ZAP-2018-20
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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
tragen. Vielmehr einigten sie sich darauf, auf eine<br />
Verbesserung der Information über die Praxis der<br />
Strafzumessung hinzuwirken. Zu diesem Zweck<br />
wird die Einrichtung einer zentralen Entscheidungsdatenbank<br />
und einer fortlaufenden Rückfall- und<br />
Verlaufsstatistik vorgeschlagen. Zudem sprach sich<br />
die Abteilung mit deutlicher Mehrheit für eine<br />
Abschaffung der absoluten Strafdrohung bei § 211<br />
StGB aus.<br />
4. Herausforderungen durch Migration<br />
Ein Novum in der Geschichte des Juristentages<br />
war die Bildung einer gemeinsamen Abteilung<br />
„Öffentliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht“.<br />
Der Grund für diese „Fusion“ mehrerer bisher<br />
selbstständiger Arbeitsgruppen war die Flüchtlingswelle<br />
der vergangenen Jahre, die das Recht<br />
und die Verwaltung vor neue Herausforderungen<br />
gestellt hat. Ein Schwerpunkt der Diskussion war<br />
der sog. Spurwechsel, d.h. der Übergang von der<br />
humanitären Migration in die Erwerbsmigration<br />
mit dem damit verbundenen Wechsel des Aufenthaltsrechts.<br />
Die Mitglieder sprachen sich deutlich<br />
für eine Zulässigkeit eines solchen Spurwechsels<br />
aus. Der Zugang zum Arbeitsmarkt<br />
für Flüchtlinge solle beschleunigt, bestehende<br />
Beschäftigungsverbote abgeschafft werden. Die<br />
von der Regierungskoalition geplanten Ankerzentren<br />
wurden gebilligt, verbunden mit dem Appell,<br />
dass die Rechtsschutzmöglichkeiten gewahrt<br />
bleiben. Mit großer Mehrheit plädieren die Teilnehmer<br />
auch dafür, dem BVerwG eine auf grundsätzliche<br />
Tatsachenfragen beschränkte Tatsachenfeststellungsbefugnis<br />
zu den Verhältnissen<br />
in den Herkunfts- und Abschiebungszielstaaten<br />
zuzusprechen, um die Verfahren insgesamt zu<br />
straffen. Schließlich hat sich die Abteilung auch<br />
für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz ausgesprochen,<br />
das flexible Instrumente zur Anerkennung<br />
von im Ausland erworbenen beruflichen<br />
Qualifikationen enthalten sollte.<br />
5. Beschlussmängelrecht im Gesellschaftsrecht<br />
Die wirtschaftsrechtliche Abteilung beschäftigte<br />
sich mit einem „Dauerbrenner“ im Gesellschaftsrecht,<br />
nämlich der Frage, ob das Beschlussmängelrecht<br />
reformiert werden muss. Das derzeit<br />
geltende Recht wird von vielen als unzulänglich<br />
beurteilt. Zum einen wird der Schutz von Minderheitsgesellschaftern<br />
teilweise für unzureichend<br />
gehalten, zum anderen wird auf Wettbewerbsnachteile<br />
für deutsche Unternehmen im<br />
internationalen Vergleich verwiesen. Die Mitglieder<br />
schlossen sich diesmal der Kritik an und<br />
sprachen sich klar für die Notwendigkeit weiterer<br />
Reformen, insbesondere des aktienrechtlichen<br />
Beschlussmängelrechts, aus. Danach sollen fehlerhafte<br />
Beschlüsse nicht mehr unmittelbar zur<br />
Nichtigkeit führen, vielmehr sollten flexible alternative<br />
Rechtsfolgen ins Gesetz eingefügt werden.<br />
Gesetzliche Regelungen fordert die Abteilung<br />
auch für die sonstigen Gesellschaftsformen,<br />
insbesondere die GmbH und die Personengesellschaften,<br />
für die es bisher keine Regelungen zu<br />
Beschlussmängeln gibt. Für alle Gesellschaftsformen<br />
solle in Zukunft auch die Möglichkeit<br />
eröffnet werden, Schiedsverfahren zu führen.<br />
6. Rahmenbedingungen für Non-Profit-<br />
Organisationen<br />
Erstmalig befasste sich der djt mit den sog. Non-<br />
Profit-Organisationen (NPO), d.h. solchen, die zwar<br />
Gewinne erwirtschaften dürfen, nicht jedoch im<br />
Interesse der hinter ihnen stehenden Mitglieder und<br />
Gesellschafter. Begrüßt wurde die Absicht der<br />
Regierungskoalition, den Rechtsrahmen für ehrenamtliche<br />
und gemeinnützige Tätigkeit zu verbessern.<br />
Dem Gesetzgeber wurde empfohlen, für alle<br />
NPO ein einheitliches Registersystem zu schaffen,<br />
d.h. sie sollen unabhängig von ihrer Rechtsform<br />
unter gleichen Voraussetzungen in das gleiche<br />
(Handels-)Register mit den gleichen Publizitätswirkungen<br />
eingetragen werden. Für rechtsfähige<br />
Stiftungen fordern die Teilnehmer die Einrichtung<br />
eines Stiftungsregisters. Unabhängig von der<br />
Rechtsform sollen auch einheitliche Berichts- und<br />
Rechnungslegungsstandards geschaffen werden.<br />
Das starre Sanktionenrecht, das bei Verstößen<br />
gegen die Gemeinnützigkeitsvorschriften nur die<br />
Versagung oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit<br />
vorsieht, müsse flexibilisiert werden. Für Großvereine,<br />
wie etwa den ADAC und die Vereine der<br />
Fußballbundesliga, ist nach der Vorstellung der<br />
Delegierten ein an das Recht der Kapitalgesellschaften<br />
angenähertes Sonderrecht zu schaffen.<br />
[Quelle: djt]<br />
Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung<br />
Das Bundeskabinett hat Anfang Oktober nach<br />
einer Einigung der Koalitionsspitzen ein Eckpunktepapier<br />
zur Zuwanderung von Fachkräften beschlossen.<br />
In der Diskussion um Arbeitsmigration,<br />
aber auch um den sog. Spurwechsel für nur<br />
1026 <strong>ZAP</strong> Nr. <strong>20</strong> 24.10.<strong><strong>20</strong>18</strong>