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Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019

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C/107<br />

4.5 Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII/PfG<br />

4.51 Leistungen nach dem SGB XII und PfG NRW<br />

Die StädteRegion ist Leistungsträger nach dem SGB XII für<br />

● Leistungen zum Lebensunterhalt<br />

● Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

● Hilfen zur Gesundheit<br />

● Eingliederungshilfe<br />

● Hilfe zur Pflege<br />

● Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

● Hilfe in anderen Lebenslagen<br />

4.511 Leistungen außerhalb von Einrichtungen<br />

Die Aufgabenwahrnehmung an Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen hat die StädteRegion Aachen auf die regionsangehörigen Kommunen delegiert, mit Ausnahme der<br />

● Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII<br />

● Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII<br />

● Heranziehung zum Unterhalt<br />

● Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen<br />

Außerdem erlässt die StädteRegion Aachen als Leistungsträger Richtlinien und unterstützt die örtlichen Sozialämter durch Beratungen und Entscheidungshilfen. Die im Rahmen der<br />

Delegation von den ra. Kommunen gewährten Leistungen werden diesen monatlich erstattet.<br />

4.512 Leistungen innerhalb von Einrichtungen<br />

Durchführung von Antragsverfahren und die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII für Leistungsberechtigte innerhalb von teil- und vollstationären Einrichtungen in der<br />

Zuständigkeit als örtlicher Träger der Sozialhilfe und für den vom überörtlichen Träger auf die StädteRegion Aachen delegierten Aufgabenkreis nach dem SGB XII. Die im Rahmen<br />

dieser Delegation für den überörtlichen Träger der Sozialhilfe erbrachten Leistungen werden vierteljährlich mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgerechnet.<br />

4.513 Gewährung von Pflegewohngeld nach dem PfG NRW<br />

Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für die Gewährung von bewohnerorientierten Aufwendungszuschüssen für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungennach dem PfG NRW<br />

zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen (Pflegewohngeld). Die Aufgabenwahrnehmung umfasst die vollständige Antragsbearbeitung, Auszahlung der<br />

Leistungen und die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.<br />

4.514 Sonstige Leistungen nach dem PfG NRW<br />

Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für bewohnerorientierte Aufwendungszuschüsse für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen (AWZ) zur Finanzierung der<br />

betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen und fördert die Investitionsaufwendungen der ambulanten Dienste.

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