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Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019

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C/109<br />

4.522 Leistungsbeteiligung des Bundes/Bildungs- und Teilhabepaket<br />

Nach § 46 SGB II beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Der prozentuale Anteil des Bundes an den Unterkunftskosten wurde bisher<br />

entsprechend der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaftszahlen angepasst.<br />

Er beträgt ab 2014 27,60% und setzt sich wie folgt zusammen.<br />

Produkt/Teilprodukt/Sachkonto<br />

Bezeichnung<br />

Erstattungsquote<br />

05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB II<br />

950310 Leistungen für Unterkunft und Heizung<br />

E/449111 Leistungsbeteiligung des Bundes bei Leistusngen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II 24,50%<br />

E/449111 u. A/533110<br />

05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB II<br />

950301 Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung<br />

Warmwasser 1,90%<br />

Zwischensumme 26,40%<br />

E/429102 u. A/545411 Verwaltungskosten SGB II 1,00%<br />

05.03.03 Besondere soziale Leistungen<br />

950510 Leistungen nach dem BKGG<br />

E/429102 Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigte 0,20%<br />

Zwischensumme 1,20%<br />

05.02.01<br />

950390<br />

Grundsicherung nach dem SGB II<br />

Sonstige kommunale Leistungen nach dem SGB II<br />

E/429102 Erstattung des Bundes für Verwaltungskosten<br />

A/533811 Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />

05.03.03 Besondere soziale Leistungen Erstattung der<br />

950510 Leistungen nach dem BKGG tatsächlichen<br />

E/429103 Bundeserstattung der Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger Kinderzuschlag Aufwen-<br />

A/533812 Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger Kinderzuschlag dungen<br />

950510 Leistungen nach dem BKGG<br />

E/429104 Bundeserstattung der Leistungen für Bildung und Teilhabe für Wohngeldempfänger<br />

A/533813 Leistungen für Bildung und Teilhabe für Wohngeldempfänger<br />

Erstattungsquote insgesamt 27,60%

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