Subsidiarität - Münchner Trichter
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lungsvollmacht einerseits und individueller Selbstbestimmung,Mitbestimmung und Mitwirkung derPatienten/Nutzer andererseits beschrieben werden kann“(Engelhardt: Leitbild Menschenwürde – wie Selbsthilfeinitiativenden Gesundheits- und Sozialbereich demokratisieren,Campus Verlag, Frankfurt 2011, S. 15).Letztlich ist es den Selbsthilfeinitiativen, einer winzigenMinderheit, gelungen, ihre eigenen Handlungsgrundsätzemithilfe der Bundesregierung als Gesetzgeber für alle verbindlichzu machen. Die Bundesregierung hat auf dieseWeise mit vierzigjähriger Verspätung die individuellenSelbstbestimmungsansprüche der Verfassung im Gesundheits-und Sozialbereich in geltendes Recht umgesetzt.