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Empfehlung für die Einrichtung naturwissenschaftlicher Räume

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<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 92.2 Zusammenstellung der Vorschriften und RegelungenSicherheitsanforderungen an Bau und <strong>Einrichtung</strong> <strong>naturwissenschaftlicher</strong> FachräumeGUV-V S1DIN 58 125BASchulRIn der folgenden Zusammenstellung wird auf <strong>die</strong> Festlegungen zu Bau und <strong>Einrichtung</strong>folgender Vorschriften und Regelwerke zurückgegriffen: 1Unfallverhütungsvorschriften SchulenGesetzliche Unfallversicherungsträger der öffentlichen HandDiese Unfallverhütungsvorschrift konkretisiert <strong>die</strong> Anforderungen von GUV-V A1 Unfallverhütungsvorschrift„Grundsätze der Prävention“.Schulbau; Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von UnfällenAus der Erläuterung in <strong>die</strong>ser Norm: „Diese Norm ist aufgrund einer Vereinbarung zwischen derKultusministerkonferenz (KMK), der Länderarbeitsgemeinschaft Hochbau (LAG), der Arbeitsgemeinschaftder <strong>für</strong> das Bauwesen zuständigen Landesministerien (ARGEBAU), der kommunalenSpitzenverbände und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der Absichtentstanden, sie als verbindliche Grundlage <strong>für</strong> bauliche Maßnahmen zur Verhütung vonUnfällen in Schulen einzuführen“.Die Unfallverhütungsvorschrift Schulen der DGUV enthält, in den meisten Abschnitten weitgehendwortgleich, <strong>die</strong> Inhalte der DIN 58 125, <strong>die</strong> ihrerseits aus den „Bauaufsichtlichen Richtlinien<strong>für</strong> Schulen“ (BASchulR) der ARGEBAU übernommen sind.Bauaufsichtliche Richtlinien <strong>für</strong> SchulenMusterrichtlinien der ARGEBAUDie Bauordnungen der Länder orientieren sich an <strong>die</strong>sem Musterrichtlinien; <strong>die</strong> DIN 58 125„Schulbau; Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen“ zitiert <strong>die</strong>se Anforderungenwörtlich. In <strong>die</strong> GUV 16.3 „Richtlinien <strong>für</strong> Schulen - Bau und Ausrüstung“ sind <strong>die</strong> Anforderungendem Inhalt nach aufgenommen worden.ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten(Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 20. 7. 2007GUV-SR 2008 Regeln <strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffenim UnterrichtGasanlagen / FlüssiggasDVGW G 600 Technische Regeln <strong>für</strong> Gas-Installationen (DVGW-TRGI 1986)Arbeitsblatt G 600, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW)Ausgabe: 1986DVGW G 621 Gasanlagen in Laboratorien und naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen, ArbeitsblattG 621, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW)TRG 280jetzt in derBetrSichVgeregeltTRGTechnische Regel Druckgase: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter:Betreiben von DruckgasbehälternTechnische Regeln DruckbehälterElektrische AnlagenGUV-V A3Unfallverhütungsvorschrift, „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“1 Genaue Quellenangaben sowie weitere Regelungen, <strong>die</strong> in den nachfolgenden Ausführungen nicht direkt zitiertwerden, sind in 3. Anhang unter 3.2 Quellennachweis aufgeführt.In 3.3 Bezugsquellen, Richtlinien und Regelungen sind <strong>die</strong> Anschriften angegeben.LS STUTTGART 2009

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