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Barbara Pflüger - Schmerztagebuch - Yumpu

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ich die Ablehnung meines Erwerbsminderungsrentenantrages erhalten<br />

hatte, beim Sozialverband einen Termin und erklärte den Grund meines<br />

Besuches. Dies schien für die Mitarbeiter dort ein häufiges und<br />

unproblematisches Verfahren zu sein: Ich füllte eine Vollmacht aus,<br />

in der ich den Verein bevollmächtige, Widerspruch für mich bei der<br />

Rentenversicherung einzulegen und meine Interessen zu vertreten. Die<br />

aufmerksame Sekretärin erklärte mir, sie würden zunächst meine Rentenversicherung<br />

um Einsicht in meine Akte bitten und sich dann bei<br />

mir wieder melden.<br />

Als mir die Unterlagen des Gutachters der Rentenversicherung zugesandt<br />

wurden, war ich doch sehr irritiert über seine Einschätzung. Er<br />

argumentierte, eine Arbeit von sechs Stunden, überwiegend im Sitzen,<br />

sei zumutbar. Mir drängt sich die naheliegende Frage auf, warum ich<br />

mich bei einem Gutachter vorstellen musste, der meine Schmerzen<br />

wahrnahm, sie allerdings in seinem Gutachten überhaupt nicht erwähnte<br />

bzw. darin einbezog. Ich ließ mir mit einem Schreiben meines<br />

Hausarztes und auch von Prof. Dr. Seiber bestätigen, dass meine Beschwerden<br />

bereits nach kurzer Dauer im Sitzen und Stehen auftreten<br />

und mir deshalb momentan eine Arbeit in diesen Positionen nicht zugemutet<br />

werden könne.<br />

Irgendwie befand ich mich im absoluten Zwiespalt. Ich liebe meinen<br />

Beruf und wollte nichts anderes, als in ihm arbeiten. Gleichzeitig spürte<br />

ich meine Schmerzen und meine Belastungsgrenzen und wusste nur<br />

allzu gut, dass ich ihn eigentlich mit meinen gesundheitlichen Einschränkungen<br />

derzeit nicht ausführen kann. Dieser Umstand führte<br />

mich zu der Frage: Was habe ich für berufliche Perspektiven? Eine Erwerbsminderungsrente<br />

kann jederzeit zurückgenommen werden, und<br />

es gibt viele Varianten, wie dies sein könnte. Auch stundenweises Arbeiten<br />

wäre eine Möglichkeit, sofern es der Arbeitgeber zulässt. Nur,<br />

kann ich das auch umsetzen? Das ehrliche Ergebnis ist momentan:<br />

NEIN.<br />

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