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Einleitung Name und Ursprung des Ortes - der Kirche-Reuth

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Christian Adam Schubert bemerkt in dem Fascikel die streitigen geistl. Holzungen<br />

betreff., von denen weiter unten die Rede sein wird: "es ist das hiesige Pfarrguth, allem<br />

Anschein nach, ehemals ein halber Frohnhof im Besitz <strong>der</strong> Gerichtsherrschaft gewesen.<br />

Dies beweist die Lage <strong>der</strong> Fel<strong>der</strong> u. <strong>des</strong> Holzes, welche nach Art <strong>der</strong> übrigen Höfe<br />

eingetheilt ist u. die Tradition, die sich auf die Lebenden fortgepflanzt hat. Es beweisen<br />

dies auch die bei je<strong>des</strong>maliger Besetzung <strong>der</strong> hiesigen Pfarre ausgestellten Vocationy, als<br />

in welchen die resp. H. Collatory dem Pfarrer das Gut in Lehen reichen, was, nach<br />

meiner Ansicht, nicht würde haben geschehen dürfen, wenn dasselbe nicht auch ehedem<br />

ein Lehen hiesiger Gerichte gewesen wäre <strong>und</strong> weil die Hölzer u. Wiesen ebenso in u.<br />

beieinan<strong>der</strong> liegen, wie bei den übrigen Bauergütern. "In <strong>der</strong> ältesten vorhandenen<br />

Vocation David Pyrrhers, <strong>des</strong> 3ten Pfarrers von <strong>Reuth</strong>, welche Volrath v. Watzdorf 1596<br />

ausgestellt hat, heißt es demgemäß:<br />

"Ist Euch denn nun (als ich in einigen Zweifel nicht stelle) solche Function <strong>und</strong> diese<br />

legalis vocatio annehmlichen <strong>und</strong> behäglichen, so leihe <strong>und</strong> reiche ich vor mich <strong>und</strong> meine<br />

Lehenserben Euch das Pfarr <strong>und</strong> <strong>Kirche</strong>ngut mit aller <strong>des</strong>sen Ein <strong>und</strong> Zubehörung, soviel<br />

nur davon Rechts u. Billigkeits wegen zu verleihen zusteht, wie Eure Vorfahren solches<br />

bis anhero von meinen praedecessoribus, meinem lieben Vatern, S. A. <strong>und</strong> mir zu Lehen<br />

inne gehabt, <strong>und</strong> genossen <strong>und</strong> gebrauchet, dasselbe fort mehro zu Lehen inne zu haben,<br />

nach Eurem besten zugewießen u. gebrauchen. Solches werdet ihr bei künftigen Euren<br />

priesterlichen Würden <strong>und</strong> Pflichten, damit ihr mir cerb<strong>und</strong>en sein sollt, an Fel<strong>der</strong>n,<br />

Wiesen, Gehölz <strong>und</strong> allen an<strong>der</strong>n Zugehörungen, nichts davon ausgeschlossen, in<br />

Würden <strong>und</strong> guter Besserung erhalten <strong>und</strong> davon "ichtwas" nicht versetzen, vielweniger<br />

verkaufen, noch<br />

S. 43 auch in dem Pfarrholze ohne <strong>der</strong> Gottesväter <strong>und</strong> wen ich sonsten dazu verordnen<br />

möchte, Vorweissen <strong>und</strong> Anweisung das Wenigste abhauen <strong>und</strong> hinwegschaffen lassen,<br />

<strong>und</strong> Euch also aller Dinge bezeugen, wie einen treuen Haushalter u. Lehensmann zu <strong>und</strong><br />

wohl ansteht. Vor solches Alles <strong>und</strong> jedwas sol auch ein Lehnbrief folgen, darnach Ihr<br />

Euch zu richten <strong>und</strong> <strong>des</strong>sen auf alle Fälle Bedürffens möget haben zu gebrauchen."<br />

Über den Umpfang dieses gedachten Pfarrgutes sagt die älteste im Archiv vorhanden<br />

Urk<strong>und</strong>e vom Jahre 1574:<br />

<strong>Reuth</strong>, die Hauptkirche <strong>und</strong> Pfahr hat ein Filial Steltzen genannt, so hernach verzeichnet.<br />

Allda ist Pfarrer Johannes Elbel, Gefellensis. Lehnherr <strong>des</strong> Dorfes <strong>Reuth</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> Pfahr<br />

<strong>der</strong>selbsten sind Wolffen von Geilsdorffen seligen Erben zur <strong>Reuth</strong>. Das Wohhaus <strong>und</strong><br />

Hoffgebäude <strong>der</strong> Pfahr <strong>Reuth</strong> ist sehr baufällig im Dach <strong>und</strong> Fach, dazu gehört ein<br />

Garten, <strong>der</strong> am Hause liegt <strong>und</strong> zu Graßweide gebraucht wird.<br />

Ackergebaw. / Ackerbau /<br />

/ Acker am Katzenpühl gelegen, 3 Scheffel plauner Maß<br />

/ Acker neben dem Steig gegen den Steltzen gelegen zu 3 Scheffel<br />

/ Acker Auß Stertzels Pühelein zu 1 Scheffel<br />

/ Acker am langen Gewend zu 1 Scheffel<br />

/ Acker hinter <strong>der</strong> Frau von Geilsdorf Hopfgarten zu 2 Scheffel<br />

/ Acker uff <strong>der</strong> Isige zu 3 Scheffel Haberfeld<br />

/ Acker an Reinitzlohe zu 3 Scheffel<br />

/ Kleinodgarten zum halben Scheffel<br />

Summa Scheffel ( 15 1/2 ) plauner Maaß, bös <strong>und</strong> gut.<br />

Wießwachs.<br />

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