Einleitung Name und Ursprung des Ortes - der Kirche-Reuth
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Mstr. Steidel 3 - 1 2<br />
Mstr. Müller 3 - 1 2<br />
Lenk 4 - 1 6<br />
Reichmann 3 - 1 2<br />
Heimer, Bahnwärter 3 - 1 2<br />
Sack " 3 - 1 2<br />
Müller " 3 - 1 2<br />
Grunert " 2 - - 8<br />
Schmidt 4 - 1 6<br />
Inspector Purückherr 2 - - 8<br />
Oberbahnwärter<br />
Windmüller Wolfrum 2 - - 8<br />
________________________________<br />
Sa. 217 2 24 8<br />
S. 62 Von dieser Summe ist im Jahre 1854 bloß 2 rt. 10 gr. 20 d. eingegangen.<br />
Das Stelzner Opfergeld betrug beinahe ebenso viel näml. 2 rt. 10 gr. 5 d. wozu noch von<br />
dem Weber Adler 2 gr. 5 d. Häusleingeld kommen.<br />
Der Accidentien ist als sehr niedrig schon gedacht worden, es soll jetzt aus <strong>der</strong>t alten<br />
Matrikel das das Nöthige als Curiosum erwähnt werden:<br />
Opfergeld: ein je<strong>des</strong> Mensch das zum Sacrament geht giebt das Jahr [4] d. zum Opfer.<br />
Confessionales: ein jede Persohn ein pfennig zur Beichte. Trägt zu <strong>der</strong> <strong>Reuth</strong> [1] Schock<br />
jhärlichen, ein Mal auch mehr als das an<strong>der</strong>e. Von Tauffen: [4] d. von eim Kinde zu<br />
taufen o<strong>der</strong> ein mal essen. Hochzeiten: von einer Hochzeitpredigt geben sie dem Pfarrer<br />
[3] gr. o<strong>der</strong> eine malzeit.[1] gr. außzurufen, von einer copulation, von einer leiche eines<br />
alten Menschen. [8] d. von einem Kinde. [siehe Textkopien über alte<br />
Mengenbezeichnungen nach S. 67 CH.] Bei Stelzen <strong>und</strong> Spilmes ist das nämlich nur<br />
dazu bemerkt: "Flachs u. Kaßbitt zur Stelzen - darüber ist kein Verzeichniß, was ein<br />
je<strong>der</strong> zu geben schuldig ist, son<strong>der</strong>n es steht in eines jeden Wilkühr."<br />
Jetzt ist das Letzte verschw<strong>und</strong>en, wahrscheinlich mit <strong>der</strong> 1833 erfolgten Aufhebung <strong>der</strong><br />
Fastengebete, nach denen es eingefor<strong>der</strong>t zu werden pflegte, wobei aber die Frau<br />
Pastorin selbst gehn mußte; noch findet es sich als freiwillige Gabe im Pfarrvergleich<br />
zwischen Schubert u. Müller erwähnt, aber ohne Bestimmung, wie viel es abgeworfen<br />
habe. Später findet sich im Taufregister eine Angabe <strong>der</strong> Accidentien zu Pastor Schuberts<br />
Zeiten, welche er erst auf Treu u. Glauben entwerfen mußte, "da durch das feindselige<br />
Betragen einer ehemaligen hiesigen Priesterwittwe Bartschin gegen den Herrn Successor<br />
alle u. jede schickliche Nachrichten, auch so gar das Verzeichniß <strong>der</strong>er Accidentien bei<br />
hiesigem Pastorat entwendet worden."<br />
"Kindtauften" in <strong>Reuth</strong> <strong>und</strong> Stelzen:<br />
"1.) 3 gr. vor die Kindtauft <strong>und</strong> 1 gr. vor die Danksagung, wobei auch zu gedenken, daß<br />
<strong>der</strong> Pastor <strong>und</strong> seine Frau mit auf die Kindtaufsmahlzeit geht <strong>und</strong> je<strong>des</strong> seinen Teller<br />
bekömmt. Schicket es sich aber nicht, daß sie Beyde selbst zugegen sein können, so muß<br />
dem abwesenden Theil freie Teller gesetzet <strong>und</strong> ihm von allen Gerichten gegeben<br />
werden. Ingleichen erhält Pastor 1 gr. vor die Danksagung beim Kirchgang. Stehen<br />
Personen das erste Mal Gevatter , so werden sie vorher vom Pastor examiniert, davor<br />
erhält er als sogenanntes Handschuhgeld 4 gr.([unleserlich CH.]) das alte Taufregister<br />
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