Einleitung Name und Ursprung des Ortes - der Kirche-Reuth
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S. 67 <strong>des</strong> Lehenherrns Wolff v. Geilsdorffs selgers <strong>und</strong> <strong>des</strong> ehrwürdigen u. hochgelahrten<br />
Herrn Corbiniani Hendels <strong>der</strong> Zeit Superintendenten zu Plawen. Damals betrug das<br />
<strong>Kirche</strong>nvermögen / nach Ausweis <strong>des</strong> noch von 1574 her erhaltenen alten<br />
<strong>Kirche</strong>nrechnungmanuals / [300] u. [80] alte Schock also 1te alte Schock, welche von<br />
erstgehaltner (Kirchrechnung) Gotteshausrechnung Lätare anno [1575] je<strong>des</strong> Schock<br />
jhrlichen mit 1 gr. verzinset werden, exclusis [6 Gulden die] den Rö<strong>der</strong>n zu Leubnitz auf<br />
den untern Hoff geliehen worden <strong>und</strong> können we<strong>der</strong> die HauptSumma noch Zinß<br />
eingebracht werden, ist viel Jahr also gestanden."<br />
Als <strong>Kirche</strong>ninventar (worüber jetzt, wie über das Pfarrinventar ein besondres Actenstück<br />
da ist) <strong>der</strong> <strong>Kirche</strong>n werden erkwähnt: Biblia; Schmalkaldische Artikel, das Büchlein vom<br />
Sacrament, ein silbern übergülter Kelch mit ein Podett (wie oben schon erwähnt 1595<br />
gestohlen) [2] messinge Leuchter, [3] Meßgewand, ist aber an keinem nichts Gutts. [2]<br />
alte Altartücher, [1] Glocke von 8 Ctr. schwer, [1] Glocke von 5 Ctr. schwer, ein<br />
Glöcklein von [1/2] Ctr. (1/2) schwer."<br />
[alte Mengenbezeichnung siehe nachfolgende Textkopie CH.]<br />
Beim Pfarrvergleich ist zu bemerken, daß da ohne <strong>des</strong> Pfarrers Schuld einmal ein<br />
Vierteljahr Pacht verloren ging, weil sich kein Pachter fand, <strong>der</strong> Pacht noch ein volles<br />
Vierteljahr dem abziehenden Pastor od. <strong>des</strong>sen Erben gehört, indem das geistl.<br />
Besoldungsjahr von Mich. zu Mich. läuft, <strong>des</strong>sen Repetition aber hinsichtl. <strong>des</strong><br />
Pachtquantums von Lichtmeß zu Lichtmeß geschieht, so daß wenn zB. <strong>der</strong> abgehende<br />
Pastor 5 Monat im laufenden Amtsjahr von Mich. an amtirt hat, ihm o<strong>der</strong> seinen Erben<br />
von Lichtmeß an 5 Monat noch <strong>der</strong> Pacht gebührt, sollte eine Wittwe da sein, so wird<br />
das Gnadenhalbjahr natürl. extra gerechnet, daß ihr über dasselbe hinaus noch jenes<br />
Vierteljahr gebührt. Hinsichtl. <strong>des</strong> in die Fel<strong>der</strong> verwendeten Dunges berechnet d.<br />
abgehende Pastor 1 Jahr den vollen Nutzen, wenn ihn <strong>der</strong>selbe nicht schon zu Gute<br />
gegangen ist u. fürs 2te Jahr, frühen Berechnungen u. Abtheilungen gemäß, 1/3 Nutzen.<br />
Das Fu<strong>der</strong> wurde dann à 1 1/3 rt. angesetzt u. <strong>der</strong> im Hofe liegende à 1 rt. Der Pachter<br />
hat außer dem oben schon verzeichneten eisernen Inventario <strong>der</strong>malen lt. frühern<br />
Vergleichs noch 2 Schock Roggenstroh, à 5 rt. 4 Schock Gersten u. Haferstroh à 2 1/2 rt<br />
45 Ctr. Heu à. 15 ngr. u. 2 Ctr. Grummet à 7 1/2 gr. mehr an den Verpachter abzugeben<br />
od. ein Betrag von 43 rt. herauszuzahlen.<br />
Das Holz ist bei <strong>der</strong> Pfarrabtheilung nach w. vor vom 24 Ap. 1852 vom 1 Jan. bis 31<br />
Dec. zu berechnen Suppl. Cod. p. 209 wurde bisher aber nach frühern Vergleichen von<br />
Frühjahr zu Frühjahr nach dem Gr<strong>und</strong>satze berechnet, daß 1/3 auf das Sommer u. 2/3 auf<br />
das Winterhalbjahr zu rechnen sind. Zum Schlusse sei noch <strong>der</strong> Mobiliar u.<br />
Feuerversicherung gedacht, welche dem Geistlichen durch die Oschatzer<br />
Predigerfeuerversicherungsgeschellschaft*, <strong>der</strong>en Statuten bekannt sind, wesentlich<br />
erleichtert wird.<br />
*[Randnotiz:] welche lt. Lpz.Zeitung in diesem Jahre 784 Mitglie<strong>der</strong> zählt, von denen<br />
eins erster Classe in den 30 Jahren <strong>des</strong> Bestehens <strong>der</strong> Versicherung<br />
1500 rt. jährl. bloß mit ca. 1 rt. 3 ngr. 5 d. versichert hat, u.<br />
Die Jahreseinnahme <strong>des</strong> Verfassers vom Diensteinkommen betrug 1854:<br />
Taufen 11 rt. 10 ngr. 5 d.<br />
Beichte 44 " 1 " 4 "<br />
Begräbniß 11 " 11 " 7 "<br />
Trauungen pp. 3 " - " 5 "<br />
Zeugnisse 1 " 24 " 5 "<br />
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