6 Unterricht und Fachräume GYMNASIENIn Physik ist ab den 2-zügigen Gymnasien, in Biologie ab den 3-zügigen <strong>die</strong> <strong>Einrichtung</strong> vonPraktikumsräumen möglich. In Gymnasien ab 40 Klassen sollte ein weiterer eigener Praktikumsraumzur Verfügung stehen, da dort <strong>die</strong> Lehr-Übungsräume überlastet sein können.1.4 Multifunktions- / UniversalräumeDas <strong>für</strong> den naturwissenschaftlichen Unterricht charakteristische Prinzip der wechselseitigenTheorie und Praxis-Erschließung erfordert einen multifunktionalen Fachraum, der alle Formender praktischen sowie theoretischen Erschließung von Unterrichtsinhalten zulässt.Im Verlauf der Erarbeitung eines Unterrichtsthemas wechseln <strong>die</strong> Erschließungsformen undHandlungsweisen z.B. von theoretischen Erläuterungen zu selbständig durchgeführten Stu<strong>die</strong>n,zu praktischen Konstruktions- und Experimentierphasen, zu LehrgangselementenFunktions- und Gebrauchstests.Da der praktische Umgang mit Technik auch Gefahren birgt, müssen <strong>die</strong>se durch Einhaltungder Schutzbestimmungen schon bei der <strong>Einrichtung</strong> <strong>die</strong>ses Raumes minimiert werden. Darüberhinaus ist ein planvolles Anbahnen eines generellen, auf technische Lebenssituationenbezogenes Sicherheitsverhalten anzustreben, das sowohl <strong>die</strong> eigene, als auch <strong>die</strong> Unversehrtheitanderer berücksichtigt. Dabei <strong>die</strong>nt der NwT-Fachraumbereich als geeignetesLernumfeld, um <strong>die</strong> Sensibilisierung <strong>für</strong> technisch bedingte Gefahren zu erhöhen.Der Multifunktionsraum muss mit einem rutschhemmenden Bodenbelag z.B. unversiegeltesIndustrieparkett, Noppenbeläge ausgestattet sein (siehe § 23, Abs. 1 + 2 "Schulen" UVV).Die Beleuchtungsstärke an den Arbeitsbereichen muss mindestens 500 Lux betragen undblendfrei sein.Ausstattung wie bei Lehrübungsräumen, jedoch mit flexiblen Schülerarbeitsplätzen. Günstigerweiseerfolgt <strong>die</strong> Me<strong>die</strong>nversorgung von oben.1.5 Vorbereitungs-, Sammlungs-, Aufbewahrungs- und LagerflächenLage, Größe und Gestaltung des Vorbereitungs-, Sammlungs-, Aufbewahrungs- und der Lagerflächensind wesentliche Faktoren <strong>für</strong> eine reibungslose Unterrichtsorganisation. LangeAnfahrtswege zu den Unterrichtsfachräumen sollen durch eine zentrale Lage der Sammlungvermieden werden (z.B. zwischen den Lehr-Übungsräumen).Getrennte <strong>Räume</strong> <strong>für</strong> Sammlung und Vorbereitung sind insbesondere bei korrosionsförderndenChemikalien anzustreben.Im Sammlungs- und Vorbereitungsraum ist ausreichend Schrankraum <strong>für</strong> Geräte vorzusehen.Die Türe vom Sammlungs- und Vorbereitungsraum zum Lehr-Übungsraum sollte etwa60 cm höher als eine Normtüre sein, um hohe Stativaufbauten auf den Fahrwagen zu ermöglichen.Die Chemikalien werden aufgrund der TRbF, der RISK, der TRG, der Betriebssicherheitsverordnung,der Druckbehälterverordnung und der Gefahrstoffverordnung in einen eigenenChemikalienraum mit ca. 6 bis 10 m 2 Fläche untergebracht. Der ummauerte Raum, ist nachTRbF 110 feuerbeständig (- F 90 -) von angrenzenden <strong>Räume</strong>n abgetrennt und im Innerenmit Regalen und Schränken zur Aufnahme der Chemikalien, sowie einem Giftschrank ausgestattet.Er ist gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Die Entlüftung erfolgt übereine eigene Abluftanlage, sie wird mit einer Zeitschaltuhr gesteuert. Als Alternative dazukönnen entlüftete Chemikalienschränke <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweiligen Gefahrstoffgruppen eingesetztwerden.Außerdem werden in Sammlungsräumen Stellflächen <strong>für</strong> Abstelltische, Fahrtische, evtl. eineEnergiesäule, Spüle, Schreibtische und Schrankraum <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lehrer, Platz <strong>für</strong> Druckgasflaschen,Trockenschrank, Kühlschrank, Verbandsschrank und ein Notfalltelefon benötigt.Unabhängig von der Gestaltung und Ausstattung der Unterrichtsräume sind <strong>die</strong> erforderlichenFlucht- und Rettungswege in der vorgeschriebenen Breite einzuhalten. Rettungswegedürfen nicht durch Hindernisse verstellt werden.LS STUTTGART 2009
Unterricht und Fachräume GYMNASIEN 71.6 Versuchs- und ExperimentierraumDie im Modellraumprogramm als Restflächen aufgeführten Bereiche, können <strong>für</strong> <strong>die</strong> TierundPflanzenhaltung genutzt werden. Ferner werden <strong>die</strong> Tiere durch eine gesonderte Unterbringungweniger gestört. Die Vorgaben der Biostoffverordnung sind zu beachten.Bereits auf ca. 10 m 2 können zahlreiche <strong>für</strong> den Unterricht notwendige Pflanzen und Tieregepflegt oder verwahrt werden. Der Raum sollte neben ausreichenden Strom- und Wasseranschlüssenauch im Winterhalbjahr ständig beheizbar sein. Für ausreichende (mechanische)Be- und Entlüftung ist zu sorgen. Ein separater Zugang, auch von außen, erleichtert<strong>die</strong> Tier- und Pflanzenpflege in der Schulferienzeit, wenn das Schulgebäude sonst verschlossenist.Schulteich und SchulgartenWenn geeignetes Gelände an der Schule vorhanden ist, kann ein Schulgarten mit einemTeich angelegt werden. Diese Anlage sollte nicht zu groß gewählt werden, da <strong>die</strong> Betreuungsehr arbeitsintensiv ist.Zur Bepflanzung sollten solche Pflanzen ausgewählt werden, <strong>die</strong> sich auch im Unterrichtverwerten lassen. Der Teich sollte möglichst natürlich angelegt werden (keine gemauerteEinfassung, Verlandungszone).Schulteiche sind sicher zu gestalten und so anzulegen, dass Schüler nicht hineinfallen können.Außerdem ist <strong>die</strong> maximal zulässige Wassertiefe nicht zu überschreiten, eine ausreichendbreite Flachwasserzone an den Randbereichen einzurichten und ggf. eine Einfriedungmit mindestens 1 m Höhe samt einem verschließbaren Tor vorzusehen.LS STUTTGART 2009