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Hamburgs öffentliche Unternehmen - FHH Beteiligungsbericht ...

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Beteiligungs- und Privatisierungspolitik <strong>Beteiligungsbericht</strong><br />

IV. Beteiligungs- und Privatisierungspolitik<br />

Hamburg beteiligt sich gemäß § 65 der Landeshaushaltsordnung (LHO) an privatwirtschaftlichen,<br />

aber auch an als juristische Person des <strong>öffentliche</strong>n Rechts organisierten <strong>Unternehmen</strong>, wenn ein<br />

wichtiges staatliches Interesse vorliegt. Der Kern der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> mit einer Beteiligungsquote<br />

von über 50 % sichert die Infrastruktur der Stadt und versorgt die Bevölkerung mit<br />

Dienstleistungen, die in der gewünschten Form von privater Seite nicht angeboten werden würden.<br />

Auch weitere Interessen wie die Sicherung von Arbeitsplätzen oder die Stärkung des Wirtschaftsstandorts<br />

Hamburg können im Einzelfall eine staatliche Beteiligung rechtfertigen. In diesem Sinne<br />

hat sich die Konzernholding HGV wiederholt auch an erfolgreichen privaten <strong>Unternehmen</strong> beteiligt,<br />

um Entwicklungen zum Nachteil <strong>Hamburgs</strong> vorzubeugen. Derartige Engagements werden aber nur<br />

auf Zeit eingegangen und wieder aufgelöst, wenn der jeweilige Zweck erreicht wurde. Die Erzielung<br />

einer angemessenen Rendite ist auch in derartigen Situationen nur Nebenbedingung, nicht<br />

Begründung des staatlichen Handelns.<br />

Die mit den Beteiligungen verfolgten Interessen werden in Zielbildern festgelegt. Die Zielbilder<br />

stellen ein wesentliches Steuerungsinstrument im Rahmen des Managements der <strong>öffentliche</strong>n Beteiligungen<br />

dar. Auf ihnen basieren sowohl die strategischen <strong>Unternehmen</strong>skonzepte als auch die<br />

mittelfristigen Finanzpläne und die Wirtschaftpläne. Zielbilder stehen nicht zur Disposition der Vorstände<br />

bzw. Geschäftsführungen, sondern dienen ihnen als Handlungsleitlinie.<br />

Für die Erarbeitung und Aktualisierung der Zielbilder sind die Fachbehörden verantwortlich. Bei<br />

den <strong>Unternehmen</strong> des erweiterten Verantwortungsmodells werden die Zielbilder durch die Senatskommission<br />

für <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> beraten und beschlossen. Anschließend sind sie ggf. mit<br />

Mitgesellschaftern abzustimmen und die Aufsichtsorgane zu unterrichten.<br />

Auf Basis der Zielbilder sollen die <strong>Unternehmen</strong> mittelfristig (5-10 Jahre) orientierte Handlungskonzepte<br />

erstellen und mit dem Aufsichtsrat abstimmen. In ihnen sind die Rahmenbedingungen der<br />

Geschäftstätigkeit zu analysieren, die Stärken und Schwächen des <strong>Unternehmen</strong>s darzustellen<br />

und darauf aufbauend Handlungsfelder zu definieren. Hinsichtlich der einzelnen Handlungsfelder<br />

sollen quantitative Vorgaben und konkrete Maßnahmen zur Realisierung festgelegt werden.<br />

Die Senatskommission für <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> hat am 31.03.2009 u.a. beschlossen, dass für<br />

die unmittelbaren <strong>öffentliche</strong>n <strong>Unternehmen</strong> Zielbilder zu erstellen bzw. zu aktualisieren sind.<br />

Ab dem nächsten Jahr sollen die neu erstellten bzw. aktualisierten Zielbilder von Berichtsunternehmen<br />

auch im <strong>Beteiligungsbericht</strong> durch Verlinkung im Rahmen der Internetpräsentation veröffentlicht<br />

werden.<br />

Für das Beteiligungsvermögen gilt auch weiterhin der Grundsatz, regelmäßig zu überprüfen, ob die<br />

Gründe für ein unternehmerisches Engagement der <strong>öffentliche</strong>n Hand fortbestehen.<br />

Dies kann auch Entscheidungen zur vollständigen und teilweisen Privatisierung nach sich ziehen.<br />

Bei der Durchführung der Privatisierung lässt sich der Senat von folgenden Grundsätzen leiten<br />

• Sicherung der Produktqualität<br />

• Sicherung von Standort, Arbeitsplätzen, Steuerkraft<br />

• Steigerung der Zentralität <strong>Hamburgs</strong> durch Akquisition von Hauptverwaltungen<br />

• Nutzung innovativer Wachstumspotentiale<br />

• Stärkung des Wettbewerbs unter Berücksichtigung der Interessen der mittelständischen Wirtschaft<br />

SAGA GWG sowie die Hamburger Wasserwerke (HWW) bleiben in den Händen der Stadt.<br />

Die Aufgabenkritik für <strong>öffentliche</strong> <strong>Unternehmen</strong> erfolgte in den letzten Jahren anhand folgender Kategorien:<br />

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