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Einleitung Name und Ursprung des Ortes - der Kirche-Reuth

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Begräbniß<br />

Leichenpredigt eines Erwachsenen, wenn es zum h. AMahl gegangen, lohnt 1 rt. 8 gr.<br />

auch 1 rt. nach Beschaffenheit <strong>der</strong> Umstände.<br />

Leichenpredigt eines Kin<strong>des</strong>, das noch nicht zum h. AMahl gegangen 16 gr.<br />

S. 64<br />

Leichensermon giebt 8 gr. Nota. Den Lebenslauf macht Pastor selbst. Dieses hat<br />

nachrichtl. sub sigillo veritaty aufgezeichnet <strong>der</strong> zur Zeit verordnete Pastor von Pastor zu<br />

<strong>Reuth</strong> u. Stelzen Christian Adam Schubert 1772." Hierbei sei nur bemerkt, daß da Past.<br />

Schubert, d. Sohn, welcher 1811 nach Treuen versetzt wurde u. P. Müller sich über den<br />

Pfarrvergleich nicht einigen konnten, <strong>und</strong> die Gemeinde, ne vio <strong>und</strong>e, wegen <strong>des</strong><br />

Tellersetzens schwierig wurde, Past. Schubert, zu dem sich eine Deputation aus Stelzen<br />

u. Spilmes begab, erklärte: dies sei nur "freier Wille" gewesen. Wie sich dies mit seines<br />

Vaters hier angezogener eigenhändiger Nachricht verträgt, überlasse ich dem geneigten<br />

Leser zu bedenken. Seitdem ist das Tellersetzen für den Pastor allein zwar schon zum<br />

öftern in <strong>Reuth</strong>,<br />

u. Spilmes bei Taufen, Leichen u. Trauungen geschehn, aber u. ausnahmsweise u. jetzt<br />

bloß aus gutem Willen. Ferner ist zu erwähnen, daß im Jahre 1848 u. 1849 P. M.<br />

Frotscher einige Renitenten hinsichtl. <strong>des</strong> Handschuhgel<strong>des</strong> bei Taufen u. <strong>des</strong> üblichen<br />

Tuches bei einer Trauung von Jgf. u. Junggesellen gerichtl. in Schleiz u. Plauen<br />

durchgesetzt, freilich neu nur die Gerechtigkeit seiner Sache zu zeigen, den Betrag <strong>der</strong><br />

Armencasse in dem betreffenden Falle zugewiesen hat. Wie sich heute die Accidentien<br />

stellen, die nur zu oft ganz erlassen werden müssen, wo Armuth u. Mangel an gutem<br />

Willen Hand in Hand gehn, zeigt folgende Tabelle:<br />

_____________________________________________________________<br />

Holgebühren für <strong>Reuth</strong> u. Stelzen rt. gr. d.<br />

_____________________________________________________________<br />

<strong>Kirche</strong>ntaufe mit Danksagung <strong>und</strong> Kirchgang,<br />

näml. 7 1/2 ngr.<br />

Taufe, 1 gr. 2 d. jede Danksagung<br />

bei Geburt u. Kirchgang<br />

Für jeden Pathen über die Zahl 3, in <strong>Reuth</strong><br />

- 10 -<br />

Einschreibegebühr<br />

Haus-u. Nothtaufe mit Danksagung u. Kirchgang,<br />

- 1 2<br />

weil die Taufe<br />

doppelt bezahlt werden muß mit 15 ngr.<br />

Taufe eines Unehelichen in <strong>Reuth</strong>, observanzmäßig<br />

- 17 5<br />

in Stelzen u. Spilmes<br />

Haustaufe eines Unehelichen in <strong>Reuth</strong> das doppelte,<br />

in Stelzen <strong>und</strong> Spilmes, da unehel. Kin<strong>der</strong><br />

an letzterm Orte nach <strong>Reuth</strong> gebracht<br />

1 - -<br />

werden müssen. 1 10 -<br />

Confirmation - - -<br />

Einschreibegebühren zu <strong>der</strong>selben (am Schluß bez.) - 10 -<br />

Beichte eines Erstlings - 5 -<br />

Beichte in <strong>Reuth</strong> (gewöhnlich)<br />

eig. 1 gr. 2 d.<br />

- 1 -<br />

in Stelzen u. Spilmes - 1 2<br />

Eheleute - 2 5<br />

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