ZAP-2018-20
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Sozialrecht Fach 18, Seite 1605<br />
Rechtsprechungsübersicht – 1. Hj. <strong><strong>20</strong>18</strong><br />
Rechtsprechung<br />
Rechtsprechungs- und Literaturübersicht zum Sozialrecht<br />
– 1. Halbjahr <strong><strong>20</strong>18</strong><br />
Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht DR. ULRICH SARTORIUS, Breisach<br />
Inhalt<br />
I. Existenzsicherungsrecht<br />
1. Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung<br />
2. Keine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei<br />
Leistungsversagung wegen fehlender<br />
Mitwirkung nach § 66 SGB I<br />
3. Höhe des Arbeitslosengelds II nach Umzug<br />
von einem Unter-25-Jährigen<br />
4. Angemessenheit der Aufwendungen für<br />
Unterkunft und Heizung<br />
II. Arbeitsförderungsrecht<br />
1. Sperrzeit: Mehrfache Arbeitsablehnung in<br />
engem zeitlichen Abstand<br />
2. Berufliche Weiterbildung: Arbeitslosengeld/Verfügbarkeit<br />
3. Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei<br />
Entlassungsentschädigung<br />
4. Rückzahlung von SGB II-Leistungen:<br />
Verzugsschaden?<br />
III. Unfallversicherungsrecht<br />
1. Projektarbeit von Schülern im privaten<br />
Bereich<br />
2. Prüfung der Fahrbahn auf Glätte vor<br />
Fahrtantritt<br />
IV. Schwerbehindertenrecht<br />
1. GdB: Feststellung/Rechtsschutzbedürfnis<br />
2. Blindheit bei cerebralen Schäden ohne<br />
spezifische Störung des Sehvermögens<br />
V. Status- und Beitragsrecht<br />
VI. Verfahrensrecht<br />
1. Wiedereinsetzung bei Versäumen der<br />
Klagefrist wegen Störung des Telefaxeingangs<br />
bei Gericht<br />
2. Wiedereinsetzung bei Verletzung gerichtlicher<br />
Hinweispflichten<br />
3. Einverständnis zur Entscheidung ohne<br />
mündliche Verhandlung und Verlegungsantrag<br />
I. Existenzsicherungsrecht<br />
1. Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung<br />
Der alleinstehende Kläger bewohnt eine Zweizimmerwohnung, die mit Kohle beheizt wird. Die<br />
Warmwassererzeugung erfolgt mittels eines elektrischen Durchlauferhitzers, dessen Verbrauch nicht<br />
gesondert erfasst wird. Das beklagte Jobcenter bewilligte dem Kläger für den streitbefangenen Zeitraum<br />
Arbeitslosengeld II unter Berücksichtigung u.a. des Regelbedarfs und des pauschalierten Mehrbedarfs für<br />
dezentrale Warmwassererzeugung, nicht aber eines abweichenden Bedarfs nach der 1. Alternative des<br />
§ 21 Abs. 7 S. 2 Hs. 2 SGB II. Die Klage blieb in den ersten beiden Rechtszügen ohne Erfolg. Das LSG vertrat<br />
die Auffassung, ein abweichender Bedarf sei nur anzuerkennen, wenn eine technische Einrichtung die<br />
konkrete Ermittlung erlaube, was hier nicht möglich sei. Mit seiner vom BSG zugelassenen Revision rügt<br />
der Kläger eine Verletzung von § 21 Abs. 7 S. 2 Hs. 2 SGB II. Zu Unrecht habe das LSG das Bestehen eines<br />
abweichenden Bedarfs von dem Vorhandensein einer technischen Einrichtung abhängig gemacht. Das<br />
begründe eine unberechtigte Übertragung der Beweisführungslast auf ihn und eine Ungleichbehandlung<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 24.10.<strong><strong>20</strong>18</strong> 1063