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ZAP-2018-20

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

geduldete Ausländer, die jedoch hierzulande gefragte<br />

Qualifikationen vorweisen können (vgl.<br />

dazu auch die Forderung des diesjährigen Deutschen<br />

Juristentages, s. vorstehende Meldung), hat<br />

sich die Koalition auf Leitlinien, aber noch nicht<br />

auf konkrete Kriterien geeinigt.<br />

Der Fachkräftemangel, so die Begründung des<br />

Eckpunktepapiers, habe sich zu einem bedeutenden<br />

Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt.<br />

Der zunehmend spürbare demografische Wandel<br />

und eine rapide voranschreitende Digitalisierung<br />

werden dies künftig noch verstärken. Daher wolle<br />

sich die Regierung gemeinsam mit der Wirtschaft<br />

um die Fachkräfte aus dem Ausland bemühen,<br />

die der Arbeitsmarkt hierzulande brauche. Aber<br />

auch die „Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund“<br />

sollen genutzt werden, heißt es ausdrücklich.<br />

Das Papier sieht fünf Eckpunkte vor:<br />

1. Neuer Rechtsrahmen<br />

Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll<br />

den Grundsatz der Vorrangprüfung und die Beschränkung<br />

auf Engpassberufe abschaffen. Sowohl<br />

Hochschulabsolventen als auch Fachkräfte mit<br />

qualifizierter Berufsausbildung sollen in Deutschland<br />

arbeiten dürfen, insbesondere in den Branchen<br />

mit dem drängendsten Fachkräftemangel.<br />

2. Schnelle, einfache Anerkennungsverfahren<br />

Um Deutschland für internationale Fachkräfte<br />

attraktiver zu machen, sollen die Voraussetzungen<br />

dafür geschaffen werden, dass die Gleichwertigkeitsprüfung<br />

der beruflichen bzw. akademischen<br />

Qualifikationen möglichst schnell und<br />

unkompliziert durchgeführt wird. Eine neue Clearingstelle<br />

soll die Fachkräfte aus dem Ausland<br />

durch das Anerkennungsverfahren begleiten und<br />

unterstützen.<br />

3. Marketing in ausgewählten Zielländern<br />

Zusammen mit der Wirtschaft und der Pflegebranche<br />

soll eine bedarfsorientierte und gezielte<br />

Werbestrategie zur Gewinnung von Fachkräften<br />

mit Blick auf ausgewählte Zielländer erarbeitet<br />

werden. Neben einem gezielten Marketing sowie<br />

Vermittlungsaktivitäten soll diese auch die Etablierung<br />

von Ausbildungsangeboten im Ausland<br />

beinhalten.<br />

4. Verstärkte Sprachförderung<br />

Das Erlernen der deutschen Sprache im In- und<br />

Ausland soll auf einer Vielzahl von Kanälen<br />

gefördert werden, etwa durch das Goethe-Institut<br />

und die Auslandshandelskammern.<br />

5. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren<br />

Die Verfahren zwischen den Visastellen, den<br />

Ausländerbehörden, der Arbeitsverwaltung, den<br />

zuständigen Stellen für die Anerkennung beruflicher<br />

Qualifikationen sowie dem Bundesamt für<br />

Migration und Flüchtlinge sollen mit dem Ziel<br />

überprüft werden, sie effizienter und transparenter<br />

zu gestalten.<br />

Bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers betonten<br />

die Minister des Inneren, für Wirtschaft und<br />

für Arbeit, HORST SEEHOFER, PETER ALTMAIER und<br />

HUBERTUS HEIL, dass am Grundsatz der Trennung<br />

von Asyl und Erwerbsmigration festgehalten<br />

werden soll. Der Begriff des „Spurwechsels“ habe<br />

daher bei der Formulierung der Eckpunkte keine<br />

Rolle gespielt. Allerdings wolle man hier eine<br />

pragmatische, lebensnahe Lösung finden.<br />

[Red.]<br />

Bundesregierung beschließt<br />

Mieterschutzgesetz<br />

Am 4. Oktober hat die Bundesregierung den vom<br />

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

(BMJV) erarbeiteten Entwurf eines<br />

Mietrechtsanpassungsgesetzes vorgelegt (vgl.<br />

zum Referentenentwurf und der Kritik daran<br />

zuletzt <strong>ZAP</strong> Anwaltsmagazin 17/<strong><strong>20</strong>18</strong>, S. 866). Mit<br />

dem Gesetz sollen die Regelungen der Mietpreisbremse<br />

effektiver handhabbar sein und<br />

Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen durch<br />

Modernisierung und dem sog. Herausmodernisieren<br />

geschützt werden.<br />

Vermieter werden künftig verpflichtet, Mieterinnen<br />

und Mieter vor Abschluss eines Mietvertrags<br />

unaufgefordert darüber zu informieren, ob<br />

im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse,<br />

z.B. durch eine höhere Vormiete<br />

oder eine Modernisierung, vorliegt. Auch wird<br />

durch das Gesetz eine absolute Kappungsgrenze<br />

für modernisierungsbedingte Mieterhöhungen<br />

von monatlich 3 €/qm Wohnfläche innerhalb<br />

von sechs Jahren eingeführt. In angespannten<br />

Wohnungsmärkten wird zudem der Satz, mit<br />

dem Vermieter die Kosten einer Modernisierung<br />

an Mieter durch eine Mieterhöhung weitergeben<br />

können, für die Dauer von zunächst fünf Jahren<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 24.10.<strong><strong>20</strong>18</strong> 1027

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