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BMEnet Guide Beratung 2010

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IT-Outsourcing und Compliance<br />

im Bereich des Beschaffungsmanagements<br />

1. Strategische Bedeutung des Beschaffungsmanage-<br />

ments für das Unternehmen und Outsourcing<br />

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, aus denen Unterneh-<br />

men IT-gestützte Prozesse im Bereich des Beschaffungs-<br />

managements auf Outsourcingprovider übertragen. Re-<br />

gelmäßig soll das Outsourcing der Effizienzsteigerung des<br />

Beschaffungsmanagements dienen, um die notwendigen<br />

Güter in der gewünschten Qualität, am richtigen Ort, zur<br />

gewünschten Zeit und zu wettbewerbsfähigen Preisen<br />

bereitzustellen. Wie dieser Prozess abläuft, wird wesent-<br />

lich vom Einkauf bestimmt. Diesem Bereich kommt die<br />

Entscheidung über die Beschaffungsbedingungen zu und<br />

der Erfolg des Projekts hängt wesentlich von der (recht-<br />

lichen) Berücksichtigung dieser strategischen Funktion<br />

ab. Die aus der Perspektive des IT-Outsourcing besonders<br />

relevanten Funktionen des Beschaffungsmanagements<br />

sind: Aktives Supply Chain Management / Analyse und<br />

Darstellung der Einkaufsvolumen- und Preisentwicklung<br />

/ E-Procurement / Optimierte Bedarfsplanung und rollie-<br />

rende Absatzplanung.<br />

2. Normen und Standards<br />

Im Zusammenhang mit IT-Outsourcingprojekten wird<br />

eine Vielzahl von Anforderungen gestellt, die sich aus<br />

gesetzlichen Regelungen, Richtlinien und relevanten<br />

Standards im Beschaffungswesen ergeben. Diesbezüg-<br />

lich ist zu beachten, dass die Grundsätze ordnungsge-<br />

mäßer Buchführung bei IT-gestützter Rechnungslegung<br />

im Unternehmen (GoBS) nur dann erfüllt sind, wenn das<br />

Rechnungslegungssystem die Compliance im Hinblick auf<br />

Erfassung, Verarbeitung und Aufbewahrung der rele-<br />

vanten Daten für den jeweiligen Geschäftsvorfall sicher-<br />

stellt, d.h. die Vollständigkeit, Zeitgerechtigkeit, Ord-<br />

nung, Nachvollziehbarkeit und Unveränderlichkeit der<br />

Rechnungslegung gewährleistet ist.<br />

Weiterhin ist der Datenschutz zu berücksichtigen, da mit<br />

dem Outsourcing die Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten verbunden ist. Regelmäßig sind zwei Unterneh-<br />

men an der Datenverarbeitung beteiligt: Auftraggeber<br />

und Provider. Die datenschutzrechtliche Haftung richtet<br />

sich danach, ob eine Auftragsdatenverarbeitung oder<br />

eine Funktionsübertragung vorliegt. Hierzu ist zu prüfen,<br />

ob der Provider zusätzlich zum Datenverarbeitungsvor-<br />

gang auch die diesem zugrundeliegenden Funktionen<br />

übernimmt. Dann liegt eine sog. Funktionsübertragung<br />

90 <strong>BMEnet</strong> <strong>Guide</strong> <strong>Beratung</strong> <strong>2010</strong><br />

vor, und die Datenschutzverpflichtungen gehen auf den<br />

Provider über. Hingegen ist bei der Auftragsdatenverar-<br />

beitung der Auftraggeber verantwortlich für den Daten-<br />

schutz, selbst wenn die Datenerhebung durch den Provi-<br />

der erfolgt.<br />

3. Sanktionen und Haftungsrisiken<br />

Kommt der Vorstand oder der Geschäftsführer eines Un-<br />

ternehmens im Rahmen des Outsourcings seinen Über-<br />

wachungspflichten nicht nach, sorgt er z.B. nicht für die<br />

Einhaltung des im Bereich des Beschaffungswesens an-<br />

wendbaren Rechtsrahmens kann ihn wegen Verletzung<br />

von Sorgfaltspflichten eine persönliche Haftung auf<br />

Schadenersatz treffen.<br />

4. Vertragsbeendigung und Re-Transition<br />

Schließlich sind die Folgen der Vertragsbeendigung zu<br />

berücksichtigen. In Anbetracht der hohen Relevanz der<br />

IT für das Beschaffungsmanagement sollte bereits im<br />

Outsourcingvertrag geregelt werden, wie im Fall einer<br />

Vertragsbeendigung die Verfügbarkeit der IT-Leistungen<br />

unterbrechungsfrei sichergestellt wird. Bei Vertragsbeen-<br />

digung erfolgt regelmäßig ein Re-Transitionsprojekt, in<br />

dem die Leistungen vom Provider auf den Auftraggeber<br />

zurück bzw. einen dritten Provider überführt werden. Die<br />

Verantwortlichkeiten des Providers in der Re-Transition<br />

sollten bereits im Vertrag festgelegt und bei Vertragsbe-<br />

endigung konkretisiert werden.<br />

5. Fazit<br />

Nur wenn die Compliance im Outsourcingprojekt berück-<br />

sichtigt wird, trägt dieses zur Steigerung des Unterneh-<br />

menswertes bei.<br />

Autor: Marco Rau, Mag. iur.<br />

Rechtsanwalt und Maître en droit<br />

BUSE HEBERER FROMM Rechtsanwälte<br />

Neue Mainzer Str. 28<br />

60311 Frankfurt am Main<br />

Telefon: +49 (0)69 97 10 97-1 00<br />

E-Mail rau@buse.de

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