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Empfehlung für die Einrichtung naturwissenschaftlicher Räume

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<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 312.9 Gas-Installationen in FachräumenBemerkungenzurGasversorgung:In Fachräumen mit Schülerübungstischen oder Vorführständen müssen elektrischeAnlagen und Gasversorgungsanlagen nach dem <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Bereich geltendenStand der Technik errichtet werden.(§ 22 UVV GUV-V S1)Für <strong>die</strong> Errichtung von Gasversorgungsanlagen ist der Stand der Technik inDVGW G 621 „Gasanlagen in Laboratorien und naturwissenschaftlich-technischenUnterrichtsräumen – Installation und Betrieb“ enthalten.Bei der Gasversorgung der naturwissenschaftlichen <strong>Räume</strong> werden <strong>die</strong> Möglichkeitenin folgender Reihenfolge vorgeschlagen:• Erdgas:Kann <strong>die</strong> Schule an Erdgas angeschlossen werden, so werden zweckmäßigerweiseLehrer- und Schüler-Experimentiertische in Chemie-Fachräumenmit Erdgas installiert. Der Anschluss an Laborbrenner erfolgt über Schläucheohne Armierung und Ummantelung nach DIN 30 664 Teil 1. Es sind DVGWgeprüfteGasschläuche <strong>für</strong> Erdgas und Flüssiggas zu verwenden.Für manche Versuche bringen Erdgasbrenner eine zu geringe Heizleistung,so dass zusätzlich ein Kartuschenbrenner (Lötbrenner) eingesetzt wird.• Flüssiggas (Propan, Butan)Falls keine Möglichkeit <strong>für</strong> einen Erdgasanschluss besteht, kann <strong>die</strong> Versorgungauch durch eine Flüssiggasflasche bis 14 kg erfolgen, <strong>die</strong> im Experimentiertischfest untergebracht ist. Nach DIN 30 664 sind auch <strong>für</strong> Flüssiggasnormale Gasschläuche (typgeprüft) zugelassen. Diese Schläuche könnenohne Schlauchschellen angeschlossen werden. Schlauchtüllen an Gasarmaturen(DIN 12 898) und Schlauchtüllen an Gasbrennern (DIN 30 665) sind somit den Schläuchen aufgrund DIN 30 664 abgestimmt, dass <strong>die</strong> Verbindungauch ohne Befestigungsmittel, wie Schellen o. Ä. dicht sind (Erläuterung zuDIN 30 664, Teil 1).• KartuschenbrennerFestinstallierte Gasanlagen sind Kartuschenbrennern vorzuziehen.Kartuschenbrenner mit einem Rauminhalt der Druckgaskartusche von nichtmehr als ein Liter dürfen in <strong>Räume</strong>n unter Erdgleiche benutzt werden, wennsie nach Gebrauch in <strong>Räume</strong>n über Erdgleiche aufbewahrt werden.Werden Kartuschenbrenner in Schränken aufbewahrt, müssen <strong>die</strong>se Öffnungenin Bodennähe haben.Bei Kartuschenbrennern darf nur der Lehrer oder der technische Assistent<strong>die</strong> Druckgaskartuschen auswechseln.Es dürfen nur Kartuschenbrenner betrieben werden, bei denen ein unbeabsichtigtesLösen der Druckgaskartuschen verhindert ist.Schüler dürfen im Unterricht nur mit maximal 8 Kartuschenbrennern in Einwegbehältern(Ventilkartuschen) arbeiten, bei denen ein Entnahmeventil eingesetztist. Einwegbehälter, <strong>die</strong> angestochen werden müssen und bei denennach Entfernen des Entnahmeventils ungehindert Gas ausströmen kann, dürfenihnen nicht ausgehändigt werden.LS STUTTGART 2009

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