ZAP-2018-20
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
geduldete Ausländer, die jedoch hierzulande gefragte<br />
Qualifikationen vorweisen können (vgl.<br />
dazu auch die Forderung des diesjährigen Deutschen<br />
Juristentages, s. vorstehende Meldung), hat<br />
sich die Koalition auf Leitlinien, aber noch nicht<br />
auf konkrete Kriterien geeinigt.<br />
Der Fachkräftemangel, so die Begründung des<br />
Eckpunktepapiers, habe sich zu einem bedeutenden<br />
Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt.<br />
Der zunehmend spürbare demografische Wandel<br />
und eine rapide voranschreitende Digitalisierung<br />
werden dies künftig noch verstärken. Daher wolle<br />
sich die Regierung gemeinsam mit der Wirtschaft<br />
um die Fachkräfte aus dem Ausland bemühen,<br />
die der Arbeitsmarkt hierzulande brauche. Aber<br />
auch die „Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund“<br />
sollen genutzt werden, heißt es ausdrücklich.<br />
Das Papier sieht fünf Eckpunkte vor:<br />
1. Neuer Rechtsrahmen<br />
Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll<br />
den Grundsatz der Vorrangprüfung und die Beschränkung<br />
auf Engpassberufe abschaffen. Sowohl<br />
Hochschulabsolventen als auch Fachkräfte mit<br />
qualifizierter Berufsausbildung sollen in Deutschland<br />
arbeiten dürfen, insbesondere in den Branchen<br />
mit dem drängendsten Fachkräftemangel.<br />
2. Schnelle, einfache Anerkennungsverfahren<br />
Um Deutschland für internationale Fachkräfte<br />
attraktiver zu machen, sollen die Voraussetzungen<br />
dafür geschaffen werden, dass die Gleichwertigkeitsprüfung<br />
der beruflichen bzw. akademischen<br />
Qualifikationen möglichst schnell und<br />
unkompliziert durchgeführt wird. Eine neue Clearingstelle<br />
soll die Fachkräfte aus dem Ausland<br />
durch das Anerkennungsverfahren begleiten und<br />
unterstützen.<br />
3. Marketing in ausgewählten Zielländern<br />
Zusammen mit der Wirtschaft und der Pflegebranche<br />
soll eine bedarfsorientierte und gezielte<br />
Werbestrategie zur Gewinnung von Fachkräften<br />
mit Blick auf ausgewählte Zielländer erarbeitet<br />
werden. Neben einem gezielten Marketing sowie<br />
Vermittlungsaktivitäten soll diese auch die Etablierung<br />
von Ausbildungsangeboten im Ausland<br />
beinhalten.<br />
4. Verstärkte Sprachförderung<br />
Das Erlernen der deutschen Sprache im In- und<br />
Ausland soll auf einer Vielzahl von Kanälen<br />
gefördert werden, etwa durch das Goethe-Institut<br />
und die Auslandshandelskammern.<br />
5. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren<br />
Die Verfahren zwischen den Visastellen, den<br />
Ausländerbehörden, der Arbeitsverwaltung, den<br />
zuständigen Stellen für die Anerkennung beruflicher<br />
Qualifikationen sowie dem Bundesamt für<br />
Migration und Flüchtlinge sollen mit dem Ziel<br />
überprüft werden, sie effizienter und transparenter<br />
zu gestalten.<br />
Bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers betonten<br />
die Minister des Inneren, für Wirtschaft und<br />
für Arbeit, HORST SEEHOFER, PETER ALTMAIER und<br />
HUBERTUS HEIL, dass am Grundsatz der Trennung<br />
von Asyl und Erwerbsmigration festgehalten<br />
werden soll. Der Begriff des „Spurwechsels“ habe<br />
daher bei der Formulierung der Eckpunkte keine<br />
Rolle gespielt. Allerdings wolle man hier eine<br />
pragmatische, lebensnahe Lösung finden.<br />
[Red.]<br />
Bundesregierung beschließt<br />
Mieterschutzgesetz<br />
Am 4. Oktober hat die Bundesregierung den vom<br />
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz<br />
(BMJV) erarbeiteten Entwurf eines<br />
Mietrechtsanpassungsgesetzes vorgelegt (vgl.<br />
zum Referentenentwurf und der Kritik daran<br />
zuletzt <strong>ZAP</strong> Anwaltsmagazin 17/<strong><strong>20</strong>18</strong>, S. 866). Mit<br />
dem Gesetz sollen die Regelungen der Mietpreisbremse<br />
effektiver handhabbar sein und<br />
Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen durch<br />
Modernisierung und dem sog. Herausmodernisieren<br />
geschützt werden.<br />
Vermieter werden künftig verpflichtet, Mieterinnen<br />
und Mieter vor Abschluss eines Mietvertrags<br />
unaufgefordert darüber zu informieren, ob<br />
im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse,<br />
z.B. durch eine höhere Vormiete<br />
oder eine Modernisierung, vorliegt. Auch wird<br />
durch das Gesetz eine absolute Kappungsgrenze<br />
für modernisierungsbedingte Mieterhöhungen<br />
von monatlich 3 €/qm Wohnfläche innerhalb<br />
von sechs Jahren eingeführt. In angespannten<br />
Wohnungsmärkten wird zudem der Satz, mit<br />
dem Vermieter die Kosten einer Modernisierung<br />
an Mieter durch eine Mieterhöhung weitergeben<br />
können, für die Dauer von zunächst fünf Jahren<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 24.10.<strong><strong>20</strong>18</strong> 1027