22.10.2018 Aufrufe

ZAP-2018-20

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

Zahlungskontenrichtlinie umsetzt, einheitlich und<br />

leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen<br />

informieren. Verbraucher in den<br />

EU-Mitgliedstaaten müssen zudem einen kostenlosen<br />

Zugang zu mindestens einer zertifizierten<br />

Vergleichswebseite erhalten. Grund dafür ist<br />

die Erwägung, dass kommerzielle Vergleichsportale<br />

die Verbraucher oft darüber im Unklaren<br />

lassen, auf welche Kriterien sie ihre Bewertung<br />

stützen und ob ihre Rankings von vertriebsorientierten<br />

Interessen beeinflusst sind.<br />

• Informationen beim Kauf von Versicherungsprodukten<br />

Versicherer müssen seit dem 1. Oktober die neuen<br />

Regeln der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb<br />

(IDD-Richtlinie) beachten: Bei den jährlichen<br />

Standmitteilungen von Lebensversicherungen<br />

sind detailliertere Informationen erforderlich.<br />

Zwischen Provisions-Versicherungsvermittlung und<br />

unabhängiger Honorarberatung ist klar zu trennen<br />

und es besteht die Pflicht darauf hinzuweisen, dass<br />

Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen<br />

werden können.<br />

• Online-Identifizierung im Ausland<br />

Seit dem 29. September gelten mit der sog. eIDAS-<br />

Verordnung neue EU-weite Regeln für die elektronische<br />

Identifizierung. Damit ist die eID-Funktion<br />

des Personalausweises jetzt auch im europäischen<br />

eGovernment einsetzbar. Dies erleichtert Bürgern<br />

und Unternehmen den grenzüberschreitenden<br />

Zugang zu Online-Diensten, z.B. die Möglich keit,<br />

Steuererklärungen online abzugeben, ein Bankkonto<br />

zu eröffnen oder ein Unternehmen zu<br />

gründen.<br />

[Quelle: Bundesregierung]<br />

Beschlüsse des 72. Deutschen<br />

Juristentages<br />

Vom 26. bis 28. September fand der 72. Deutsche<br />

Juristentag (djt) in Leipzig statt. Rund 2.600<br />

Juristen diskutierten aktuelle Rechtsfragen, darunter<br />

solche zur Migration, zum kollektiven<br />

Rechtsschutz sowie zum Familienrecht. In sechs<br />

Abteilungen wurden Anregungen an den Gesetzgeber<br />

formuliert. Die wichtigsten Beschlüsse sind<br />

nachstehend zusammengefasst:<br />

1. Kollektiver Rechtsschutz im Zivilrecht<br />

Vor dem Hintergrund des Dieselskandals widmete<br />

sich die Abteilung Verfahrensrecht des djt der<br />

Frage, ob es neuer Instrumente des kollektiven<br />

Rechtsschutzes wie Sammelklagen, Gruppenklagen<br />

oder Verbandsklagen bedarf. Die vom Bundestag<br />

kürzlich beschlossene Musterfeststellungsklage<br />

wurde von der Mehrheit als unzureichend kritisiert,<br />

weil sie die mit Streuschäden – also geringen<br />

Schäden bei einer Vielzahl von Betroffenen –<br />

einhergehenden Defizite bei der Sanktionierung<br />

und Prävention von Rechtsbrüchen voraussichtlich<br />

weder behebt noch die Justiz entlastet. Vielmehr<br />

votierte die Abteilung für eine erleichterte Gewinnabschöpfung<br />

bei Streuschäden, für die Einführung<br />

der Gruppenklage bei Massenschäden und ein<br />

Verfahren zur gerichtlichen Genehmigung von<br />

Kollektivvergleichen. Zur Verfügung stehen sollen<br />

diese Instrumente in Zukunft nicht nur den Verbraucherverbänden,<br />

sondern auch den Industrieund<br />

Handelskammern, registrierten Rechtsdienstleistern<br />

und überdies individuellen geschädigten<br />

Verbrauchern und Unternehmen. Der Antrag, im<br />

Interesse prozessualer Waffengleichheit neue Auskunfts-<br />

und Beweiserhebungsregeln einzuführen,<br />

fand hingegen nicht die Mehrheit der Mitglieder.<br />

2. Elternverantwortung nach Trennung und<br />

Scheidung<br />

Die Abteilung Familienrecht befasste sich mit dem<br />

Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht.<br />

Einig waren sich die Teilnehmer, dass<br />

das derzeit geltende Residenzmodell, bei dem<br />

das Kind ganz überwiegend von einem Elternteil<br />

betreut wird, nicht mehr den aktuellen Verhältnissen<br />

entspricht. Heute würden zunehmend Betreuungsmodelle<br />

gelebt, bei denen beide Elternteile<br />

das Kind in mehr oder minder großem Umfang<br />

oder sogar paritätisch betreuten. Nahezu einstimmig<br />

wurde deshalb gefordert, die geteilte Betreuung<br />

als gleichwertiges Betreuungsmodell im Gesetz<br />

zu verankern. Dieses müsse notfalls auch<br />

gegen den Willen eines Elternteils durchzusetzen<br />

sein, wenn es dem Wohl des Kindes am besten<br />

entspreche. Auch das Unterhaltsrecht müsse an die<br />

Vielfalt der Betreuungsmodelle angepasst werden.<br />

3. Einführung von Strafzumessungs-Richtlinien<br />

Die strafrechtliche Abteilung des djt beschäftigte<br />

sich u.a. mit dem Vorschlag, die empirisch belegten<br />

regionalen Unterschiede in der Strafzumessungspraxis<br />

der Strafgerichte durch tabellarische Vorgaben<br />

oder Strafzumessungsrichtlinien nach USamerikanischem<br />

Vorbild („Sentencing Guidelines“)<br />

zu überwinden. Einen solchen radikalen Systemwechsel<br />

wollten die Teilnehmer aber nicht mit-<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 24.10.<strong><strong>20</strong>18</strong> 1025

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!