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Konzern-Jahresrechnung<br />

3.1 Konsolidierungsgrundsätze<br />

Beteiligungen an Tochtergesellschaften<br />

Tochtergesellschaften sind vollumfänglich konsolidiert. Tochtergesellschaften<br />

sind Gesellschaften, welche von der Phonak Holding<br />

AG direkt oder indirekt beherrscht werden. Beherrschung ist<br />

die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik einer Gesellschaft<br />

zu bestimmen, um aus deren Tätigkeit Nutzen zu ziehen. Eine Beherrschung<br />

wird dann angenommen, wenn die Muttergesellschaft,<br />

entweder direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften, über<br />

mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer Gesellschaft verfügt.<br />

Dies gilt nicht, wenn sich in aussergewöhnlichen Umständen eindeutig<br />

nachweisen lässt, dass ein derartiger Besitz keine Beherrschung<br />

begründet. Bei der Vollkonsolidierung werden 100% der<br />

Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen in<br />

die Konzernrechnung einbezogen. Die Anteile der Minderheiten am<br />

Eigenkapital und am Gewinn oder Verlust werden in der Bilanz und<br />

der Erfolgsrechnung separat ausgewiesen. Veränderungen der Minderheitsanteile<br />

werden nach dem «modifizierten Muttergesellschaftsmodell»<br />

behandelt, wobei der bezahlte Betrag über dem anteiligen<br />

Buchwert der zurechenbaren, akquirierten Nettoaktiven<br />

als Goodwill ausgewiesen wird.<br />

Die während des Berichtsjahres erworbenen Konzergesellschaften<br />

werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe die Beherrschung<br />

ausüben kann, konsolidiert. Konzerngesellschaften werden<br />

ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe die Beherrschung abgibt,<br />

nicht mehr konsolidiert. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

sowie Geschäftsvorfälle (einschliesslich der unrealisierten<br />

Gewinne auf konzerninternen Warenvorräten) werden<br />

eliminiert.<br />

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften<br />

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften werden nach der<br />

Equity-Methode konsolidiert. Assoziierte Gesellschaften sind Gesellschaften,<br />

bei welchen Phonak über einen wesentlichen Einfluss<br />

verfügt und die weder Tochtergesellschaften noch Joint Ventures<br />

von Phonak sind. Wesentlicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den<br />

finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen der Beteiligungsgesellschaft<br />

mitzuwirken, jedoch nicht die Beherrschung oder gemeinsame<br />

Führung der Entscheidungsprozesse auszuüben (üblicherweise<br />

20-50% der Stimmrechte). Nach der Equity-Methode<br />

wird die Beteiligung an einer assoziierten Gesellschaft anfänglich<br />

zu Anschaffungskosten (einschliesslich Goodwill aus der Akquisition)<br />

erfasst. Nachfolgend wird der Buchwert erhöht oder reduziert,<br />

um den Anteil von Phonak am Gewinn oder am Verlust an der<br />

akquirierten Gesellschaft seit Erwerb zu erfassen. Bei der Anwendung<br />

der Equity-Methode wird die aktuellste verfügbare Jahresrechnung<br />

einer assoziierten Gesellschaft verwendet. Dabei kann<br />

das Abschlussdatum aus praktischen Gründen vom Bilanzstichtag<br />

74<br />

Phonak Group Geschäftsbericht 2006/07<br />

der Gruppe bis zu drei Monate abweichen. Die Nettoaktiven und<br />

Ergebnisse von assoziierten Gesellschaften werden, falls erforderlich,<br />

angepasst, um den Grundsätzen der Konzern-Rechnungslegung<br />

der Gruppe zu entsprechen.<br />

Der Anteil der Gruppe am Eigenkapital von assoziierten Gesellschaften,<br />

welche nach der Equity-Methode konsolidiert sind, wird in<br />

der Bilanz als «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften/Joint<br />

Ventures» und der Anteil am Gewinn oder Verlust für das Berichtsjahr<br />

wird in der Erfolgsrechnung als «Anteil am Gewinn/(Verlust) von<br />

assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» ausgewiesen.<br />

Die während dem Berichtsjahr erworbenen assoziierten Gesellschaften<br />

werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe wesentlichen<br />

Einfluss ausüben kann, als «Beteiligungen an assoziierten<br />

Gesellschaften/Joint Ventures» erfasst. Ab dem Zeitpunkt, ab dem<br />

Phonak den wesentlichen Einfluss verliert, werden assoziierte<br />

Gesellschaften von der Position «Beteiligungen an assoziierten<br />

Gesellschaften/Joint Ventures» ausgeschlossen.<br />

Anteile an Joint Ventures<br />

Anteile an Joint Ventures werden nach der Equity-Methode<br />

konsolidiert. Joint Ventures sind vertragliche Vereinbarungen, in denen<br />

zwei oder mehrere Partner eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen,<br />

die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Eine gemeinschaftliche<br />

Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an<br />

der Kontrolle der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit und existiert<br />

nur dann, wenn die mit dieser Geschäftstätigkeit verbundene strategische<br />

Finanz- und Geschäftspolitik die einstimmige Zustimmung<br />

der die Kontrolle teilenden Parteien erfordert. Nach der Equity-<br />

Methode wird der Anteil an einem Joint Venture anfänglich zu<br />

Anschaffungskosten erfasst. Nachfolgend wird der Buchwert erhöht<br />

oder reduziert, um den Anteil von Phonak am Gewinn oder am Verlust<br />

an der gemeinsam kontrollierten Gesellschaft nach dem Akquisitionsdatum<br />

zu erfassen. Bei der Anwendung der Equity-Methode<br />

wird die aktuellste verfügbare Jahresrechnung eines Joint Ventures<br />

verwendet. Dabei kann das Abschlussdatum aus praktischen Gründen<br />

vom Bilanzstichtag der Gruppe bis zu drei Monate abweichen.<br />

Die Nettoaktiven und die Ergebnisse von Joint Ventures werden,<br />

falls erforderlich, angepasst, um den Grundsätzen der Konzern-<br />

Rechnungslegung der Gruppe zu entsprechen.<br />

Der Anteil am Eigenkapital von Joint Ventures, welche nach der<br />

Equity-Methode konsolidiert sind, wird in der Bilanz als «Beteiligungen<br />

an assoziierten Gesellschaften/Joint Ventures» und der<br />

Anteil am Gewinn oder Verlust für das Berichtsjahr wird in der<br />

Erfolgsrechnung als «Anteil am Gewinn/(Verlust) von assoziierten<br />

Gesellschaften/Joint Ventures» ausgewiesen.<br />

Die während dem Berichtsjahr erworbenen Anteile an Joint Ventures<br />

werden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gruppe an der gemeinschaftlichen<br />

Führung teilhaben kann, als «Beteiligungen an assoziier-

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