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Empfehlung für die Einrichtung naturwissenschaftlicher Räume

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<strong>Einrichtung</strong> und Ausstattung GYMNASIEN 35In der GUV 9.7 wird <strong>die</strong> Zwischenabsperreinrichtung als "Schnellschluss-Absperreinrichtung"bezeichnet. Diese können z.B. Schnellschluss- oder Sicherheits-Absperreinrichtungen sein 1 .Schlauchleitung:Prüfungen:Bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen dürfen auch Schlauchleitungen verwendetwerden.Werden Schläuche verwendet, so müssen <strong>die</strong>se da<strong>für</strong> geeignet sein:• Der Anschluss an Laborbrenner erfolgt über Schläuche ohne Armierungund Ummantelung nach DIN 30 664 Teil 1. Es sind DVGW-geprüfte Gasschläuche<strong>für</strong> alle 3 Gasfamilien zu verwenden.• Schlauchleitungen zwischen Behälterventil und Druckregelgerät sindSchläuche:- nach DIN 4 815,- Edelstahlschläuche nach DIN 3 384,- Rohrspiralen aus nahtlos gezogenen Kupfer- oder StahlrohrenBei Flüssiggas-Verbrauchsanlagen unter Erdgleiche sind, ergänzend zu den Bestimmungender TRF, <strong>für</strong> den Anschluss von beweglichen Verbindungen <strong>für</strong> Gasgeräte- außer Laborbrenner - Schlauchleitungen aus nichtrostendem Stahl <strong>für</strong>Gas nach DIN 3 384 zu verwenden.(G 621, Abs. 8.3)Ortsfeste Flüssiggasanlagen müssen mindestens alle 4 Jahre durch einen Sachkundigen(i.d.R. durch einen örtlichen Gasinstallateur) auf Dichtheit, ordnungsgemäßeBeschaffenheit sowie Funktion und Aufstellung geprüft werden.Das Ergebnis der Prüfung ist durch eine Prüfbescheinigung nachzuweisen.Kartuschen: Nach GUV-VD 34 „Verwendung von Flüssiggas“, § 27(3) Flüssiggasanlagen mit Einwegbehältern müssen nach jeder Benutzung aufgeschlossene Ventile und äußerlich erkennbare Mängel geprüft werden.(4) Der Gaslieferant hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass Flüssiggasanlagen mit Einwegbehälternnicht aufbewahrt werden• an Orten, an denen Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Flüssiggasanlagen besteht,• in <strong>Räume</strong>n unter Erdgleiche,• in unbelüfteten Behältnissen.Hinweis zu § 27 Abs. 4:Zu den Orten, an denen Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Flüssiggasanlagen besteht, zählen z.B.Schubladen, Werkzeugkästen.Zu den unbelüfteten Behältnissen auch unbelüftete Schränke.(GUV-VD 34)Anmerkung:Kartuschenbrenner dürfen in <strong>Räume</strong>n unter Erdgleiche benutzt werden; nach dem Gebrauchsind sie von dort zu entfernen und in entlüfteten Schränken aufzubewahren. An Kartuschenbrennern,<strong>die</strong> aus Einwegbehältern gespeist werden, dürfen nur Lehrkräfte <strong>die</strong> Behälterauswechseln.Unter Erdgleiche sollten Kartuschenbrenner nur unter Aufsicht betrieben werden.1 DIN 4 817 Teil 1 Absperrarmaturen <strong>für</strong> Flüssiggas; Begriffe, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen,Kennzeichnung; und DIN EN 161 „Automatische Absperrventile <strong>für</strong> Gasbrenner und Gasgeräte; DeutscheFassung EN 161; 1991LS STUTTGART 2009

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