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M Maas - Mylius - der Landesbibliothek Oldenburg

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1876 die Reifeprüfung ablegte. Von 1876<br />

bis 1880 studierte er zunächst sechs Semester<br />

Philosophie und Theologie an <strong>der</strong><br />

Akademie in Münster und anschließend<br />

zwei Semester praktische Theologie in<br />

Eichstätt, wo er am 18. 7. 1880 zum Priester<br />

geweiht wurde. Von 1880 bis 1884 war<br />

M. Schulvikar in Quakenbrück und danach<br />

bis 1901 Kaplan in <strong>Oldenburg</strong>, wo er<br />

auch als Religionslehrer am Gymnasium,<br />

als Seelsorger im Gefängnis und im Landeskrankenhaus<br />

Wehnen, als Rendant des<br />

Pius-Hospitals und als Präses des Gesellenvereins<br />

wirkte. Von 1901 bis 1922 war<br />

er Pfarrer in Friesoythe. In seiner Amtszeit<br />

wurden u. a. die Pfarrkirche im neogotischen<br />

Stil erbaut, das Krankenhaus erweitert<br />

und die höhere Mädchenschule gegründet.<br />

Die Stadt Friesoythe anerkannte<br />

später diese Verdienste durch die Verleihung<br />

<strong>der</strong> Ehrenbürgerschaft.<br />

Am 20. 6. 1922 wurde M. zum Bischöflichen<br />

Offizial in Vechta ernannt und am<br />

19. 7. 1922 in sein Amt eingeführt, gleichzeitig<br />

übernahm er den Vorsitz im Katholischen<br />

Oberschulkollegium. Seine erste<br />

Aufgabe war <strong>der</strong> Abschluß <strong>der</strong> bereits von<br />

seinem Vorgänger begonnenen Verhandlungen<br />

mit <strong>der</strong> oldenburgischen Staatsregierung<br />

über die Neuordnung <strong>der</strong> Beziehungen<br />

zwischen Kirche und Staat, die<br />

nach dem Inkrafttreten <strong>der</strong> neuen republikanischen<br />

Verfassungen des Reiches und<br />

des Freistaats <strong>Oldenburg</strong> notwendig geworden<br />

war. Zwar war schon 1921 auf dem<br />

Meyer<br />

459<br />

Verordnungswege eine weitgehende Befreiung<br />

<strong>der</strong> katholischen Kirche von <strong>der</strong><br />

staatlichen Aufsicht erfolgt, doch hatte die<br />

oldenburgische Regierung eine gesetzliche<br />

Regelung hinausgezögert, weil sie entsprechende<br />

Schritte <strong>der</strong> größeren Län<strong>der</strong>,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Preußens, abwarten wollte.<br />

Durch das Gesetz vom 14. 4. 1924, das den<br />

irreführenden Titel „betreffend die Berechtigung<br />

<strong>der</strong> katholischen Kirche zur Erhebung<br />

von Steuern" trägt, wurde die<br />

Rechtsstellung <strong>der</strong> Kirche in Übereinstimmung<br />

mit dem neuen Verfassungsrecht geregelt.<br />

Die Kirche wurde von <strong>der</strong> bisherigen<br />

staatlichen Aufsicht befreit und erlangte<br />

als Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechts die volle Selbständigkeit und die<br />

Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten.<br />

Diesem Gesetz folgten die von dem Offizial<br />

erlassene „Kirchengemeindeordnung<br />

für den oldenburgischen Teil <strong>der</strong> Diözese<br />

Münster" vom 8. 6. 1924 und die Wahlordnung<br />

vom 15. 7. 1924 für die Kirchenaus-<br />

schußwahl. Die Besserstellung <strong>der</strong> katholischen<br />

Kirche und <strong>der</strong> politisch-parlamentarische<br />

Einfluß, den die Südoldenburger<br />

Zentrumsabgeordneten in <strong>der</strong> Weimarer<br />

Zeit gewannen, verstärkten die Anhänglichkeit<br />

<strong>der</strong> katholischen Bevölkerung an<br />

<strong>Oldenburg</strong>. Als 1927/28 im Zusammenhang<br />

mit den Verhandlungen über das<br />

preußische Konkordat die Kurie den<br />

<strong>Oldenburg</strong>er Anteil <strong>der</strong> Diözese Münster<br />

dem Bistum Osnabrück zuteilen wollte,<br />

wies M. auf die beson<strong>der</strong>s günstige staats-<br />

kirchenrechtliche Stellung des Offizialatsbezirks<br />

hin und sprach sich für den Verbleib<br />

bei <strong>Oldenburg</strong> aus. Dagegen gelang<br />

es M. in <strong>der</strong> Endphase seiner Amtszeit<br />

nicht, die Aufhebung des Katholischen<br />

Oberschulkollegiums zu verhin<strong>der</strong>n. Um<br />

den Einfluß <strong>der</strong> Kirchen auf die Schulen<br />

auszuschalten, wurden nach <strong>der</strong> Regierungsübernahme<br />

<strong>der</strong> Nationalsozialisten<br />

das Katholische und das Evangelische<br />

Oberschulkollegium im September 1932<br />

aufgelöst und dafür - vorläufig - eine katholische<br />

und eine evangelische Abteilung<br />

im Ministerium <strong>der</strong> Kirchen und Schulen<br />

gebildet. Die späteren Auseinan<strong>der</strong>setzungen<br />

mit dem nationalsozialistischen Regime<br />

erlebte M. nicht mehr.<br />

L:<br />

Klaus Schaap, Die Endphase <strong>der</strong> Weimarer Republik<br />

im Freistaat <strong>Oldenburg</strong> 1928-1933, Düsseldorf<br />

1978; Kurt Hartong, Lebensbil<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Bischöflichen Offiziale in Vechta, Vechta o. J.

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