Einleitung Name und Ursprung des Ortes - der Kirche-Reuth
Einleitung Name und Ursprung des Ortes - der Kirche-Reuth
Einleitung Name und Ursprung des Ortes - der Kirche-Reuth
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(vom oberen Hause) 2 " - " - " - "<br />
Joh. Heinrich Gottfried<br />
Eisenschmidt 2 " - " 2 " 8 "<br />
Joh. Gottfried Zäh, jetzt ....Sänger 2 " - " 1 " 6 "<br />
Joh. .... Sänger - " - " - " 8 "<br />
Opfer u. Häusleingeld - " - " 2 " 5 "<br />
Joh. Nickol Peips Wittwe 4 " - " 1 " 6 "<br />
Joh. Georg Fickelscher<br />
(d. untre Seidel) 1 1/2 " - " 2 " 4 "<br />
U. Häusleingeld - " - " 2 " 5 "<br />
Joh. .... Gareis - " - " - " 8 "<br />
Häusleingeld - " - " 2 " 5 "<br />
Joh. Gottfried Höfer 2 " - " 1 " 6 "<br />
_______________________________________<br />
Sa. 7 Schff. 1 rt. 2 gl. 9 d.<br />
Von dem Opfergeld erhält <strong>der</strong> Schulmeister von <strong>Reuth</strong> vom Pastor 3 Sechser als seinen<br />
Antheil. Die für <strong>Reuth</strong> <strong>und</strong> Döles, letzteres mit eisernem Reifen hält 4 Kannen mehr, in<br />
<strong>der</strong> Pfarre befindl. Decemviertel können nun wenigstens, was sie lange drohten,<br />
auseinan<strong>der</strong>fallen, während Stelzen u. Spilmes, wo <strong>der</strong> Pfarrer den Decem selbst holen<br />
muß, ihre eignen Decemviertel haben. Den sonstigen Naturalbezügen, Frohndienste u.<br />
Zinsen ist oben beim <strong>Reuth</strong>er Decem gedacht worden <strong>und</strong> es ist noch das Opfer u.<br />
Häusleingeld zu erwähnen. Erstens muß in allen 3 Ortschaften je<strong>des</strong> confirmirte Glied<br />
à 4 d. jährl., in <strong>Reuth</strong> in 2 Terminen, Januar u. Jacobi; in Stelzen im Januar, in Spilmes<br />
beim Decemschütten ins betreffende Haus od. die Schule bringen, während es in <strong>Reuth</strong><br />
<strong>der</strong> Richter einzusammeln hat, wozu er gesetzl. verpflichtet ist. Das Häusleingeld im<br />
Betrage von 19 d. muß eigentl. je<strong>der</strong> nicht Zehntpflichtige Hausbesitzer u. ebenso je<strong>der</strong><br />
Mietfreiwohner geben, denen es jedoch in <strong>der</strong> Muttergemeinde von den letzten<br />
Geistlichen geschenkt worden ist, da ihrer wenige u. meist sehr arm sind.<br />
Demgemäß betrug die Einnahme von Opfergeld, um gleich damit ein Personalverzeichniß<br />
zu verbinden für <strong>Reuth</strong> im Jahre 1854:<br />
_____________________________________________________________<br />
<strong>Name</strong> u. Personenzahl Pers. Opfer<br />
rt. gr. d.<br />
_____________________________________________________________<br />
Schloß, <strong>der</strong> herrschl. Jäger 2 - - 8<br />
Rittergut, <strong>der</strong> Pachter 6 - 2 4<br />
Gesinde: 2 Pferdeknechte,<br />
3 Ochsenknechte,<br />
1 Schäfer, 3 Mägde 9 - 3 6<br />
Pfarre: 2 - - -<br />
" <strong>der</strong> Pfarrpachter 4 - - -<br />
Thiemin 3 - 1 2<br />
Krausin 2 - - 8<br />
Voigt 4 - 1 6<br />
_____________________<br />
70