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Empfehlung für die Einrichtung naturwissenschaftlicher Räume

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<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 47An jedem Schüler-Experimentiertisch sollten Gleich- und Wechselspannung bis24 V / 1,5 - 2 A abgenommen werden können. Die Versorgung kann entwederdurch je ein Netzgerät <strong>für</strong> jeden Experimentiertisch oder über <strong>die</strong> Experimentierbuchsendurch 2 Netzgeräte vom Lehrer-Experimentiertisch erfolgen.Videoanlage oder Daten- / Videoprojektor / InternetzugangIn jedem Unterrichtsfachraum werden 1 - 2 Konsolen oder Halterungen <strong>für</strong> Videogeräte(Monitore oder Daten- / Videoprojektor) mit Übertragungsleitung vomLehrer-Experimentiertisch aus vorgesehen. An der Zarge des Lehrerexperimentiertischeswerden 2 schaltbare Video-Eingangsbuchsen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kamera und denVideorekorder angebracht.Hängen <strong>die</strong> Monitore oder der Daten- / Videoprojektor an der Decke, ist eineausreichende Durchgangs- und Durchfahrhöhe <strong>für</strong> Stativaufbauten einzuhalten.Falls <strong>die</strong> Raumhöhe ausreicht, können <strong>die</strong> Monitore auch näher an <strong>die</strong> Schülertischeherangebracht werden. Die lichte Höhe unter den Monitoren sollte mindestens2 m betragen.Anforderungen an ein Daten- / Videoprojektor:• Helligkeit mindestens 1000 ANSI-Lumen (bei stationären Anlagen in Schulenreicht 500 ANSI-Lumen)• 2 Computer-Eingänge• mind. ein Videoeingang• eingebauter Lautsprecheranschließbar an <strong>die</strong> vorhandenen Geräte (z.B. Laptop <strong>für</strong> Multimedia-Präsentationen)Die Videokamera sollte einsatzbereit sein und rasch in den Unterrichtraum gebrachtwerden können z.B. Videokamera auf flexiblem Schwanenhals.Diese Kamera zeigt Details von Experimenten und Objekten stark vergrößert.Als Aufsatz auf Stereolupe und Mikroskop werden <strong>die</strong> Bilder <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schülergleichzeitig beobachtbar.Telefon- bzw. Netz-Anschluss (z.B. <strong>für</strong> Internetzugang) im Lehrer-Experimentiertisch2.11.2 Vorbereitungs- und Sammlungsraum (Aufbewahrung von Chemikalien)Für <strong>die</strong> Aufbewahrung der Chemikalien sind aufgrund von Verordnungen (Gefahrstoffverordnung,Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Druckbehälterverordnung) entsprechendeMaßnahmen zu treffen, <strong>die</strong> dem Schutz der Gesundheit und dem Schutz der empfindlichenGeräte (Waagen, elektrische und optische Geräte u.a.) <strong>die</strong>nen. Letztere korro<strong>die</strong>renin Gegenwart von aggressiven Chemikalien leicht:• Entlüftete Chemikalienschränke <strong>für</strong> Stoffe mit aggressiven Gasen / Dämpfen 1 nachKMK-Richtlinien• Entlüftete Schränke, feuersichere Schränke bzw. Lagerflächen nach Verordnung überbrennbare Flüssigkeiten BetrSichV 2• Aufbewahrung der Chemikalien in einem Chemikalienraum, der den unter 3.6 beschriebenenAnforderungen genügt 31 siehe 2.5 Festlegungen zur Be- und Entlüftung / Chemikalienschränke2 siehe 2.7 Festlegungen zu weiteren stoffbedingten Baumaßnahmen (Lagerung brennbarer Flüssigkeiten inSicherheitsschränken)3 dto.LS STUTTGART 2009

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