellschaften/Joint Ventures» ausgewiesen.<br />
Die während dem Berichtsjahr erworbenen Anteile an Joint Ventures<br />
werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe an der gemeinschaftlichen<br />
Führung teilhaben kann, als «Beteiligungen an assoziier-