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Subsidiarität - Münchner Trichter

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ter Freiheit sein könnten, stattdessen Freiheit einschränkenoder zerstören. Hier kommt das <strong>Subsidiarität</strong>sprinzipins Spiel mit der Vermutung, dass soziale ZusammenschlüsseFreiheit umso weniger gefährden, je kleiner siesind und je leichter sie deshalb von denen kontrolliertwerden können, deren Freiheit sie unmittelbar dienen sollen.<strong>Subsidiarität</strong> soll also Freiheit fördern, indem sieSelbstbestimmung – die in Kollektiven notwendig diluiertwird – auch im Kontext sozialer Zusammenschlüsse soweitals möglich sichert. Der Bezug auf das Ziel wirklicherFreiheit für alle erklärt auch die doppelte Stoßrichtungdes <strong>Subsidiarität</strong>sprinzips: Die negative der Abwehr vonfreiheitsbeschränkender Einmischung der größeren Einheitin die Angelegenheiten der kleineren und die positiveder Einforderung freiheitsfördernder Unterstützung, wodiese notwendig ist.Auch eine Besinnung auf die Begründung des <strong>Subsidiarität</strong>sprinzipsmacht aus ihm kein Patentrezept, das fürjede Fragestellung eine einfache und unmittelbare Antwortbereit hält. In unserem Austausch wurde darauf hingewiesen,dass es sich bei seiner Anwendung um einen„Balanceakt“ handelt. Was hilft uns in diesem Balanceaktdas Gleichgewicht zu finden? Was kann unserem Gesprächüber „die jeweils geeignete Praxis“ Orientierunggeben? Vor dem Hintergrund des engen Zusammenhangsvon <strong>Subsidiarität</strong> und Freiheit wäre es die Frage, welcheZuordnung von Verantwortung und Entscheidungskompetenzauf existierende oder zu schaffende soziale Einheitenam ehesten geeignet ist, die wirkliche Freiheit derBetroffenen oder – in einer glücklichen Formulierung auseinem der Beiträge – der jeweiligen „Protagonisten“ zufördern.Um auf Beispiele des möglichen Missbrauchs zurückzukommen:Leider kann das <strong>Subsidiarität</strong>sprinzip klammeKassen nicht einfach füllen. Aber sicher ist es auch nichteinfach gegeben, dass ein „kleiner freier Träger“ die Freiheitund Autonomie z. B. der Besucher_innen eines Jugendhausesautomatisch mehr fördert als ein großer oderstädtischer Träger, oder gar, dass die Privatisierung undKommerzialisierung von kommunalen Versorgungsleistungendie Freiheit derer stärkt, die auf diese Leistungenangewiesen sind. Das <strong>Subsidiarität</strong>sprinzip verlangt vonuns nicht, die Augen vor der Realität zu verschließen, dassdie vielleicht gut gemeinte Übertragung einer Einrichtungauf einen kleineren Träger ihr Ende bedeuten kann. Privatist nicht automatisch besser als Staat, klein nicht immerbesser als groß, dezentral nicht in jedem Fall besser alszentral: Immer kommt es darauf an, was wirkliche Freiheitfür alle am ehesten fördert. Der kritische Blick auchauf die nichtstaatlichen kollektiven sozialen Akteure gewinntbesonders da Brisanz, wo es sich eben nicht um dieSelbstorganisation der Betroffenen oder Protagonistenhandelt, sondern vielmehr um verschiedene Formen desletztlich fürsorglichen Handelns, sei es durch eine NGO,die mit Straßenkindern arbeitet, durch einen Verein, dersich im Eine-Welt-Bereich engagiert, oder durch einenWohlfahrtsverband, der in der Jugendhilfe tätig ist. Diesestehen selbst unter dem Anspruch, dass ihre Tätigkeit inder Tat der Freiheit derer dient, für die sie sich einsetzen.Ein zweiter Einwurf gegen das <strong>Subsidiarität</strong>sprinzip – jedenfallsgegen den Anspruch seiner universellen Gültigkeit– kommt aus dem Libanon. Auch hier hilft uns dieBesinnung auf das Ziel von <strong>Subsidiarität</strong>, die Sicherungvon wirklicher Freiheit für alle. Die geschilderte Situationder Übertragung der Regelung von „Statusfragen“, d. h.74

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