ZAP-2018-20
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
Zahlungskontenrichtlinie umsetzt, einheitlich und<br />
leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen<br />
informieren. Verbraucher in den<br />
EU-Mitgliedstaaten müssen zudem einen kostenlosen<br />
Zugang zu mindestens einer zertifizierten<br />
Vergleichswebseite erhalten. Grund dafür ist<br />
die Erwägung, dass kommerzielle Vergleichsportale<br />
die Verbraucher oft darüber im Unklaren<br />
lassen, auf welche Kriterien sie ihre Bewertung<br />
stützen und ob ihre Rankings von vertriebsorientierten<br />
Interessen beeinflusst sind.<br />
• Informationen beim Kauf von Versicherungsprodukten<br />
Versicherer müssen seit dem 1. Oktober die neuen<br />
Regeln der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb<br />
(IDD-Richtlinie) beachten: Bei den jährlichen<br />
Standmitteilungen von Lebensversicherungen<br />
sind detailliertere Informationen erforderlich.<br />
Zwischen Provisions-Versicherungsvermittlung und<br />
unabhängiger Honorarberatung ist klar zu trennen<br />
und es besteht die Pflicht darauf hinzuweisen, dass<br />
Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen<br />
werden können.<br />
• Online-Identifizierung im Ausland<br />
Seit dem 29. September gelten mit der sog. eIDAS-<br />
Verordnung neue EU-weite Regeln für die elektronische<br />
Identifizierung. Damit ist die eID-Funktion<br />
des Personalausweises jetzt auch im europäischen<br />
eGovernment einsetzbar. Dies erleichtert Bürgern<br />
und Unternehmen den grenzüberschreitenden<br />
Zugang zu Online-Diensten, z.B. die Möglich keit,<br />
Steuererklärungen online abzugeben, ein Bankkonto<br />
zu eröffnen oder ein Unternehmen zu<br />
gründen.<br />
[Quelle: Bundesregierung]<br />
Beschlüsse des 72. Deutschen<br />
Juristentages<br />
Vom 26. bis 28. September fand der 72. Deutsche<br />
Juristentag (djt) in Leipzig statt. Rund 2.600<br />
Juristen diskutierten aktuelle Rechtsfragen, darunter<br />
solche zur Migration, zum kollektiven<br />
Rechtsschutz sowie zum Familienrecht. In sechs<br />
Abteilungen wurden Anregungen an den Gesetzgeber<br />
formuliert. Die wichtigsten Beschlüsse sind<br />
nachstehend zusammengefasst:<br />
1. Kollektiver Rechtsschutz im Zivilrecht<br />
Vor dem Hintergrund des Dieselskandals widmete<br />
sich die Abteilung Verfahrensrecht des djt der<br />
Frage, ob es neuer Instrumente des kollektiven<br />
Rechtsschutzes wie Sammelklagen, Gruppenklagen<br />
oder Verbandsklagen bedarf. Die vom Bundestag<br />
kürzlich beschlossene Musterfeststellungsklage<br />
wurde von der Mehrheit als unzureichend kritisiert,<br />
weil sie die mit Streuschäden – also geringen<br />
Schäden bei einer Vielzahl von Betroffenen –<br />
einhergehenden Defizite bei der Sanktionierung<br />
und Prävention von Rechtsbrüchen voraussichtlich<br />
weder behebt noch die Justiz entlastet. Vielmehr<br />
votierte die Abteilung für eine erleichterte Gewinnabschöpfung<br />
bei Streuschäden, für die Einführung<br />
der Gruppenklage bei Massenschäden und ein<br />
Verfahren zur gerichtlichen Genehmigung von<br />
Kollektivvergleichen. Zur Verfügung stehen sollen<br />
diese Instrumente in Zukunft nicht nur den Verbraucherverbänden,<br />
sondern auch den Industrieund<br />
Handelskammern, registrierten Rechtsdienstleistern<br />
und überdies individuellen geschädigten<br />
Verbrauchern und Unternehmen. Der Antrag, im<br />
Interesse prozessualer Waffengleichheit neue Auskunfts-<br />
und Beweiserhebungsregeln einzuführen,<br />
fand hingegen nicht die Mehrheit der Mitglieder.<br />
2. Elternverantwortung nach Trennung und<br />
Scheidung<br />
Die Abteilung Familienrecht befasste sich mit dem<br />
Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht.<br />
Einig waren sich die Teilnehmer, dass<br />
das derzeit geltende Residenzmodell, bei dem<br />
das Kind ganz überwiegend von einem Elternteil<br />
betreut wird, nicht mehr den aktuellen Verhältnissen<br />
entspricht. Heute würden zunehmend Betreuungsmodelle<br />
gelebt, bei denen beide Elternteile<br />
das Kind in mehr oder minder großem Umfang<br />
oder sogar paritätisch betreuten. Nahezu einstimmig<br />
wurde deshalb gefordert, die geteilte Betreuung<br />
als gleichwertiges Betreuungsmodell im Gesetz<br />
zu verankern. Dieses müsse notfalls auch<br />
gegen den Willen eines Elternteils durchzusetzen<br />
sein, wenn es dem Wohl des Kindes am besten<br />
entspreche. Auch das Unterhaltsrecht müsse an die<br />
Vielfalt der Betreuungsmodelle angepasst werden.<br />
3. Einführung von Strafzumessungs-Richtlinien<br />
Die strafrechtliche Abteilung des djt beschäftigte<br />
sich u.a. mit dem Vorschlag, die empirisch belegten<br />
regionalen Unterschiede in der Strafzumessungspraxis<br />
der Strafgerichte durch tabellarische Vorgaben<br />
oder Strafzumessungsrichtlinien nach USamerikanischem<br />
Vorbild („Sentencing Guidelines“)<br />
zu überwinden. Einen solchen radikalen Systemwechsel<br />
wollten die Teilnehmer aber nicht mit-<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 24.10.<strong><strong>20</strong>18</strong> 1025