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Hamburgs öffentliche Unternehmen - FHH Beteiligungsbericht ...

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Gegenstand des <strong>Beteiligungsbericht</strong>es <strong>Beteiligungsbericht</strong><br />

II. Gegenstand des <strong>Beteiligungsbericht</strong>es<br />

Der vorliegende <strong>Beteiligungsbericht</strong> bezieht sich auf den Berichtszeitraum bis zum 31.12.2008 und<br />

schließt damit an den <strong>Beteiligungsbericht</strong> 2007 an, der den Zeitraum bis zum 31.12.2007 erfasst.<br />

Der vorliegende Bericht wird auch im Rahmen eines eigenen Internetauftritts des Beteiligungsmanagements<br />

der Finanzbehörde unter der Adresse www.beteiligungsbericht.fb.hamburg.de veröffentlicht.<br />

Elektronisch verfügbare Geschäftsberichte von Berichtsunternehmen sind dort ebenfalls<br />

abrufbar.<br />

Mit diesem Bericht wird wiederum ein umfassender Überblick über die Beteiligungen der Freien<br />

und Hansestadt Hamburg (<strong>FHH</strong>) an rechtlich selbständigen <strong>Unternehmen</strong> des privaten und <strong>öffentliche</strong>n<br />

Rechts gegeben. Dieser Überblick enthält Darstellungen zum Beteiligungsbestand und dessen<br />

Entwicklungen sowie der Steuerung und Kontrolle der <strong>Unternehmen</strong>, ausgewählten betriebswirtschaftlichen<br />

Kennzahlen und der Entwicklung bei den hamburgischen <strong>Unternehmen</strong> und <strong>Unternehmen</strong>sbeteiligungen.<br />

Berichtet wird über die einzelnen <strong>Unternehmen</strong> der <strong>FHH</strong> auf Grundlage des Jahresabschlusses<br />

2008, soweit es sich um unmittelbare Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg oder der<br />

HGV - Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH handelt. Über<br />

mittelbare Beteiligungen wird berichtet, soweit es sich hierbei um mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften<br />

handelt, an denen Mehrheitsbeteiligungen der <strong>FHH</strong> oder der HGV eine mindestens<br />

einfache Mehrheit halten und die eine Beteiligung zweiten Grades der <strong>FHH</strong> oder der HGV sind.<br />

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