Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019
Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019
Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
C/108<br />
4.52 Leistungen nach dem SGB II<br />
Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger nach dem SGB II und zuständig für<br />
● Leistungen zur Eingliederung nach § 16 a SGB II<br />
● Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II<br />
● Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II<br />
● Darlehen bei Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II<br />
● Einmalige Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II<br />
● Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II<br />
Für die übrigen Aufgaben nach dem SGB II ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.<br />
Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II haben die StädteRegion Aachen und die Agentur für Arbeit Aachen zum 01.01.2011 das Jobcenter StädteRegion<br />
Aachen als Nachfolgeeinrichtung der ARGE in der StädteRegion Aachen gegründet (SRT 07.10.2010, SV-Nrn.: 2010/0343 und 2010/0343-E1).<br />
Die organisatorischen und personellen Strukturen des Jobcenters sind gegenüber der ARGE weitgehend unverändert geblieben.<br />
4.521 Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung<br />
Im Hinblick darauf, dass dem Jobcenter auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen Personal nur durch die beiden Träger zugewiesen werden konnte, wurden die bisher in der<br />
ARGE tätigen Mitarbeiter zum 01.01.2011 von der StädteRegion übernommen bzw. von den bisherigen Dienstherrren/Arbeitgebern zur StädteRegion abgeordnet.<br />
Die StädteRegion Aachen trägt die Personalkosten für die übernommenen Mitarbeiter sowie für die abgeordneten Mitarbeiter der ehemaligen Kreiskommunen. Für die abgeordneten<br />
Mitarbeiter der Stadt Aachen trägt diese die Personalkosten.<br />
Die StädteRegion erhält für alle im Jobcenter tätigen Mitarbeiter eine Erstattung der Personalkosten. Der auf die abgeordneten Mitarbeiter der Stadt Aachen entfallende Anteil wird in<br />
Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten an die Stadt Aachen weitergeleitet. Auf Grund von Vereinbarungen zwischen der StädteRegion und der Stadt Aachen sowie die ehemaligen<br />
kreisangehörigen Kommunen werden für alle abgeordneten Beamten außerdem die in der Erstattung enthaltenen Anteile für Pensionsrückstellungen an die jeweiligen<br />
Dienstherren weitergeleitet.<br />
Hieraus ergeben sich folgende Ansätze<br />
05.02.01 "Leistungen nach dem SGB II"<br />
Haushaltsansatz<br />
TP 950301 "Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung" 2016 2017 2018 <strong>2019</strong><br />
€ € € €<br />
E/448401 "Personalkostenerstattung der Agentur für Arbeit" 16.129.831 16.826.766 18.913.000 21.452.395<br />
A/500001 "Personal-/Versorgungsaufwendungen" -15.989.893 -16.346.151 -18.419.552 -21.035.637<br />
A/545212 "Erstattung von Personalaufwendungen" 0 0 0 0<br />
A/545411 "Kommunaler Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten" -7.110.000 -8.490.000 -8.660.000 -8.900.000<br />
Netto-Aufwand insgesamt -6.970.062 -8.009.385 -8.166.552 -8.483.242