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Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019

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C/012<br />

Die stufenweise Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung (2012: 45%, 2013: 75%, ab 2014: 100%) hat zwar zu einer spürbaren, aber nicht ausreichenden Entlastung der<br />

Sozialhilfeträger geführt. So ist eine weitere Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte als Sozialhilfeträger für die Zukunft unabdingbar.<br />

Für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhöhte sich die bei der StädteRegion ankommende Entlastung von rd. 10,2 Mio. € in 2017<br />

"nur" auf rd. 10,9 Mio. € in 2018, da die ursprünglich geplante Verteilung der 5 Mrd.-Entlastung mit voller Entlastungswirkung ab 2018 ansonsten zu einer nicht gewollten Bundesauftragsverwaltung<br />

geführt hätte. In 2018 erhielten daher die Träger der Eingliederungshilfe (Kreisebene) "nur" 1,24 Mrd. € anstatt 1,6 Mrd. €, die Differenz von 360 Mio. € wurde stattdesssen in 2018 über Umsatzsteueranteile<br />

an die Städte und Gemeinden verteilt. Eine solche "Umverteilung" zur Verhinderung der Bundesauftragsverwaltung ist auch für <strong>2019</strong> erfolgt. Es werden 1 Mrd. € von den v.g. 1,6 Mrd. € zusätzlich<br />

über Umsatzsteueranteile direkt an die Städte und Gemeinden verteilt, so dass auf der Kreisebene nur noch 0,6 Mrd. € ankommen, weshalb der Einnahmeansatz für <strong>2019</strong> und für die Folgejahre deutlich<br />

zurückgeschraubt werden musste.<br />

Die Übernahme der flüchtlingsbedingten KdU wurde auf das Jahr <strong>2019</strong> ausgeweitet. In Erwartung der Fortführung dieser Regelung wurden auch für 2020 ff. entsprechende Beträge<br />

eingeplant. Die eingeplanten Entlastungswirkungen sind nachfolgend zusammenfassend dargestellt:<br />

Auf diese Risiken, die im Haushaltsentwurf <strong>2019</strong> enthalten waren und sich in größeren Teilen auch realisiert haben, wurde im Rahmen des Aufstellungs- und Benehmensverfahrens ausdrücklich hingewiesen.<br />

Entlastungswirkungen<br />

2016 2017 2018 <strong>2019</strong> 2020 2021 2022 insgesamt<br />

€ € € € € € € €<br />

Entlastung Eingliederungshilfe<br />

(Übergangs-Mrd.;<br />

500 Mio. € = 3,7% über die KdU-<br />

Bundesbeteiligung in 2016 und<br />

1 Mrd. € = 7,4% in 2017; Rest<br />

über komm. Umsatzsteueranteile)<br />

4.958.000 10.219.400 0 0 0 0 0 15.177.400<br />

Entlastung Eingliederungshilfe<br />

(5 Mrd. Entlastung des Bundes;<br />

davon 1,6 Mrd. € über Bundesbeteiligung<br />

an den Kosten der<br />

Unterkunft ab <strong>2019</strong>; 1,24 Mrd. €<br />

in 2018) 0 0 10.941.500 4.405.500 4.493.610 4.583.482 4.675.152 29.099.244<br />

Übernahme der KdU für anerkannte<br />

Asylbewerber<br />

2016: 400 Mio. € bundesweit,<br />

2017: 900 Mio. € bundesweit,<br />

2018: 900 Mio. € bundesweit,<br />

<strong>2019</strong>: 400 Mio. € bundesweit zur Abrechnung 2018<br />

(derzeit befristet 2.827.548 6.300.000 6.700.000 7.300.000 7.446.000 7.594.920 7.746.818 45.915.286<br />

bis <strong>2019</strong>)<br />

insgesamt 7.785.548 16.519.400 17.641.500 11.705.500 11.939.610 12.178.402 12.421.970 90.191.930

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