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Subsidiarität - Münchner Trichter

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Sowohl die traditionellen als auch die alternativen Selbsthilfeinitiativenblieben nicht in den ihnen zugedachtenGruppenghettos. Wie die anderen sozialen Bewegungenin ihren Gegenstandsbereichen so haben die Selbsthilfeinitiativenden Gesundheits- und Sozialbereich auf derHandlungsebene durch ihre inhaltlichen, feldbezogenenInnovationen und auf der gesellschaftlichen Ebene durchdie Durchsetzung von Selbstbestimmungs-, Mitbestimmungs-und Mitwirkungsrechten nachhaltig verändert(seit dem KJHG 1991). Anders ausgedrückt: Die Arbeit inden diversen Gruppenformen hat eine die Gruppen überschreitendebis in die Gesellschaft hineinreichende Dynamikentfaltet und grundlegende Reformen auf derHandlungs- und der Rechtsebene bewirkt. Die weit überwiegendeMehrzahl der Fachkräfte und die meisten Verbändeim Gesundheits- und Sozialbereich wollteninsbesondere mit den selbst organisierten alternativen„Schmuddelkindern“, die sie als Einschränkung und Bedrohungempfanden, nichts zu tun haben. Auch die meistenAusbildungsstätten ignorierten dieses facettenreicheLernfeld Selbstorganisation, zum Teil bis heute. VieleWissenschaftler, aber auch öffentliche Institutionen, insbesonderedie Bundesregierung erkannten jedoch die inden Selbsthilfeinitiativen und ihren Innovationenschlummernden Potenziale; letztere sorgte schließlich aufder Grundlage des achten Jugendberichts 1991 mit demKJHG und von da an in der weiteren Ausgestaltung desSozialgesetzbuches für die erforderlichen rechtlichenGrundlagen. Wesentliche Teile der Basisarbeit der Gruppensind also durch Transformationsprozesse auf Dauerin die Strukturen der Gesellschaft eingegangen. Das Ergebnisder Arbeit der Selbsthilfeinitiativen fasse ich folgendermaßenzusammen:„Die Selbsthilfezusammenschlüsse stellen die LeitbilderSelbstbestimmung, Mitbestimmung und Mitwirkungsowie die Fähigkeiten der von gesundheitlichen und/odersozialen Problemen Betroffenen in den Mittelpunkt ihrerArbeit; auf dieser Grundlage haben sie zusätzlich zu denfür ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer erbrachten Verbesserungender Lebenslagen mit ihrem Betroffenenwissenfür andere Betroffene durch Erfahrung bewährteRatschläge bzw. Empfehlungen verfügbar gemacht undprimär im Sozialbereich grundlegende teils feldspezifischeteils Feld übergreifende Handlungsansätze entwickelt, dieinzwischen aus grundsätzlichen Erwägungen und wegenihrer Wirksamkeit in das methodische Standardrepertoireeingegangen sind.Mit diesen Leistungen haben die Selbsthilfezusammenschlüsseals die treibenden Kräfte entscheidend zur Demokratisierungund Modernisierung des Sozial- undGesundheitsbereichs beigetragen. Der Gesetzgeber hatsich die Forderungen der Selbsthilfezusammenschlüsse –Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Mitwirkung insozialen und gesundheitlichen Fragen – auch aufgrundder hierzu einschlägigen Fachliteratur zu eigen gemacht;er hat die Förderung von Selbsthilfegruppen als Sollnormeinerseits und Selbstbestimmung, Mitbestimmung undMitwirkung als Rechte der Patienten/Nutzer sowie alsverbindliche Vorgaben für Fachkräfte andererseits im Sozialgesetzbuchverankert – zu wesentlichen Teilen zunächstgegen den Willen und den passiven Widerstandder in den Einrichtungen agierenden Fachkräfte.Damit ist in den Rechtsnormen des Sozialgesetzbuchsauch ein neues Paradigma für die Berufe des Sozial- undGesundheitsbereichs festgeschrieben, das als Balance zwischenauf Fachwissen basierter professioneller Hand-28

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