Subsidiarität - Münchner Trichter
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<strong>Subsidiarität</strong>in der Kinder- und JugendhilfeDietmar GrosseSubsidium bedeutet im Lateinischen „Hilfe, Reserve“.Aus diesem Begriff entwickelte die katholischeSoziallehre das Prinzip der „<strong>Subsidiarität</strong>“,das für Selbstbestimmung und -verwaltung steht, dafür,dass anstehende Aufgaben immer von der untersten,dafür geeigneten Einheit übernommen werden sollten.Für uns in der Kommune heißt <strong>Subsidiarität</strong>, dass wirüberall dort, wo keine hoheitlichen Aufgaben betroffensind, Aufgaben jenseits der öffentlichen Hand ansiedeln.Ich glaube auch nicht, dass es in der <strong>Münchner</strong> Verwaltungoder im Stadtrat Menschen gibt, die diesen Grundsatzin Frage stellen.Doch wie weit „hoheitliche Belange“ gehen, was eine„Kann“- oder eine „Mussbestimmung“ ist und ob eine eigeneAbteilung in der Verwaltung eigentlich einer Abtei-52