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Einleitung Name und Ursprung des Ortes - der Kirche-Reuth

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Mstr. Steidel 3 - 1 2<br />

Mstr. Müller 3 - 1 2<br />

Lenk 4 - 1 6<br />

Reichmann 3 - 1 2<br />

Heimer, Bahnwärter 3 - 1 2<br />

Sack " 3 - 1 2<br />

Müller " 3 - 1 2<br />

Grunert " 2 - - 8<br />

Schmidt 4 - 1 6<br />

Inspector Purückherr 2 - - 8<br />

Oberbahnwärter<br />

Windmüller Wolfrum 2 - - 8<br />

________________________________<br />

Sa. 217 2 24 8<br />

S. 62 Von dieser Summe ist im Jahre 1854 bloß 2 rt. 10 gr. 20 d. eingegangen.<br />

Das Stelzner Opfergeld betrug beinahe ebenso viel näml. 2 rt. 10 gr. 5 d. wozu noch von<br />

dem Weber Adler 2 gr. 5 d. Häusleingeld kommen.<br />

Der Accidentien ist als sehr niedrig schon gedacht worden, es soll jetzt aus <strong>der</strong>t alten<br />

Matrikel das das Nöthige als Curiosum erwähnt werden:<br />

Opfergeld: ein je<strong>des</strong> Mensch das zum Sacrament geht giebt das Jahr [4] d. zum Opfer.<br />

Confessionales: ein jede Persohn ein pfennig zur Beichte. Trägt zu <strong>der</strong> <strong>Reuth</strong> [1] Schock<br />

jhärlichen, ein Mal auch mehr als das an<strong>der</strong>e. Von Tauffen: [4] d. von eim Kinde zu<br />

taufen o<strong>der</strong> ein mal essen. Hochzeiten: von einer Hochzeitpredigt geben sie dem Pfarrer<br />

[3] gr. o<strong>der</strong> eine malzeit.[1] gr. außzurufen, von einer copulation, von einer leiche eines<br />

alten Menschen. [8] d. von einem Kinde. [siehe Textkopien über alte<br />

Mengenbezeichnungen nach S. 67 CH.] Bei Stelzen <strong>und</strong> Spilmes ist das nämlich nur<br />

dazu bemerkt: "Flachs u. Kaßbitt zur Stelzen - darüber ist kein Verzeichniß, was ein<br />

je<strong>der</strong> zu geben schuldig ist, son<strong>der</strong>n es steht in eines jeden Wilkühr."<br />

Jetzt ist das Letzte verschw<strong>und</strong>en, wahrscheinlich mit <strong>der</strong> 1833 erfolgten Aufhebung <strong>der</strong><br />

Fastengebete, nach denen es eingefor<strong>der</strong>t zu werden pflegte, wobei aber die Frau<br />

Pastorin selbst gehn mußte; noch findet es sich als freiwillige Gabe im Pfarrvergleich<br />

zwischen Schubert u. Müller erwähnt, aber ohne Bestimmung, wie viel es abgeworfen<br />

habe. Später findet sich im Taufregister eine Angabe <strong>der</strong> Accidentien zu Pastor Schuberts<br />

Zeiten, welche er erst auf Treu u. Glauben entwerfen mußte, "da durch das feindselige<br />

Betragen einer ehemaligen hiesigen Priesterwittwe Bartschin gegen den Herrn Successor<br />

alle u. jede schickliche Nachrichten, auch so gar das Verzeichniß <strong>der</strong>er Accidentien bei<br />

hiesigem Pastorat entwendet worden."<br />

"Kindtauften" in <strong>Reuth</strong> <strong>und</strong> Stelzen:<br />

"1.) 3 gr. vor die Kindtauft <strong>und</strong> 1 gr. vor die Danksagung, wobei auch zu gedenken, daß<br />

<strong>der</strong> Pastor <strong>und</strong> seine Frau mit auf die Kindtaufsmahlzeit geht <strong>und</strong> je<strong>des</strong> seinen Teller<br />

bekömmt. Schicket es sich aber nicht, daß sie Beyde selbst zugegen sein können, so muß<br />

dem abwesenden Theil freie Teller gesetzet <strong>und</strong> ihm von allen Gerichten gegeben<br />

werden. Ingleichen erhält Pastor 1 gr. vor die Danksagung beim Kirchgang. Stehen<br />

Personen das erste Mal Gevatter , so werden sie vorher vom Pastor examiniert, davor<br />

erhält er als sogenanntes Handschuhgeld 4 gr.([unleserlich CH.]) das alte Taufregister<br />

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