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Subsidiarität - Münchner Trichter

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Subisidiarität und FreiheitWenn wir einen kleinen Rückblick auf unserenAustausch über <strong>Subsidiarität</strong> wagen, könnenwir zunächst festhalten, dass sich dieses Prinzipoffensichtlich breiter Unterstützung erfreut. Die meistenBeiträge drücken entweder direkt eine positiveBewertung dieses Prinzips aus oder legen wenigstens Kriterienzugrunde, die engstens mit ihm verknüpft sind.Dabei machen die Autor_innen deutlich, dass sie das Prinzipnicht für ein wachsweiches Kriterium halten, das letztlichmit allem vereinbar ist. Das <strong>Subsidiarität</strong>sprinzipbeweist seine kritische Kraft gegenüber übergriffigemoder unzureichendem staatlichem Handeln, kann aberauch als Korrektiv und Maßstab des eigenen Verhaltensinnerhalb zivilgesellschaftlicher Organisationen wirken.Nur zwei Beiträge stellen das Prinzip selbst – zumindestfür bestimmte Kontexte – in Frage. Da ist zum einen derEinwurf, dem Prinzip fehle eine hinreichend klare Definitionund es sei deshalb vielfältig missbrauchbar. So könnees z. B. im Dienst der Sparpolitik Leistungsminderungenund Sozialabbau rechtfertigen oder als Einfallstor einerRenationalisierung innerhalb Europas dienen. Eine naheliegendeAntwort auf diesen Vorwurf ist es, auf ein Verständnisvon <strong>Subsidiarität</strong> zu verweisen, das zumindestdie benannten Formen von Missbrauch ausschließt. Dochsind die in unserem Austausch explizit oder implizit gebrauchtenDefinitionen unterschiedlich genug, um jedenfallseinen Klärungsbedarf deutlich zu machen. Wie aberkönnen wir die „richtige Definition“ bestimmen, wenn wirweder einfach rechtspositivistisch bestimmten Legaldefinitionenfolgen, noch uns im pluralen Kontext unsererWelt der Lehrautorität der katholischen Kirche unterwerfenwollen? Ich denke, dazu müssen wir uns auf die Begründungvon <strong>Subsidiarität</strong> besinnen, also darauf,weshalb wir überhaupt <strong>Subsidiarität</strong> als ein grundlegendesPrinzip sozialer Organisation ansehen.Auch für eine solche Begründung gibt es in unserem Austauschviele anregende Anstöße. Ich möchte – diese Anregungenaufgreifend – eine mögliche Begründungslinievorstellen, die von der Freiheit ausgeht. Oder genauer vondem Anspruch, dass Gesellschaft der wirklichen Freiheitfür alle zu dienen habe. Unter „wirklicher Freiheit“ versteheich dabei, dass Menschen die tatsächliche Möglichkeithaben, unter verschiedenen (allerdings natürlich z. B.dem jeweiligen Lebensalter entsprechenden), in ihrenAugen wertvollen Lebensentwürfen und -wege frei zuwählen. Nicht nur auf das formale Recht zu einer solchenWahl kommt es dabei an, sondern darauf, dass auch diezu einer solchen Wahl notwendigen Voraussetzungen u.a.sozialer, kultureller und ökonomischer Art gegeben sind.Die meisten dieser Voraussetzungen (und in einem gewissenSinn sogar alle) sind aber nur im Rahmen größereroder kleinerer sozialer Zusammenschlüsse zu haben. Undviele der kleinen und großen Lebensziele von Menschensind selbst – intrinsisch – sozialer Art. Auf verschiedensteWeisen können nun aber die sozialen Zusammenschlüsse,die Freiheit ermöglichen sollten oder selbst Orte realisier-72

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