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ZAP-2018-20

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Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

tragen. Vielmehr einigten sie sich darauf, auf eine<br />

Verbesserung der Information über die Praxis der<br />

Strafzumessung hinzuwirken. Zu diesem Zweck<br />

wird die Einrichtung einer zentralen Entscheidungsdatenbank<br />

und einer fortlaufenden Rückfall- und<br />

Verlaufsstatistik vorgeschlagen. Zudem sprach sich<br />

die Abteilung mit deutlicher Mehrheit für eine<br />

Abschaffung der absoluten Strafdrohung bei § 211<br />

StGB aus.<br />

4. Herausforderungen durch Migration<br />

Ein Novum in der Geschichte des Juristentages<br />

war die Bildung einer gemeinsamen Abteilung<br />

„Öffentliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht“.<br />

Der Grund für diese „Fusion“ mehrerer bisher<br />

selbstständiger Arbeitsgruppen war die Flüchtlingswelle<br />

der vergangenen Jahre, die das Recht<br />

und die Verwaltung vor neue Herausforderungen<br />

gestellt hat. Ein Schwerpunkt der Diskussion war<br />

der sog. Spurwechsel, d.h. der Übergang von der<br />

humanitären Migration in die Erwerbsmigration<br />

mit dem damit verbundenen Wechsel des Aufenthaltsrechts.<br />

Die Mitglieder sprachen sich deutlich<br />

für eine Zulässigkeit eines solchen Spurwechsels<br />

aus. Der Zugang zum Arbeitsmarkt<br />

für Flüchtlinge solle beschleunigt, bestehende<br />

Beschäftigungsverbote abgeschafft werden. Die<br />

von der Regierungskoalition geplanten Ankerzentren<br />

wurden gebilligt, verbunden mit dem Appell,<br />

dass die Rechtsschutzmöglichkeiten gewahrt<br />

bleiben. Mit großer Mehrheit plädieren die Teilnehmer<br />

auch dafür, dem BVerwG eine auf grundsätzliche<br />

Tatsachenfragen beschränkte Tatsachenfeststellungsbefugnis<br />

zu den Verhältnissen<br />

in den Herkunfts- und Abschiebungszielstaaten<br />

zuzusprechen, um die Verfahren insgesamt zu<br />

straffen. Schließlich hat sich die Abteilung auch<br />

für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz ausgesprochen,<br />

das flexible Instrumente zur Anerkennung<br />

von im Ausland erworbenen beruflichen<br />

Qualifikationen enthalten sollte.<br />

5. Beschlussmängelrecht im Gesellschaftsrecht<br />

Die wirtschaftsrechtliche Abteilung beschäftigte<br />

sich mit einem „Dauerbrenner“ im Gesellschaftsrecht,<br />

nämlich der Frage, ob das Beschlussmängelrecht<br />

reformiert werden muss. Das derzeit<br />

geltende Recht wird von vielen als unzulänglich<br />

beurteilt. Zum einen wird der Schutz von Minderheitsgesellschaftern<br />

teilweise für unzureichend<br />

gehalten, zum anderen wird auf Wettbewerbsnachteile<br />

für deutsche Unternehmen im<br />

internationalen Vergleich verwiesen. Die Mitglieder<br />

schlossen sich diesmal der Kritik an und<br />

sprachen sich klar für die Notwendigkeit weiterer<br />

Reformen, insbesondere des aktienrechtlichen<br />

Beschlussmängelrechts, aus. Danach sollen fehlerhafte<br />

Beschlüsse nicht mehr unmittelbar zur<br />

Nichtigkeit führen, vielmehr sollten flexible alternative<br />

Rechtsfolgen ins Gesetz eingefügt werden.<br />

Gesetzliche Regelungen fordert die Abteilung<br />

auch für die sonstigen Gesellschaftsformen,<br />

insbesondere die GmbH und die Personengesellschaften,<br />

für die es bisher keine Regelungen zu<br />

Beschlussmängeln gibt. Für alle Gesellschaftsformen<br />

solle in Zukunft auch die Möglichkeit<br />

eröffnet werden, Schiedsverfahren zu führen.<br />

6. Rahmenbedingungen für Non-Profit-<br />

Organisationen<br />

Erstmalig befasste sich der djt mit den sog. Non-<br />

Profit-Organisationen (NPO), d.h. solchen, die zwar<br />

Gewinne erwirtschaften dürfen, nicht jedoch im<br />

Interesse der hinter ihnen stehenden Mitglieder und<br />

Gesellschafter. Begrüßt wurde die Absicht der<br />

Regierungskoalition, den Rechtsrahmen für ehrenamtliche<br />

und gemeinnützige Tätigkeit zu verbessern.<br />

Dem Gesetzgeber wurde empfohlen, für alle<br />

NPO ein einheitliches Registersystem zu schaffen,<br />

d.h. sie sollen unabhängig von ihrer Rechtsform<br />

unter gleichen Voraussetzungen in das gleiche<br />

(Handels-)Register mit den gleichen Publizitätswirkungen<br />

eingetragen werden. Für rechtsfähige<br />

Stiftungen fordern die Teilnehmer die Einrichtung<br />

eines Stiftungsregisters. Unabhängig von der<br />

Rechtsform sollen auch einheitliche Berichts- und<br />

Rechnungslegungsstandards geschaffen werden.<br />

Das starre Sanktionenrecht, das bei Verstößen<br />

gegen die Gemeinnützigkeitsvorschriften nur die<br />

Versagung oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit<br />

vorsieht, müsse flexibilisiert werden. Für Großvereine,<br />

wie etwa den ADAC und die Vereine der<br />

Fußballbundesliga, ist nach der Vorstellung der<br />

Delegierten ein an das Recht der Kapitalgesellschaften<br />

angenähertes Sonderrecht zu schaffen.<br />

[Quelle: djt]<br />

Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung<br />

Das Bundeskabinett hat Anfang Oktober nach<br />

einer Einigung der Koalitionsspitzen ein Eckpunktepapier<br />

zur Zuwanderung von Fachkräften beschlossen.<br />

In der Diskussion um Arbeitsmigration,<br />

aber auch um den sog. Spurwechsel für nur<br />

1026 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 24.10.<strong><strong>20</strong>18</strong>

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