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Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019

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C/055<br />

4.12 Differenzierte Regionsumlage Stadt Aachen im Haushalt <strong>2019</strong> (SRT 13.12.2018)<br />

Nach entsprechendem Austausch mit dem MHKBG NRW und der Bezirksregierung Köln zeichnet sich als konkrete Lösung und Basis für<br />

eine rechtlich gesicherte Abrechnung zur Wahrung der Finanzneutralität im Hinblick auf die von der Stadt Aachen übertragenen Aufgaben<br />

die Erhebung einer differenzierten Regionsumlage entsprechend § 56 Abs. 4 der Kreisordnung NRW ab, die spitz abgerechnet wird.<br />

Ab dem Haushalt <strong>2019</strong> wird daher für die übertragenen Aufgaben der Stadt Aachen eine differenzierte Umlage erhoben. Gleichzeitig entfällt<br />

der bisher im Aufwand veranschlagte Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen, der zuletzt zweistellige Millionenbeträge erreicht hatte.<br />

Es ergibt sich folgende Berechnung der differenzierten Regionsumlage Stadt Aachen:<br />

Regionsumlage-Mehrbelastung Stadt Aachen<br />

2017 2018 <strong>2019</strong> 2020 2021 2022<br />

€ € € € € €<br />

Umlagefähiger Aufwand 169.932.989 181.500.168 186.139.472 190.673.459<br />

Umlagegrundlagen 468.838.975 488.202.024 509.048.251 527.475.798<br />

Umlagesatz *) 36,2455% 37,1773% 36,5662% 36,1483%<br />

Der umlagefähige Aufwand wurde auf Grundlage der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen ermittelt und kann den nachstehenden<br />

Übersichten entnommen werden.

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