Einleitung Name und Ursprung des Ortes - der Kirche-Reuth
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Pfarrer unter Schleiz; im <strong>Kirche</strong>ngebete wird <strong>des</strong> Königs von Sachsen nicht mehr, <strong>des</strong><br />
Collators u. seiner Familie, jedoch nur unter dieser Benennung, nach Frstl. Reußischen<br />
Lan<strong>des</strong>herrschaft gedacht, während das Trauerlauten für das sächs. Fürstenhaus<br />
unterbleibt, soll es gratis, ohne jemals abschlägliche Antwort, auf Ansuchen <strong>der</strong> Gerichte<br />
von <strong>Reuth</strong>, nur gegen ein Honorar für den lautenden Katecheten, von Schleiz bewilligt<br />
werden, wie es für reuß. Vasallen <strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>npatronen üblich ist, näml. 14 Tage lang,<br />
eine St<strong>und</strong>e lang, in 3 Pulsen zusammengeschlagen werden. Zu den sämtl. durch<br />
Examen, Proben, Ordination, Confirmation <strong>und</strong> Abzug eines neuen Pfarrers o<strong>der</strong> Lehrers<br />
in <strong>Reuth</strong> erwachsenden Kosten, die nur einfach liquidirt werden dürfen, trägt das Filial<br />
Stelzen mit Spilmes allemal die Hälfte bei. Des Aversionalquantums an <strong>Reuth</strong> an 300 rt.<br />
ist schon gedacht worden u. während dem Pfarrer u. Lehrer alle Accidentien u.<br />
Naturbezüge verbleiben, erhält Ersterer für jede nach reuß. Liturgie beson<strong>der</strong>s zu<br />
verrichtende Predigt einen u. 1/2 rt. Conv. Geld, <strong>der</strong> Lehrer in <strong>Reuth</strong> aber 80 ngr. wofern<br />
sie sich nicht über eine bestimmte Entschädigung einigen.<br />
Dieser Receß am 7 Feb. 1832 unterzeichnet u. zwar von Ernst v. Zezschwitz,<br />
Amthauptmann, Dr. Christian Anton August Fiedler Sup. u. Heinrich Ferdinand Müller<br />
Amtmann von Plauen, reußischer Seits: von Karl v. Strauch u. Friedrich Christian<br />
Weisker u. Joh. Gottlieb Borsdorf verpfl. Protocollant. wurde bestätigt 21 Nov. 1832 u.<br />
22 Feb. 1833.<br />
In Folge einer Vorladung <strong>der</strong> Gemeindevertreter <strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>nvorsteher bei<strong>der</strong><br />
Ortschaften <strong>und</strong> <strong>der</strong> Lehrer zu <strong>Reuth</strong> u. Stelzen sammt dem Pfarrer ward noch Folgen<strong>des</strong><br />
unterm 5 Juni 1833 von Schleiz aus festgesetzt: Eher Sepultursachen gehören nach<br />
Schleiz, <strong>der</strong> <strong>Reuth</strong>er Lehrer hat alle 14 Tage im Sommer in Spilmes Kin<strong>der</strong>lehre zu<br />
halten, (das Haus, in welchem sie jährl. Reihe umgehend, gehalten wird giebt sodann bei<br />
Einnahme <strong>des</strong> Hafers im neuen Jahre eine Mahlzeit, welche aber den weggefallnen<br />
Fastengebeten u. Examinibus gilt, die <strong>der</strong> Pfarrer zu halten hatte).<br />
S.55 Sodann, <strong>der</strong> Pfarrer darf sich nicht nach den sächs. Pericopen richten, mit dem Jahre<br />
1834 muß das Schleizer statt <strong>des</strong> Dresdner Gesangbuches* in Stelzen eingeführt werden;<br />
*[Randnotiz:] u. vom <strong>Reuth</strong>er Schulmeister das Duplicat <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong>nbücher<br />
Ferner wird die Feier <strong>der</strong> großen Buß u. Bettage angeordnet, an <strong>der</strong>em ersten, dem<br />
Charfreitag, in Stelzen Frühpredigt, Nachmittags Betst<strong>und</strong>e vom <strong>Reuth</strong>er Lehrer, zum<br />
Herbstbußtage jedoch 2 mal früh u. Nachmittag Predigt gehalten werden soll. Die übl.<br />
monatl. Bußtage hält gegen Entschädigung <strong>der</strong> <strong>Reuth</strong>er Lehrer, wogegen es dem Pfarrer,<br />
aber ohne Vergütung frei stehen soll, zu predigen; an den 3ten Feiertagen liest <strong>der</strong><br />
<strong>Reuth</strong>er Lehrer in Stelzen. Mariä Verkündigung, Reformationsfest (jedoch 1848<br />
wie<strong>der</strong>** hergestellt) u. das hohe Neujahr fallen künftig weg; doch wird seit 1854 das<br />
Todenfest begangen, wie seit 1835 in Sachsen.<br />
**[Randnotiz:] gegen die Vergütung von 1 rt. 15 ngr.<br />
Die <strong>Kirche</strong>nrechnung, bei welcher früher folgen<strong>der</strong> Aufwand an 3 Tagen gemacht wurde:<br />
5 rt. 8 gr. - d. für 3 Kälber - rt. 3 gr. 6 d. Gewürze<br />
- " 3 " - " Schlächterlohn - " 4 " 6 " Hirsche<br />
- " 2 " - " Zehrung beim Schlachten - " 3 " - " <strong>der</strong> Köchin<br />
- " 14 " - " Brod - " 1 " 6 " Lichte<br />
- " 14 " - " Bier - " 12 " - " Bier bei<br />
Nachrechnung<br />
- " 6 " - " Eier - " 2 " - " Wäscherlohn<br />
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