Einleitung Name und Ursprung des Ortes - der Kirche-Reuth
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nicht unterdrückt werden, daß da dem Gute dieselben nebst Brauerei gefehlt haben,<br />
dasselbe ursprünglich wie d. Lehnbrief besagt wohl auch nur ein Vorwerk gewesen sein<br />
mag, obschon bei <strong>der</strong> Entfernung von Geilsdorf <strong>und</strong> <strong>Reuth</strong> an ersteres nicht zu denken<br />
ist, obschon die ersten Besitzer von <strong>Reuth</strong> die von Geilsdorf waren, <strong>der</strong>en Stammgut um<br />
1570 an die von Reizenstein überging, aus welcher Familie die erste Frau H. Georg von<br />
Schönfels stammte.<br />
In uralten Zeiten scheinen die Herren selbst gewirthschaftet zu haben, die ersten<br />
bekannten Pächter sind gewesen: Heinsmann, hatte es bloß 3 Jahre u. konnte seine Pacht<br />
nicht halten, dann 24 Jahr lang Joh. Georg Thieme <strong>des</strong> alten Richters Sohn, welcher<br />
später Fugmanns Hof hatte, dann von 1794 - 1803 ein gewisser Korn von Unterlosa,<br />
dann bewirtschaftete es die Frau Amtshauptmann von Schönfels geb. von Oelsnitz, bis<br />
<strong>der</strong> ehemalige Hofmeister <strong>der</strong> 4 jungen Herrn in Tobertitz, Frisch, eigentl. Candidat <strong>der</strong><br />
Theologie, dasselbe übernahm <strong>und</strong> bis 1827 hatte. Er nahm eine Hofmanns Tochter aus<br />
<strong>Reuth</strong> u. zog später nach Ro<strong>der</strong>sdorf, wo er sich ansässig machte, <strong>und</strong> seine Wittwe noch<br />
lebt. Dann bewirthschaftete es d. H. Rittmeister v. Schönfels selbst bis 1842, wo er sich<br />
<strong>des</strong> Landtags wegen ganz nach Dresden wandte, darauf pachtete es .... Kreuznacher,<br />
welcher Pastor Müllers jüngste Tochter ehelichte <strong>und</strong> sich<br />
S. 20 in <strong>Reuth</strong> recht wohl befand, nach Ablauf seines Pachtes ein Gut in Unterlosa kaufte, wo<br />
er noch lebt. Nach ihm, seit 18 hat dasselbe H. Joh. Karl Gotthelf Winkler zuletzt in<br />
Kommichau bei Kolditz gepachtet, welcher noch da ist. Durch Herrn Rittmeister von<br />
Schönfels ist die Oeconomie <strong>des</strong> Gutes sehr gehoben worden, so daß dasselbe Gut,<br />
welches mit den Frohndiensten nur 800 rt. Pacht gab jetzt 1200 rt. ohne die Frohne giebt<br />
u. trotzdem daß für 20 000 rt. Holz weggeschlagen worden ist noch immer 50 000 rt. u.<br />
mehr werth sein mag. Durch das Rittergut haben die sogenannten kleinen Leute, Häusler<br />
u. Einwohner, ihre mit hauptsächlichste <strong>Ursprung</strong>squelle, indem sie gegen gewisse<br />
Arbeitstage in <strong>der</strong> Schnitt <strong>und</strong> Erndtezeit Feld zu ihren Kartoffeln <strong>und</strong> dieselben bestellt<br />
erhalten, abgesehen davon, daß ein Theil als Tagelöhner, Drescher pp. sein Brod findet.<br />
Zum Rittergute gehörte eine früher sehr ergiebige hohe u. nie<strong>der</strong>e Jagd, welche aber<br />
nach Ablösung <strong>und</strong> Aufhebung <strong>der</strong>selben auf fremdem Boden auf den eigenen Boden<br />
beschränkt ist, wogegen das Rittergut jedoch nach den neuestem Gesetze gegen<br />
Entschädigung aus Staatsmitteln an die jetzigen Inhaber dieselbe wie<strong>der</strong>zuerhalten<br />
Hoffnung hat. Zum Rittergut gehört bedeutend gut bestandener Wald, welcher jedoch<br />
1798 ebenfalls durch den Raupenfraß sehr gelichtet worden ist, von welchem<br />
weggeschlagenen Holze eine Anzahl <strong>der</strong> kleinen Häuschen in <strong>der</strong> Schäfereigasse gebaut<br />
worden ist, welche in <strong>der</strong> Gegenwart durch Verarmung <strong>und</strong> Vermehrung ihrer Insassen<br />
dem Orte eine ziemliche Sorge für die Zukunft aufzubürden droht. Durch die Eisenbahn<br />
hat zwar <strong>der</strong> Ritterguts Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden auch einige Einbuße erlitten, die jedoch bei <strong>der</strong><br />
Verwerthung <strong>des</strong> Holzes in Folge <strong>der</strong> durch dieselbe geschaffenen Transportserleichterung<br />
nicht in Betracht kommen kann. Die Abgaben bezahlt das Rittergut<br />
für sich allein nach Plauen, wodurch dem Steuereinnehmer in <strong>Reuth</strong> eine Einnahme<br />
entgeht, wie auch zu wünschen gewesen wäre, daß ein Stück Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden <strong>des</strong><br />
Rittergutes in <strong>der</strong> Sandgrube statt nach Mißlareuth nach <strong>Reuth</strong> gewiesen worden wäre,<br />
wodurch die auf ihm liegenden Steuereinheiten <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong> Schule <strong>und</strong> Gemeinde <strong>des</strong><br />
eigenen <strong>Ortes</strong> zu gute gingen, die jetzt nach Mißlareuth fallen.<br />
S. 21 Als <strong>der</strong> erste urk<strong>und</strong>lich beglaubigte Besitzer von <strong>Reuth</strong> erscheint: Wilhelm von<br />
Geilsdorff 1487, Herr zu <strong>Reuth</strong>, während sein Bru<strong>der</strong> Schwandt besitzt. Desselben wird<br />
in dem nämlichen Lehnbrief als noch 1496 lebend gedacht <strong>und</strong> Limmer in seiner Chronik<br />
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