Hamburgs öffentliche Unternehmen - FHH Beteiligungsbericht ...
Hamburgs öffentliche Unternehmen - FHH Beteiligungsbericht ...
Hamburgs öffentliche Unternehmen - FHH Beteiligungsbericht ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beteiligungs- und Privatisierungspolitik <strong>Beteiligungsbericht</strong><br />
IV. Beteiligungs- und Privatisierungspolitik<br />
Hamburg beteiligt sich gemäß § 65 der Landeshaushaltsordnung (LHO) an privatwirtschaftlichen,<br />
aber auch an als juristische Person des <strong>öffentliche</strong>n Rechts organisierten <strong>Unternehmen</strong>, wenn ein<br />
wichtiges staatliches Interesse vorliegt. Der Kern der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> mit einer Beteiligungsquote<br />
von über 50 % sichert die Infrastruktur der Stadt und versorgt die Bevölkerung mit<br />
Dienstleistungen, die in der gewünschten Form von privater Seite nicht angeboten werden würden.<br />
Auch weitere Interessen wie die Sicherung von Arbeitsplätzen oder die Stärkung des Wirtschaftsstandorts<br />
Hamburg können im Einzelfall eine staatliche Beteiligung rechtfertigen. In diesem Sinne<br />
hat sich die Konzernholding HGV wiederholt auch an erfolgreichen privaten <strong>Unternehmen</strong> beteiligt,<br />
um Entwicklungen zum Nachteil <strong>Hamburgs</strong> vorzubeugen. Derartige Engagements werden aber nur<br />
auf Zeit eingegangen und wieder aufgelöst, wenn der jeweilige Zweck erreicht wurde. Die Erzielung<br />
einer angemessenen Rendite ist auch in derartigen Situationen nur Nebenbedingung, nicht<br />
Begründung des staatlichen Handelns.<br />
Die mit den Beteiligungen verfolgten Interessen werden in Zielbildern festgelegt. Die Zielbilder<br />
stellen ein wesentliches Steuerungsinstrument im Rahmen des Managements der <strong>öffentliche</strong>n Beteiligungen<br />
dar. Auf ihnen basieren sowohl die strategischen <strong>Unternehmen</strong>skonzepte als auch die<br />
mittelfristigen Finanzpläne und die Wirtschaftpläne. Zielbilder stehen nicht zur Disposition der Vorstände<br />
bzw. Geschäftsführungen, sondern dienen ihnen als Handlungsleitlinie.<br />
Für die Erarbeitung und Aktualisierung der Zielbilder sind die Fachbehörden verantwortlich. Bei<br />
den <strong>Unternehmen</strong> des erweiterten Verantwortungsmodells werden die Zielbilder durch die Senatskommission<br />
für <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> beraten und beschlossen. Anschließend sind sie ggf. mit<br />
Mitgesellschaftern abzustimmen und die Aufsichtsorgane zu unterrichten.<br />
Auf Basis der Zielbilder sollen die <strong>Unternehmen</strong> mittelfristig (5-10 Jahre) orientierte Handlungskonzepte<br />
erstellen und mit dem Aufsichtsrat abstimmen. In ihnen sind die Rahmenbedingungen der<br />
Geschäftstätigkeit zu analysieren, die Stärken und Schwächen des <strong>Unternehmen</strong>s darzustellen<br />
und darauf aufbauend Handlungsfelder zu definieren. Hinsichtlich der einzelnen Handlungsfelder<br />
sollen quantitative Vorgaben und konkrete Maßnahmen zur Realisierung festgelegt werden.<br />
Die Senatskommission für <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> hat am 31.03.2009 u.a. beschlossen, dass für<br />
die unmittelbaren <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> Zielbilder zu erstellen bzw. zu aktualisieren sind.<br />
Ab dem nächsten Jahr sollen die neu erstellten bzw. aktualisierten Zielbilder von Berichtsunternehmen<br />
auch im <strong>Beteiligungsbericht</strong> durch Verlinkung im Rahmen der Internetpräsentation veröffentlicht<br />
werden.<br />
Für das Beteiligungsvermögen gilt auch weiterhin der Grundsatz, regelmäßig zu überprüfen, ob die<br />
Gründe für ein unternehmerisches Engagement der <strong>öffentliche</strong>n Hand fortbestehen.<br />
Dies kann auch Entscheidungen zur vollständigen und teilweisen Privatisierung nach sich ziehen.<br />
Bei der Durchführung der Privatisierung lässt sich der Senat von folgenden Grundsätzen leiten<br />
• Sicherung der Produktqualität<br />
• Sicherung von Standort, Arbeitsplätzen, Steuerkraft<br />
• Steigerung der Zentralität <strong>Hamburgs</strong> durch Akquisition von Hauptverwaltungen<br />
• Nutzung innovativer Wachstumspotentiale<br />
• Stärkung des Wettbewerbs unter Berücksichtigung der Interessen der mittelständischen Wirtschaft<br />
SAGA GWG sowie die Hamburger Wasserwerke (HWW) bleiben in den Händen der Stadt.<br />
Die Aufgabenkritik für <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> erfolgte in den letzten Jahren anhand folgender Kategorien:<br />
Seite 15