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Einleitung Name und Ursprung des Ortes - der Kirche-Reuth

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Hofmann wegen einer Schleuße unter <strong>der</strong> Eisenbahn hinweg, welche jener Fel<strong>der</strong> ruiniert<br />

hätte, kostet Heinsmann über 200 rt., ein andrer <strong>des</strong>selben Heinsmann gegen Joh. Georg<br />

Hofmann, Joh. Heinrich Grimm, Joh. Gottfried Pippig <strong>und</strong> die Herrschaft um eine<br />

Heufuhre über die Heilitz nach Stelzen zu, kostet Heinsmann 300 rt., die An<strong>der</strong>n<br />

zusammen 275 rt.,<br />

ein dritter Joh. Gottfried Pippig sen. <strong>und</strong> jun., <strong>der</strong> denselben lt. Kaufbriefs fortführen<br />

muß gegen Joh. Gottfried Steudel den Schmidt um die Fahrt vor <strong>des</strong>sen Schmiede vorbei<br />

kostet Jeden jetzt schon, ohne aus zu sein, an 500 rt. Endlich <strong>der</strong> Prozeß Joh. Heinrich<br />

Voigts mit seinen<br />

S. 27 Geschwistern über <strong>der</strong>en Ausstattung, <strong>der</strong> Voigt auch an 500 rt. gekostet hat. Hört <strong>und</strong><br />

sieht man das, so kann man sich <strong>des</strong> Gedankens nicht verwehren, daß hier viel unnutzes<br />

Geld weggeworfen worden ist, was noch sein möchte, obschon davon die <strong>Kirche</strong>, die<br />

Schule <strong>und</strong> das Gemeindehaus recht gut hätten gebaut werden mögen, wenn dadurch<br />

nicht Generationen Haß <strong>und</strong> Feindschaft gesät worden wäre. Darum erkennt es jetzt<br />

schon die Gemeinde dankbar an, daß ihr gegenwärtiger Gerichtsdirector lieber versöhnt<br />

als die Partheien, was vielleicht ohnehin schon von an<strong>der</strong>n Seiten her geschieht, noch<br />

mehr zusammenhetzt.<br />

Vom H. Gerichtsdirector Lorenz ist zu versichern, daß er vom H. Rittmeister von<br />

Schönfels wegen nachlässiger Betreibung <strong>der</strong> Ablösungen seine Entlassung erhielt, doch<br />

ist ihm noch das halbe Dorf, zumal <strong>der</strong> ärmere Theil schuldig <strong>und</strong> hat er jedenfalls viel<br />

Geld aus <strong>Reuth</strong> hinausgetragen.<br />

Hierbei kann eines merkwürdigen Rechtshandels nicht unerwähnt gelassen werden:<br />

nämlich im Jahre 1829 od. 28 ging Johann Gottlieb Baumgärtel fort mit Hinterlassung<br />

seiner Wittwe <strong>und</strong> zwei Söhnen. Das Haus, an dem die Wittwe aus Armuth nichts<br />

bessern konnte verfiel, konnte aber gleichwohl nicht verkauft werden, da jener noch nicht<br />

als todt ausgerufen worden war, was man nur <strong>der</strong> Kosten willen vermeiden wollte. Über<br />

die Übergabe <strong>des</strong> Hauses an den Sohn Christian Baumgärtel kam es zu Streit zwischen<br />

diesem u. dem Gerichtsdirector, aus dem niemand klug werden konnte <strong>und</strong> nur soviel<br />

ersichtlich war, daß Baumgärtel den Dr. Lorenz ungestraft schimpfte <strong>und</strong> grob<br />

behandelte, (was ihm beiläufig vermerkt <strong>der</strong> jetzige Herr Gerichtshalter sofort abgewöhnt<br />

hat) ohne daß dieser eingeschritten wäre. Die lange unterbliebene Subhastation <strong>des</strong><br />

Baumgärtelschen Hauses erfolgte endlich Anfang dieses Jahres <strong>und</strong> das Haus für welches<br />

Joh. Sophie Geiger vor 3 Jahren noch 104 rt. geben wollte, aber weil besagter<br />

Baumgärtel noch nicht ausgerufen war, er es auch jetzt noch nicht ist, es nicht behalten<br />

durfte, ging für 20 rt. sub hasta weg, ohne daß für die Gläubiger etwas übrig geblieben<br />

wäre, ebensowenig ohne daß die alte Baumgärtel, welche ihren Mann über 100 fl.<br />

zugebracht hat, darin Wohnung od. auch nur einen Auszug an Kartoffeln hätte u. <strong>des</strong>halb<br />

jetzt <strong>der</strong> Gemeinde zur Last fällt. Wem auch immerhin die Schuld zufallen möge, soviel<br />

ist gewiß, daß dies wohl hätte vermieden werden mögen <strong>und</strong> sollen.<br />

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