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JETZIGEN STAND DER IMPFFRAGE - findefux.de

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298 Län<strong>de</strong>r mit und Län<strong>de</strong>r ohne Impfzwang.drei Monate dieses Jahres weisen bereits einen Verlust von3655 Stück Rindvieh auf (wovon 1502 gestorben, 2153getödtet wor<strong>de</strong>n sind), o<strong>de</strong>r durchschnittlich 281 die Woche.Die Zahl <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>mselben Zeitraum neu angesteckten Ställebeträgt nicht weniger als 446 o<strong>de</strong>r durchschnittlich 34 perWoche. Also trotz aller angewandten menschlichen lIülfe·- auch die Einimpfung wird immer allgemeiner - wirddie Lungenseuche unter <strong>de</strong>m Vieh in Frie'sland immerschlimmer, immer erschrecken<strong>de</strong>r; die Verwüstungen, die dasNationaleigenthum erlei<strong>de</strong>t, sind fürchterlich, was kann undwer wird Abhülfe bringen, und wann wird d!ese Lan<strong>de</strong>scalamitäten<strong>de</strong>n?Das Gesetz für die Impfung <strong>de</strong>s Viehs datirt vom 17.December 1849 und im November 1859 beschlossen dieGeneralstaaten, die Kuhkin<strong>de</strong>r sollen impffrei sein: "es wur<strong>de</strong>·mit allgemeinen Stimmen beschlossen, die Provinzen nicht.mehr zur Impfung <strong>de</strong>s Rindviehs zunöthigen." Die Frieslän<strong>de</strong>rhatten in <strong>de</strong>n sechs und einhalb Jahren, 17. December1849 bis Juli 1856, 17,613 Rin<strong>de</strong>r = 3 MillionenGul<strong>de</strong>n verloren, im Jahre 1859 hatten sie 4606 krankeunddavon 2519 gefallene Thiere. - Die Thierärzte aberimpften fort!V gl. die Springprocession in Echternach (Luxemburg)zur Abwendung <strong>de</strong>r Viehseuche. 10. Juni 1852.Sorglos ruhet <strong>de</strong>r Staat! Blind vertrauend überlieferter elen Impfern <strong>de</strong>n Schlüssel zu Haus, Beutel und selbstzum Stall. Er erkennt das Volk, das I.Jeib, Geld, Vieh hergebenmuss, nicht als gleichberechtigten Mitcontrahenten an;er giebt keinen Scha<strong>de</strong>nersatz, wie je<strong>de</strong> Brand- und Lebens!.versicherung es thun muss. Das sind Beleidigungen <strong>de</strong>rRegierungen gegen die Völker! Die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>s guten Glaubenskann nicht mehr gelten, sie kann nicht vor Strafe

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